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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 1.3.2.3.3
Bezeichnung: BT Pendelnder Hügellandbach
Anzahl der Zuordnungen: 1989
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Meist schmales Fließgewässer mit einem mittleren Abfluss < 5 m³/s in der submontanen Höhenstufe (400 – 700 m Seehöhe) des Alpenvorlandes und Salzachtales nördlich der Salzachöfen
• Pendelnder Verlauf mit regelmäßiger Abfolge von Prall- und Gleitufern, regelmäßiger Richtungswechsel, jedoch ohne Gewässerabschnitte, die senkrecht zur oder gegen die Gesamtfließrichtung verlaufen (keine Mäander)
• Relativ geringe Fließgeschwindigkeit mit höchstens geringer Gischtbildung
• Sohlsubstrat wird überwiegend von relativ kleinkörnigen Fraktionen (Schluff bis Schotter) gebildet
• Umfasst die Untere Forellenregion bis zum Übergang von der Äschen- zur Barbenregion

In diesen kleinen bis mittelgroßen Gewässern dominiert in höheren Lagen meist die Bachforelle (Salmo trutta), weiter bachabwärts tritt an deren Stelle auch die Äsche (Thymallus thymallus) auf. Auch das Vorkommen von Edelkrebsen (Astacus astacus) ist möglich. Im Übergang zur Barbenregion weisen die Bäche trotz geringer Größe ein breites Artenspektrum auf. Charakteristisch für die Mehrzahl der Bestände ist ein bachbegleitender Ufergehölzstreifen, dominiert von Schwarz-Erlen (Alnus glutinosa, im Alpenrandbereich auch Grau-Erlen – Alnus incana), einzelnen Bruch- (Salix fragilis) und Silber-Weiden (Salix alba), Traubenkirschen (Prunus padus) sowie Eschen (Fraxinus excelsior). Auf Anlandungen der Innenbögen können sich Hochstaudenfluren und kleinflächig Uferpioniervegetation ausbilden.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Der pendelnde Hügellandbach ist charakterisiert durch geringen Geschiebetrieb in Kombination mit für Mäanderbildung noch zu großem Gefälle. Im Talboden besteht Raum für pendelndes Abweichen des Baches von der Tallinie unter Ausbildung von prall- und gleituferähnlichen Situationen. Richtungsänderungen sind zumeist durch Talflanken, Schwemmkegel oder das bachbegleitende Terrassensystem bedingt. Die Strömungsverhältnisse sind durch rasch fließendes Wasser in den Außenbögen und ruhiger Wasserbewegung in den Innenbögen geprägt. Bei seicht überströmten Gefällsstufen sind die Fließgeschwindigkeiten ebenfalls höher. Kehr- und Stillwasserzonen – beispielsweise in Buchten oder bei Sedimentbänken und Inseln – treten wiederkehrend auf. In das Mittelwasserbett ragen häufig Äste der Ufergehölze und induzieren heterogene Wasserbewegungen. Das Längsprofil ist durch Kolk-Furt-Abfolgen mit unterschiedlichen Wassertiefen charakterisiert. Das Querprofil ist äußerst variabel ausgestaltet. Neben steilen, jedoch niedrigen Böschungen kommen im Bereich der Sedimentbänke Flachuferzonen vor. Das Sohlsubstrat ist überwiegend durch Fraktionen von sandigem Material bis zu faustgroßen Steinen bestimmt.
Charakteristische Pflanzenarten:
-
Pflanzensoziologische Zuordnung:
-
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
Bestände mit flutenden Wasserpflanzengesellschaften und den entsprechenden Arten (Wasser-Hahnenfuß-, Laichkraut-Arten, Berle etc.):
• 3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion
Kartierungshinweise:
Auch zeitweise trockenfallende Fließgewässerabschnitte werden in diesen BT integriert.
Die bachbegleitenden Ufergehölze, Hochstaudenfluren oder Uferpioniervegetations-Bestände sind als eigener BT zu erfassen oder zu subsumieren.
Fließgewässerabschnitte mit dem FFH-LRT 3260 sind als eigenständige Biotope zu kartieren.
Gefährdungsfaktoren:
• Wasserkraftnutzung (hydrologische Eingriffe durch Aufstau, Wasserableitung, Schwellbetrieb)
• Wasserbauliche Maßnahmen (Regulierung, Abdämmung)
• Veränderung der Geschiebeführung
• Thermische Belastung (z. B. Einleitung von erwärmten Kühlwasser)
• Beeinträchtigung der Gewässerqualität
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „stark gefährdet“ (Stufe 2)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“ (Stufe 2)
• Nordalpen: „von vollständiger Vernichtung bedroht“ (Stufe 1)
• Zentralalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) b (oberirdisch fließende Gewässer einschließlich ihrer gestauten Bereiche und Hochwasserabflussgebiete)
Bilder
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Übersichtsfoto des Biotoptyps
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Detailfoto
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Detailfoto
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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