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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 1.4.6.2
Bezeichnung: BT Totarm
Anzahl der Zuordnungen: 83
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Stillgewässer in der Auenzone, das aus einer vollständigen Abtrennung ehemaliger Haupt- oder Nebengerinne bzw. Mäanderschlingen von Fließgewässern entstanden ist
• Anbindung an das Hauptgewässer ist höchstens bei Hochwässern gegeben
• Wasserpflanzen-Vegetation oft gut entwickelt
• Wasser meist nährstoffreich

Totarme sind in der Regel natürlich nährstoffreiche (eutrophe), seltener mäßig nährstoffreiche (mesotrophe) Stillgewässer, die meist aus ehemaligen Seitenarmen bzw. Mäandern oder durch Flussregulierungen entstanden sind. Diese Abtrennung kann auf natürliche Weise oder durch Regulierungstätigkeit des Menschen erfolgt sein. Die Gewässer besitzen keine dauerhafte Verbindung zu Fließgewässern. Ihre Wasserführung ist durch die Grundwasserführung definiert, lediglich bei Hochwässern sind sie kurzfristig mit dem Fluss verbunden.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Aufgrund fehlender Durchströmung ist die Wasser- und Verlandungsvegetation häufig reich entwickelt, nur allfällige periodische Ausschwemmungen oder – bei kleineren Gewässern – starke Beschattung können die Vegetationsentwicklung beeinträchtigen. Die Ausprägung und die Artenzusammensetzung der Vegetation werden durch den Wasserhaushalt entscheidend beeinflusst. In eutrophen Totarmen kann die artenarme, aber oft dichte Vegetation von Schwimm(blatt)- und submersen Wasserpflanzen gebildet werden. Regelmäßig auftretende Arten sind Ähren- und Quirl-Tausendblatt, Laichkraut-Arten, Rau-Hornblatt und die nicht-heimische Kanada-Wasserpest. Wasserlinsen (v. a. die Klein-Wasserlinse) bedecken nicht selten die Gewässeroberfläche, auch die Groß-Teichrose kann auftreten. Als charakteristische Elemente der Fischfauna von Totarmen sind beispielhaft Schleie (Tinca tinca) und Kaulbarsch (Gymnocephalus cernua) zu nennen. Je nach Wasserführung, Strukturausstattung und Fischvorkommen können Totarme aber auch wichtige Laichhabitate für Amphibien darstellen.
Charakteristische Pflanzenarten:
Ähren-Tausendblatt (Myriophyllum spicatum)
Quirl-Tausendblatt (Myriophyllum verticillatum)
Laichkraut-Arten (Potamogeton spp.)
Rau-Hornblatt (Ceratophyllum demersum)
Kanada-Wasserpest (Elodea canadensis)
Klein-Wasserlinse (Lemna minor)
Groß-Teichrose (Nuphar lutea)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
-
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
• 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions
Kartierungshinweise:
Noch an das Fließgewässer angebundene Gewässer sind dem BT „Altarm“ zuzuordnen. Amphibische Uferbereiche sind zur BT-Gruppe „Uferpionierstandorte der Stillgewässer“ bzw. zu den entsprechenden BT (v. a. „Großröhricht an Stillgewässer und Landröhricht“, „Kleinröhricht“) zu stellen. Wasserlinsendecken und Bereiche dichter Wasservegetation sind in die BT-Gruppe „Gewässervegetation“ einzubeziehen und getrennt zu kartieren. Nur kleinräumige Bestände von Wasserpflanzen können subsumiert werden, wobei dies in der Beschreibung zu berücksichtigen ist.
Gefährdungsfaktoren:
• Monotonisierung und Verbauung der Ufer
• Fortschreitende Verlandung und fehlende Neubildung
• Gewässerverschmutzung durch Nährstoff- und Schadstoffeintrag
• Grundwasserabsenkung und -belastung durch Müllablagerung
• Vernichtung durch Verfüllung
• Freizeitnutzung
• Intensive fischereiliche Nutzung
• Veränderung der Umgebung (Auwaldzerstörung)
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „stark gefährdet“ (Stufe 2)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“ (Stufe 2)
• Nordalpen: „von vollständiger Vernichtung bedroht“ (Stufe 1)
• Zentralalpen: „von vollständiger Vernichtung bedroht“ (Stufe 1)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Natürliche oder naturnahe Ausprägungen dieses BT mit einer Mindestgröße von 20 m² fallen unter den Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) c, sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden.
Liegen sie im Hochwasserabflussgebiet (HQ 30) von Fließgewässern sind sie nach § 24 (1) b geschützt.
Bilder
Bild_1; 199110
Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 203558
Detailfoto
Bild_3; 207474
Detailfoto mit Wasserstern (Callitriche sp.)
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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