Biotoptyp - Details | |
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Typ-ID: | 2.2.1.2.1 |
Bezeichnung: | SUBTYP Rasiges Großseggenried, typischer Subtyp |
Anzahl der Zuordnungen: | 720 |
Biotoptyp - Steckbrief |
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Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Bestand wird von mindestens einer ausläuferbildenden, hochwüchsigen Seggen-Art (Wuchshöhe meist > 50 cm) dominiert • Dominante Arten sind Spitz-Segge, Alpenrand-Segge, Sumpf-Segge, Schnabel-Segge, Blasen-Segge, Kamm-Segge, Fuchs-Segge, Steif-Segge (ausläuferbildende Form) oder Ufer-Segge (Mindestdeckung von einer oder mehrerer dieser Arten 50 %) • Vorkommensschwerpunkt an Seeufern und in extensiv genutzten Nasswiesen • Boden feucht bis nass, meist mäßig nährstoffreich Die Verbreitungsschwerpunkte dieses BT sind nährstoffreiche, in vielen Fällen gemähte Nass- und Sumpfstandorte der tieferen Lagen und Verlandungszonen von selten nährstoffarmen, meist mäßig nährstoffreichen Stillgewässern, wo er vor allem landseits an die Röhrichtzone anschließt. Primäre Bestände an Gewässern sind im Gegensatz zu sekundären Ersatzgesellschaften (z. B. von Nasswäldern wie Erlenbruchwäldern) meist kleinflächig ausgebildet. Die durch vegetative Vermehrung über Ausläufer entstandenen rasigen Bestände der bestandesbildenden Sauergrasarten eignen sich gut zur Streunutzung. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
Rasige Großseggenrieder sind meist artenarm. In Abhängigkeit von Wasserversorgung, Höhe und Andauer von Überflutungen und Kalkgehalt des Wassers können beim SUBTYP „Rasiges Großseggenried, typischer Subtyp“ mehrere Seggenarten dominieren. Auf nährstoffarmen Standorten (als Verlandungsgesellschaft nährstoffarmer, meist hochgelegener Stillgewässer) kommt die Schnabel-Segge zur Dominanz und baut meist lockere Bestände auf. Sumpf-Segge, Spitz-Segge und die seltenere Alpenrand-Segge bevorzugen nährstoffreichere Standorte. Auf kalzium- und magnesiumärmeren Böden ist die Blasen-Segge in größeren Mengen vorhanden, sie kommt nur in tieferen, länger überfluteten Senken vor. Sekundäre, durch Mahd (ehemals Streuwirtschaft) erhaltene Bestände, sind von großer Bedeutung. In diesen Beständen kommt meist die Spitz-Segge oder die Sumpf-Segge zur Dominanz. Seltener können in diesen gemähten Beständen auch sonst horstig wachsende Großseggen (z. B. Steif-Segge) relativ dichte Rasen bilden. Die auf Grund der dicht und hoch wachsenden Großseggen artenarmen bis mäßig artenreichen Bestände werden v. a. von weiter verbreiteten Arten nasser Standorte begleitet. Beim SUBTYP „Schneidbinsenried“ tritt das Europa-Schneideried neben Schilf dominant auf. |
Charakteristische Pflanzenarten: |
Spitz-Segge (Carex acuta) Alpenrand-Segge (Carex randalpina) Sumpf-Segge (Carex acutiformis) Schnabel-Segge (Carex rostrata) Blasen-Segge (Carex vesicaria) Kamm-Segge (Carex disticha) Fuchs-Segge (Carex vulpina) Steif-Segge (Carex elata „forma dissoluta”) Ufer-Segge (Carex riparia) |
Pflanzensoziologische Zuordnung: |
• Sumpfseggen-Gesellschaft (Caricetum acutiformis) • Schlankseggen-Sumpf (Caricetum gracilis p.p.) • Innseggen-Sumpf (Caricetum oenensis, Caricetum randalpinae) • Blasenseggen-Sumpf (Caricetum vesicariae) • Uferseggen-Sumpf (Galio palustris-Caricetum ripariae) • Kammseggen-Ried (Caricetum intermediate) • Fuchsseggen-Gesellschaft (Caricetum vulpinae p.p.) • Steifseggen-Sumpf (Scorpidio-Caricetum dissolutae) • Schnabelseggengesellschaft (Caricetum rostratae p.p.) |
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
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Kartierungshinweise: |
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Gefährdungsfaktoren: |
• Aufgabe der Streunutzung • Entwässerung • Intensivierung der Nutzung • Nährstoffeintrag • Verbuschung |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
Österreich: „stark gefährdet“ (Stufe 2) Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Nordalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Zentralalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2) |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a, wenn sich der Bestand in Mooren oder Sümpfen befindet, gemäß § 24 (1) c in Uferzonen von oberirdischen, natürlichen oder naturnahen stehenden Gewässern mit einer Mindestgröße von 20 m², sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden und es sich nicht um Bade- und Zierteiche, Löschwasserteiche, Klärteiche, Retentionsbecken, Absetzteiche, Garten- und Schwimmteiche, Fischteiche mit regulierbarem Zu- und Ablauf, Schneispeicher oder ähnliche künstlich angelegte Gewässer handelt, oder gemäß § 24 (1) d als Feuchtwiese ab einer Fläche von 2.000 m². |
Bilder |
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Übersichtsfoto des Biotoptyps |
Detailfoto |
Spitz-Segge (Carex acuta) |
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