Biotoptyp - Details | |
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Typ-ID: | 1.4.3.3.2 |
Bezeichnung: | BT Meso- bis eutropher naturnaher Teich und Weiher tieferer Lagen |
Anzahl der Zuordnungen: | 1046 |
Biotoptyp - Steckbrief |
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Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Naturnahe Stillgewässer mit einer Flächengröße bis zu 1 ha und einer in der Regel relativ geringen Wassertiefe (< 6 m an der tiefsten Stelle) • Wasser mäßig nährstoffreich bis nährstoffreich, oft grünlich (nicht braun) gefärbt • Sichttiefe meist eher gering (1 - 3 m) • Vorkommen in tieferen Lagen bis zur hochmontanen Höhenstufe (bis max. 1.800 m Seehöhe) Dieser BT umfasst (mäßig) nährstoffreiche naturnahe Gewässer tieferer Lagen. Häufig ist ihr Nährstoffgehalt durch anthropogene Einflüsse erhöht. Die Farbe des Wassers ist infolge der hohen Algenkonzentration v. a. im Sommerhalbjahr grünlich. Im Sommer kann es in tieferen Wasserschichten zu Sauerstoffdefiziten und zu Schwefelwasserstoffbildung kommen. Die Gewässer können entweder natürlich oder anthropogen durch Entnahme von Bodenmaterial (Schaffung einer Bodenmulde) oder durch Einstau einer Geländemulde mittels eines Damms entstanden sein. Neben Schotter- und Lehmteichen umfasst der BT auch (ursprünglich) für spezifische Nutzungen geschaffene Lösch-, Eis-, Dorf- oder Schlossteiche sowie Fischteiche. Der Untergrund ist gekennzeichnet durch oft mächtige Auflagen aus organischem Material. Er kann als nährstoffarmer Braunschlammboden auf saurem Ausgangsgestein (Dygyttja), Grauschlammboden oder Mudde (Gyttja) in gut durchlüfteten nährstoffreichen Gewässern oder bei den eutrophen Gewässern als weitgehend sauerstofffreies, schwärzliches, Eisensulfid-reiches Substrat z. T. mit Faulschlammbildung (Sapropel) ausgebildet sein. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
Bei ungestörter, natürlicher Entwicklung zeichnet sich dieser BT durch naturnahe Uferausformungen und Biozönosen aus. Die ausgeprägten Flachwasserbereiche und Buchten der Teiche werden von Röhricht- oder Großseggenbeständen eingenommen. Diesen ist oft ein submerser Makrophyten-und Schwimmblattgürtel mit Wasserpflanzenarten wie Rau-Hornblatt (Ceratophyllum demersum), Ähren-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum), Quirl-Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum), Kanada-Wasserpest (Elodea canadensis) oder Laichkraut-Arten (Potamogeton spp.) vorgelagert. Das Phytoplankton mesotropher Gewässer wird von der Blaualge Planktothrix prolificia und diversen Grünalgen dominiert. In eutrophen Gewässern sind Blaualgen und Grünalgen gleichermaßen häufig. Aus faunistischer Sicht besitzt dieser BT, v. a. beim Fehlen von Fischen, eine wichtige Laichplatzfunktion für Amphibien. Die naturnahen Ufer begünstigen auch das Vorkommen einer artenreichen Wirbellosenfauna, die zumindest während gewisser Entwicklungsphasen an das Wasser gebunden ist (z. B. Wasserwanzen, Schwimmkäfer, Klein- und Großlibellen, Steinfliegen, Köcherfliegen, Schlammfliegen, Zweiflügler etc.). Die Fischfauna geht, wenn vorhanden, auf nicht zu intensiven Besatz zurück. Häufig vorkommende Fischarten sind Hecht (Esox lucius), Karpfen (Cyprinus carpio), Schleie (Tinca tinca), Brachse (Abramis brama), Flussbarsch (Perca fluviatilis), Aitel (Leuciscus cephalus), Karausche (Carassius carassius), Rotfeder (Scardinius erythrophtalamus) oder Zander (Stizostedion lucioperca). Teiche sind zumeist mit der Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) besetzt. |
Charakteristische Pflanzenarten: |
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Pflanzensoziologische Zuordnung: |
• Selten: rudimentäre Ausbildungen verschiedener Gesellschaften der Wasserpflanzen- und Ufervegetation v. a. der Röhrichte und Großseggenrieder (Phragmiti-Magnocaricetea), Armleuchteralgen-Gesellschaften (Charetea) sowie Laichkraut- und Seerosengesellschaften (Potametea) |
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
Je nach Auftreten entsprechender Pflanzengemeinschaften: • 3130 Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoetea-Nanojuncetea (beide Subtypen) • 3140 Oligo- bis mesotrophe kalkhältige Gewässer mit Armleuchteralgen • 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation Magnopotamions oder Hydrocharitions |
Kartierungshinweise: |
Die Abgrenzung zu den anderen Teich-BT erfolgt anhand des Trophiegrades des Wasserkörpers, der sich über Hilfskriterien wie Sichttiefe und Artenzusammensetzung der Vegetation beurteilen lässt. Bereiche mit von Makrophyten dominierter dichter Wasservegetation, Wasserlinsendecken und Ufervegetation sind zu anderen BT-Gruppen (v. a. „Gewässervegetation“) zu stellen. Kleinflächige und fragmentarische Ausbildungen von Wasserpflanzengesellschaften oder von Ufervegetation sind einzubeziehen. Amphibische Uferbereiche sind zur BT-Gruppe „Uferpionierstandorte der Stillgewässer“ bzw. zu den entsprechenden BT (v. a. „Großröhricht an Stillgewässern und Landröhricht“, „Kleinröhricht“) zu stellen. Alt- und Totarme sind ebenfalls den entsprechenden BT zuzuordnen. Ebenso sind naturnahe, oft alte Fischteiche und Abbaugewässer hierher zu stellen. Im Vergleich zu den Seen betragen die Wasserflächen weniger als 1 ha und die Wassertiefen in der Regel weniger als 6 m. Flächen des BT „Naturnaher Tümpel“ sind meist deutlich kleinflächiger (kleiner als 1.000 m²), sind durch Schwankungen des Wasserspiegels gekennzeichnet und können zeitweise trocken fallen. |
Gefährdungsfaktoren: |
• Abwassereinleitung • Diffuse Nährstoff- und Schadstoffeinträge • Gewässerversauerung (v. a. bei basenarmen Gewässern) • Uferverbauung und -befestigung • Regulierung des Wasserstandes • Wassersportliche Nutzung • Beseitigung durch Verfüllung oder Entwässerung • Fischereiliche Nutzung • Nutzung als Deponie für Müll oder Bauschutt • Grundwasserabsenkung • Verfüllung |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
• Österreich: „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Nordalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Zentralalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2) |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Natürliche oder naturnahe Ausprägungen (auch bei ursprünglich künstlicher Anlage) dieses BT mit einer Mindestgröße von 20 m² fallen unter den Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) c, sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden und es sich nicht um Bade- und Zierteiche, Löschwasserteiche, Klärteiche, Retentionsbecken, Absetzteiche, Garten- und Schwimmteiche, Fischteiche mit regulierbarem Zu- und Ablauf, Schneispeicher oder ähnliche künstlich angelegte Gewässer handelt. |
Bilder |
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Übersichtsfoto des Biotoptyps |
Detailfoto |
Detailfoto des Ufers |
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