Biotoptyp - Details | |
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Typ-ID: | 1.4.1.2.1 |
Bezeichnung: | BT Meso- bis eutropher See tieferer Lagen |
Anzahl der Zuordnungen: | 317 |
Biotoptyp - Steckbrief |
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Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Stillgewässer mit einer Flächengröße > 1 ha und in der Regel einer Wassertiefe > 6 m • Wasser mäßig nährstoffreich bis nährstoffreich, oft grünlich (nicht braun) gefärbt • Sichttiefe meist eher gering (< 6 m), außer im Uferbereich nicht bis zum Gewässergrund • Vorkommen in tieferen Lagen bis zur hochmontanen Höhenstufe (bis max. 1.800 m Seehöhe) Meso- bis eutrophe Seen tieferer Lagen sind mäßig bis nährstoffreiche Gewässer, die auch durch ehemaligen Schotterabbau entstanden sein können. Die Farbe des Wassers ist infolge der hohen Algenkonzentration v. a. im Sommerhalbjahr grünlich. Die Sauerstoffsättigung kann jahreszeitlich beträchtlich schwanken, besonders bei lang andauernder Eisdecke, starker Phytoplankton-Entwicklung und bei ausgeprägter Wasserschichtung kann sie in tiefen Wasserschichten stark absinken. Der pH-Wert ist in mesotrophen Gewässern mit einem pH um 7 meist niedriger als in eutrophen Gewässern mit einem pH von 7 – 8,5. Der Seeboden ist gekennzeichnet durch oft mächtige Auflagen aus organischem Material (nährstoffarmer Braunschlammboden auf saurem Ausgangsgestein, Grauschlammboden oder Mudde in gut durchlüfteten nährstoffreichen Gewässern). Bei eutrophen Seen kann der Seeboden durch weitgehend sauerstofffreies, schwärzliches, Eisensulfid-reiches Substrat (z. T. mit Faulschlammbildung) ausgebildet sein. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
Die während der Vegetationsperiode relativ hohen Wassertemperaturen und die gute bis sehr gute Nährstoffversorgung erlauben eine hohe Primärproduktion. In mesotrophen Gewässern häufige Arten sind das Cyanobakterium Planktothrix prolificia und diverse Grünalgen, während in eutrophen Gewässern andere Blaualgen dominieren. Die Fischfauna dieses BT wird von Cypriniden dominiert. Klare Gewässer mit hartem Grund werden gerne von der Aalrutte (Lota lota) angenommen. In Uferbereichen mit dichtem Pflanzenbewuchs findet sich Rotauge (Rutilus rutilus), Hecht (Esox lucius) und Schleie (Tinca tinca). Neben der Leitfischart Laube (Alburnus alburnus) in den Laubenseen kommen auch Güster (Blicca björkna), Rotfeder (Scardinius erythrophtalamus) und Bitterling (Rhodeus sericeus amarus) in seichten, warmen Seen vor, in denen sie Pflanzenbestände und Großmuscheln (für den Bitterling) zum Ablaichen finden. |
Charakteristische Pflanzenarten: |
Kraus-Laichkraut (Potamogeton crispus) Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) |
Pflanzensoziologische Zuordnung: |
Selten: • Armleuchteralgen-Gesellschaften (Charetea fragilis) • Rudimentäre Ausbildungen verschiedener Gesellschaften der Wasserpflanzen und Ufervegetation, v. a. der Röhrichte und Großseggenrieder (Phragmiti-Magnocaricetea) und Laichkraut- und Seerosengesellschaften (Potametea) |
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
Je nach Auftreten entsprechender Pflanzengemeinschaften: • 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoetea-Nanojuncetea (beide Subtypen) • 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhältige Gewässer mit Armleuchteralgen • 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation Magnopotamions oder Hydrocharitions |
Kartierungshinweise: |
Von Makrophyten oder Ufervegetation geprägte Bereiche sind zu anderen BT zu stellen. Kleinflächige und fragmentarische Ausbildungen von Wasserpflanzengesellschaften oder von Ufervegetation sind jedoch einzubeziehen (subsumieren). |
Gefährdungsfaktoren: |
• Abwassereinleitung • Diffuse Nährstoff- und Schadstoffeinträge • Uferverbauung und -befestigung • Freizeit- und Erholungsnutzung • Bootsverkehr • Fischereiliche Nutzung |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
• Österreich: „gefährdet“ (Stufe 3) • Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „gefährdet“ (Stufe 3) • Nordalpen: „vollständig vernichtet (unter Vorbehalt)“ (Stufe 0?) • Zentralalpen: „BT fehlt (unter Vorbehalt)“ (-?) |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Natürliche oder naturnahe Ausprägungen (auch bei ursprünglich künstlicher Anlage) dieses BT fallen unter den Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) c, sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden. |
Bilder |
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Übersichtsfoto des Biotoptyps |
Detailfoto |
Detailfoto |
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