E-Government
Abt 3, Daniel Sturm, Alexander Reiff, Marian Berginz, (SB Stadt: Günther Österer)
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 3 Soziales
Referat 3/03 - Soziale Absicherung und Eingliederung
Postfach 527
5010 Salzburg
Das Land Salzburg leistet für die Heizperiode 2020/2021 nach Maßgabe der Richtlinie den antragstellenden Personen einen Zuschuss für die Beheizung ihres Wohnraums – unabhängig von Energieträger und Heizungsart. Der Förderbetrag beträgt pro Haushalt einmalig 150,00 Euro. Die Antragsfrist läuft von 1.1.2021 bis 31.05.2021.