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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 1.4.9.2.3
Bezeichnung: BT Schwimmblattvegetation großblättriger Wasserpflanzen
Anzahl der Zuordnungen: 426
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Von Wasserpflanzen mit großen, auf der Wasseroberfläche schwimmenden Blättern dominierte Gewässerabschnitte (Schwimmblatt-Deckung > 50 % des Gesamt-Lebensraumes Schwimmblattzone)
• Typische Pflanzen sind Groß-Teichrose, Groß-Seerose, Wasser-Knöterich, Schwimm-Laichkraut sowie die sehr seltene Klein-Teichrose
• Vorkommen in der Uferzone gering durchströmter Fließgewässer oder von Stillgewässern

Dieser BT wird strukturell von im Gewässerboden wurzelnden Schwimmpflanzenbeständen geprägt. Durch ihren vielschichtigen Aufbau, an dem auch submerse Wasserpflanzen und seltener auch Wasserschweber (nicht im Boden wurzelnd) beteiligt sein können, stellen sie einen der komplexesten BT der Wasservegetation dar. Besiedelt werden stehende oder sehr langsam fließende, nährstoffarme bis nährstoffreiche Gewässer über schlammreichem Untergrund mit Wassertiefen von meist 0,5 – 3 m, selten wurzeln die Pflanzen in noch größerer Tiefe. Der Verbreitungsschwerpunkt liegt in tiefen Lagen, v. a. in größeren Seen, Alt- bzw. Totarmen, aber auch in kleineren Stillgewässern. Dieser BT löst die submerse (untergetauchte) Wasservegetation in flacheren Gewässerbereichen ab. Schwimmblattvegetation ist als Laichhabitat für Fische sowie als Lebensraum für Wasservögel, Libellen und andere an Wasser gebundene Organismen von großer Bedeutung. Sie spielt auch für die Beschattung des Wasserkörpers eine Rolle.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Die bei weitem häufigsten Ausbildungen sind die aus Groß-Teichrose oder Groß-Seerose aufgebauten Bestände, die in stehenden bis langsam fließenden, mäßig bis gut nährstoffversorgten Gewässern über schlammigem Substrat vorkommen. Diese beiden Arten besiedeln ähnliche Lebensräume, wobei die Groß-Seerose flachere Gewässer bevorzugt, während die Groß-Teichrose stärkere Strömung erträgt und daher auch Augewässer besiedeln kann. Zur Schwimmblattvegetation sind weiters Bestände mit Wasser-Knöterich und Schwimm-Laichkraut zu rechnen. Selten sind Schwimmblattbestände oligotropher Gewässer, die von Zwergformen der Groß-Seerose oder von der Klein-Teichrose aufgebaut werden und deren Vorkommen auf kühl-montane Lagen beschränkt sind.
Charakteristische Pflanzenarten:
Groß-Teichrose (Nuphar lutea)
Klein-Teichrose (Nuphar pumila)
Groß-Seerose (Nymphaea alba)
Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)
Schwimm-Laichkraut (Potamogeton natans)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
• Teichrosen-Gesellschaft (Nymphaeetum albo-luteae, Limnanthemetum nymphaeoidis)
• Gesellschaft der Kleinen Seerose (Nymphaeetum minoris)
• Gesellschaft der Kleinen Teichrose (Nupharetum pumilae)
• Gesellschaft des Schwimmenden Laichkrautes (Potamogeton natans-Gesellschaft)
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
-
Kartierungshinweise:
Dieser BT ist bei struktureller Dominanz von Schwimmpflanzen auszuweisen. Die Abgrenzung kann bei enger Durchdringung mit angrenzenden BT (v. a. Röhrichte, submerse Wasservegetation, Schwimmpflanzenvegetation) schwierig sein.
Gefährdungsfaktoren:
• Veränderung des hydrologischen Regimes durch Grundwasserabsenkung
• Intensive fischereiliche Nutzung
• Uferverbauung
• Freizeit- und Erholungsnutzung (z. B. Bade- und Bootsbetrieb)
• Zerstörung der Gewässer durch Verfüllung
• Freizeit- und Erholungsnutzung
• Fortschreitende Verlandung und fehlende Neubildung von Augewässern
• Entwässerung von Moorgebieten
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „gefährdet“ (Stufe 3)
• Nordalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Zentralalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) c in oberirdischen, natürlichen oder naturnahen stehenden Gewässern mit einer Mindestgröße von 20 m², sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden und es sich nicht um Bade- und Zierteiche, Löschwasserteiche, Klärteiche, Retentionsbecken, Absetzteiche, Garten- und Schwimmteiche, Fischteiche mit regulierbarem Zu- und Ablauf, Schneispeicher oder ähnliche künstlich angelegte Gewässer handelt, oder
gemäß § 24 (1) b in oberirdisch fließenden Gewässern einschließlich ihrer gestauten Bereiche und Hochwasserabflussgebiete.
Bilder
Bild_1; 223155
Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 213341
Groß-Teichrose (Nuphar lutea)
Bild_3; 255485
Wasser-Knöterich (Persicaria amphibia)
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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