Biotoptyp - Details | |
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Typ-ID: | 1.3.3.9 |
Bezeichnung: | BT Entwässerungsgraben |
Anzahl der Zuordnungen: | 6326 |
Biotoptyp - Steckbrief |
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Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Schmal-linearer Graben mit U- oder Trapez-Profil, der zur Absenkung des Moor- bzw. Grundwasserspiegels der angrenzenden Flächen dient • Vom Menschen angelegt, kein natürliches Fließgewässer • Wasserführung variiert von fließend bis stehend (auch angestaut), fallweise temporär trockenfallend • Grabensohle meist schlammig und von Wasser- oder Sumpfpflanzen bewachsen Entwässerungsgräben dienen zur Absenkung des Wasserspiegels, um die angrenzenden Flächen dadurch besser, mitunter auch intensiver bewirtschaften zu können. Die von Entwässerungsgräben hervorgerufene Absenkung des Wasserspiegels ist naturschutzfachlich üblicherweise als kritisch anzusehen, da es damit zu einer Veränderung der ursprünglichen hydrologischen Verhältnisse kommt. In der Kulturlandschaft können aber solche Gräben einer Vielzahl an Organismen einen Lebensraum bieten. Besonders entlang von bereits viele Jahre bestehenden Gräben ist häufig eine von feuchtigkeitsliebenden Arten geprägte Vegetation zu finden (Vegetationsstreifen). In niederschlagsarmen Perioden können Entwässerungsgräben jedoch zeitweise trockenfallen. Andererseits werden Gräben zur Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse in angrenzenden Feuchtbiotopen auch (fallweise temporär) angestaut. Im Rückstaubereich können tümpel- bis teichartige Aufweitungen anzutreffen sein. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
Entwässerungsgräben können unterschiedliche Grabentiefen und Böschungshöhen zwischen wenigen Dezimetern bis hin zu wenigen Metern aufweisen. Die Sohle ist meist schlammig, sie wird in extensiv gepflegten Gräben oft von einigen Wasserpflanzen wie Äste-Igelkolben (Sparganium erectum), Klein-Wasserlinse (Lemna minor), Wasser-Minze (Mentha aquatica), Falt-Schwadengras (Glyceria notata) oder Bach-Ehrenpreis (Veronica beccabunga) besiedelt. Auch seltene Pflanzen wie Wasserschlauch-Arten (Utricularia spp.), Schild-Ehrenpreis (Veronica scutellata) oder Europa-Reisquecke (Leersia oryzoides) können auftreten. Typische Tierarten an strukturreichen Gräben sind diverse Groß- und Kleinlibellen, aber auch Amphibien wie Grasfrosch (Rana temporaria), seltener Gelbbauchunke (Bombina variegata), Ringelnatter (Natrix natrix), Edelkrebs (Astacus astacus) oder Kleinfische wie Bachschmerle (Barbatula barbatula), Elritze (Phoxinus phoximus) und Gründling (Gobio gobio). |
Charakteristische Pflanzenarten: |
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Pflanzensoziologische Zuordnung: |
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Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
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Kartierungshinweise: |
Für die Biotopkartierung Salzburg relevante Gräben müssen einen von Wasser geprägten Lebensraum darstellen. Gräben mit einer Breite von mehr als 1 m inkl. Uferstreifen (Vegetationsstreifen) werden als eigenständiges Biotop erfasst. Es besteht die Möglichkeit, mehrere Gräben (auch schmälere Seitengräben) zu einem Biotop zusammenzufassen. Auch tümpel- bis teichartige Aufweitungen, insbesondere in Rückstaubereichen, sind hier einzubeziehen. Gräben < 1 m Breite sind eigens zu erfassen, wenn sie eine besondere ökologische Wertigkeit oder einen naturnahen Lauf aufweisen. In der Biotopbeschreibung sind Angaben zur Grabenpflege bzw. -instandhaltung (insbesondere Form und Wiederholungsabstände der Grabenräumung) sowie zur aktuellen (durchschnittlichen) Breite und Tiefe anzuführen. Schmälere, isolierte Entwässerungsgräben werden hingegen in der Regel bei Biotopen der Wälder, Moore oder des Feuchtgrünlandes subsumiert. Alte, inaktive, bereits verwachsene oder nicht mehr von Wasser geprägte Entwässerungsgräben sind nicht als eigenes Biotop zu erfassen. |
Gefährdungsfaktoren: |
• Grabenräumungen (v. a. wenn sie nicht nach den Empfehlungen des Landes Salzburg durchgeführt werden) • Nährstoffeintrag/Eutrophierung |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
• Es handelt sich um einen neuen BT, der derzeit nur in Salzburg Anwendung findet und in der Roten Liste Österreichs noch nicht berücksichtigt wurde. Da es sich um einen anthropogen überprägten BT handelt, wird der Gefährdungsgrad „nicht beurteilt“ (+). |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) b (oberirdisch fließende Gewässer einschließlich ihrer gestauten Bereiche und Hochwasserabflussgebiete); im Grabenumfeld ist oft ein Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a (Moor oder Sumpf) gegeben. |
Bilder |
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Übersichtsfoto eines neuen Grabens |
Übersichtsfoto eines langsam fließenden bis stehenden Grabens mit Wasserlinsendecke |
Detailfoto mit Graben-Vegetation |
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