Biotoptyp - Details | |
---|---|
Typ-ID: | 6.1.1.3 |
Bezeichnung: | BT Doldenblütlerflur |
Anzahl der Zuordnungen: | 394 |
Biotoptyp - Steckbrief |
---|
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Von weißblütigen, hochwüchsigen Doldenblütlern dominierte Bestände (> 50 % Gesamt-Deckung) • Charakteristische Pflanzenarten sind Wimper-Kälberkropf, Gold-Kälberkropf, Wiesen-Kerbel, Glanz-Kerbel oder Geißfuß • Vorkommen an Gewässerrändern, auf Brachen von Frisch-, Feucht- oder Nasswiesen oder an Waldrändern, vorjährige Halme/Stängel wenigstens z. T. vorhanden bzw. erkennbar (Doldenblütler-Aspekte von regelmäßig und mehrfach gemähten oder beweideten Wiesen sind nicht umfasst!) • Lage in der submontanen bis hochmontanen Höhenstufe (400 – 1.500 m Seehöhe) Dieser BT umfasst von Doldenblütlern dominierte Hochstaudenfluren auf frischen bis nassen Standorten in tieferen bis mittleren Lagen (bis ca. 1.500 m Seehöhe). Die Standorte können Brachen von nährstoffreichen Frisch- oder Feuchtwiesen, ungemähte oder nur unregelmäßig gemähte Traufzonen an schattigen Waldrändern im Kontaktbereich zu Grünland oder gewässerbegleitende Staudenfluren sein (wichtige Biotopverbundelemente). Dieser BT tritt in mehreren Ausbildungen auf, die sich bezüglich Artenzusammensetzung und Physiognomie der Bestände z. T. stärker unterscheiden. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
Am Aufbau dichter Staudenfluren können mehrere Doldenblütlerarten beteiligt sein (s. u.). Die meisten Bestände feuchter bis nasser Standorte werden vom Wimper-Kälberkropf dominiert. In frischen Beständen kann der Wiesen-Kerbel höhere Deckungswerte erreichen. In submontanen bis montanen Lagen kann der Gold-Kälberkropf in mesophilen Säumen und verbrachten Wiesen zur Dominanz gelangen. Als Begleiter kommen zahlreiche Stauden und hochwüchsige Gräser vor. |
Charakteristische Pflanzenarten: |
Wimper-Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum) Gold-Kälberkropf (Chaerophyllum aureum) Wiesen-Kerbel (Anthriscus sylvestris) Geißfuß (Aegopodium podagraria) |
Pflanzensoziologische Zuordnung: |
• Glanzkerbel-Saum (Aegopodio-Anthriscetum nitidi p.p.) • Gold-Kälberkropf-Flur (Chaerophylletum aurei p.p.) • Kälberkropf-Wiesen (Chaerophyllum hirsutum-(Petasition)-Gesellschaft p.p.) • Wiesenkerbel-Gesellschaft (Anthriscus sylvestris-(Lamio albi-Chenopodietalia)-Gesellschaft p.p.) • Brennnessel-Giersch-Staudenflur (Aegopodium podagraria-(Aegopodion)-Gesellschaft p.p.) |
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
• Teilweise: 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe (Subtyp 6431 Nitrophile, staudenreiche Saumgesellschaften (Aegopodion podagrariae, Senecion fluitantis, Filipendulenion)) – primäre, vom Menschen unabhängige Entstehung |
Kartierungshinweise: |
Die Abgrenzung dieses recht variablen BT zu anderen BT erfolgt an Hand des dominanten Vorkommens der angeführten Doldenblütler. In manchen Beständen erreichen z. B. Kohl-Kratzdistel (Cirsium oleraceum) oder Wasserdost (Eupatorium cannabinum) höhere Artmächtigkeiten. Diese Flächen sind zu integrieren. Regelmäßig und mehrfach gemähte oder beweidete Grünlandflächen mit hohem Doldenblütleranteil sind nicht zu inkludieren. Schmale Bestände an Wäldrändern sind zu dem BT „Mäßig nährstoffarmer frischer bis feuchter Waldsaum über Karbonat“ oder dem BT „Nährstoffreicher trocken-warmer Waldsaum“ zu stellen. Lineare Bestände der Agrarlandschaft sind zum BT „Nährstoffreicher Staudenrain“ zu stellen. In der Beschreibung ist zwischen primären Beständen (Entstehung ohne anthropogenen Eingriff, entspricht dem FFH-LRT) und sekundären (Entstehung vom menschlichen Einfluss abhängig, wie z. B. Brachen, kein FFH-LRT) zu differenzieren. |
Gefährdungsfaktoren: |
• Sukzession zu Gehölzbeständen • Aufforstung |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
• Österreich: „ungefährdet“ (*) • Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „gefährdet“ (Stufe 3) • Nordalpen: „ungefährdet“ (*) • Zentralalpen: „ungefährdet“ (*) |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) b, wenn sich die Bestände im Hochwasserabflussgebiet (HQ 30) oberirdisch fließender Gewässer bzw. ihrer gestauten Bereiche befinden; Bestände in Feuchtwiesen(-brachen) ab einer Fläche von 2.000 m²: Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) d; Flächen über Torf (Moor) oder bei zumindest zeitweiser Durchtränkung oder Überstauung (Sumpf): Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a. |
Bilder |
---|
Übersichtsfoto des Biotoptyps |
Detailfoto |
Wimper-Kälberkropf (Chaerophyllum hirsutum) |
![]() |