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MAI
gem. § 17 Salzburger Sozialhilfegesetz (S.SHG).
Hinweis:Der Antrag ist entweder elektronisch oder händisch im PDF zu signieren und bei der ausgewählten Behörde (beim PDF Adresse im Briefkopf) einzubringen. Sozialhilfe kann frühestens ab dem Monat der Antragsstellung gewährt werden (Datum des Einlangens des Antrages bei der Behörde).