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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 2.2.4.2
Bezeichnung: BT Schwingrasen
Anzahl der Zuordnungen: 174
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• An Stillgewässern ausgebildete Verlandungsbereiche mit einer auf dem Wasserkörper schwimmenden bzw. flutenden Vegetation, die beim Betreten „schwingt“ (Name!); diese sind häufig an der Uferzone ausgebildet, sie können aber auch vollständig geschlossen sein
• Charakteristische Pflanzen sind verschiedene Moose, Faden-Segge, Draht-Segge, Schlamm-Segge, Strick-Segge oder Schnabel-Segge
• Boden nass, oft dunkel aufgrund von Torfbildung

Diesem BT sind saure bis subneutrale flutende Bestände am Ufer von Stillgewässern zuzuordnen. Diese können entstehen, wenn nährstoffarme bis wenig nährstoffreiche Gewässer verlanden und die Verlandungsvegetation ein dichtes Geflecht aus Rhizomen und Wurzeln bildet. Weiters können Schwingrasen in Folge von Sumpfgasbildung entstehen, die zur Ablösung und zum Aufschwimmen von subaquatischen Torfen führt. Selten können auch durch anthropogene Nutzung verursachte Wasserstandsschwankungen in dystrophen Gewässern zum Aufschwimmen von Torfen führen. Unter einem Schwingrasen bleibt ein Wasserkörper vorhanden. Im Idealfall sind Schwingrasen seeseitig in einen Moorkomplex mit deutlicher Zonierung aus randlichem Verlandungsmoor, Erlenbruchwald, Großseggenried, Röhricht, Nieder- oder Hochmoor eingebettet. Im Winter werden Schwingrasen, die bereits über das Seewasserregime entwachsen sind, durch den Schneedruck wieder unter die Wasseroberfläche gedrückt. Dadurch kann sich der Torfkörper wieder mit Seewasser sättigen. Dieses Kennzeichen von Schwingrasen trägt auch zur Basenversorgung der Bestände bei.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Typische Pflanzenarten, die Schwingrasen aufbauen können, sind v. a. Süß- und Sauergräser mit zähen Rhizomen. Es sind dies Faden-Segge, Draht-Segge, Schlamm-Segge, Strick-Segge, Schnabel-Segge sowie Schilf (Phragmites australis). Als Begleitarten treten überwiegend Zwischenmoorarten wie Weiß-Schnabelried (Rhynchospora alba), Blutauge (Comarum palustre), seltener auch Blasensimse (Scheuchzeria palustris) auf. In basenreichen Beständen kann die Steif-Segge (Carex elata) auftreten, in basenarmen und nährstoffarmen Beständen kommen Hochmoorarten hinzu. Die Moosschicht ist dicht ausgebildet, darunter befinden sich auch meist Torfmoosarten. Auf Schwingrasen können auch einzelne Moor-Gehölze aufkommen.
Charakteristische Pflanzenarten:
Faden-Segge (Carex lasiocarpa)
Draht-Segge (Carex diandra)
Schlamm-Segge (Carex limosa)
Strick-Segge (Carex chordorrhiza)
Schnabel-Segge (Carex rostrata)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
• Schlammseggengesellschaft (Caricetum limosae p.p.)
• Fadenseggengesellschaft (Caricetum lasiocarpae p.p.)
• Schnabelseggengesellschaft (Caricetum rostratae p.p.)
• Strickseggengesellschaft (Amblystegio scorpioidis-Caricetum chordorrhizae p.p.)
• Sumpfhaarstrang-Fadenseggen-Verlandungsgesellschaft (Peucedano-Caricetum lasiocarpae p.p., Comaro-Caricetum lasiocarpae p.p.)
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
• 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
Kartierungshinweise:
Dominante Bestände des Europa-Schneideriedes (Cladium mariscus) kommen in Salzburg nicht in Schwingrasen vor und sind deshalb zum SUBTYP „Schneidbinsenried“ des BT „Rasiges Großseggenried“ zu stellen.
Gefährdungsfaktoren:
• Nährstoffeintrag aus angrenzenden Nutzflächen
• Übermäßiger Betritt
• Randliche Beweidung
• Absenkung des Gewässer-Wasserspiegels
• Gewässereutrophierung
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „stark gefährdet“ (Stufe 2)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht“ (Stufe 1-2)
• Nordalpen: „stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht“ (Stufe 1-2)
• Zentralalpen: „stark gefährdet“ (Stufe 2)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a (Moore) oder
gemäß § 24 (1) c in Uferzonen von oberirdischen, natürlichen oder naturnahen stehenden Gewässern mit einer Mindestgröße von 20 m², sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden und es sich nicht um Bade- und Zierteiche, Löschwasserteiche, Klärteiche, Retentionsbecken, Absetzteiche, Garten- und Schwimmteiche, Fischteiche mit regulierbarem Zu- und Ablauf, Schneispeicher oder ähnliche künstlich angelegte Gewässer handelt
Bilder
Bild_1; 290909
Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 290912
Detailfoto
Bild_3; 203918
Schnabel-Segge (Carex rostrata)
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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