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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 8.1.1.1
Bezeichnung: BT Strauchhecke
Anzahl der Zuordnungen: 1730
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Von strauchförmigen Laubgehölzen dominierte, schmal-lineare Gehölzstruktur (meist in der freien Landschaft, nicht gewässerbegleitend)
• Artengarnitur überwiegend heimisch und standorttypisch (> 80 % der Arten)
• Deckung der Baumschicht < 50 % im Bestand
• Durchschnittliche Breite der bestockten Fläche bis 10 m

Strauchhecken kennzeichnen häufig Nutzungs- und Grundstücksgrenzen, wobei sie oft auf Rainen oder Böschungen stocken. Bei gut entwickelten Beständen liegt eine Differenzierung in Heckenkern, Heckenmantel und vorgelagerten Heckensaum vor. Strauchhecken werden im Abstand von wenigen Jahren bis etwa zwei Jahrzehnten zur Brennholzgewinnung auf Stock gesetzt, wodurch ausschlagskräftige Straucharten zur Dominanz gelangen (z. B. Haselnuss). Bei einer Aufgabe der in kurzen Abständen erfolgenden Brennholznutzung schreitet die Sukzession zu Baumhecken fort.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
In der Strauchschicht können in Abhängigkeit von klimatischen und naturräumlichen Voraussetzungen und der Nutzungsintensität verschiedene Straucharten dominieren. Besonders häufig sind Haselnuss, Liguster, Schlehdorn, Rot-Hartriegel, Einkern-Weißdorn, Filz-Schneeball, Schwarz-Holunder, Gewöhnlich-Spindelstrauch und lokal in höheren Lagen die Grün-Erle (Alnus alnobetula). Die Krautschicht – insbesondere die bei vollständiger Zonierung vorgelagerten Heckensäume – wird in ihrer Artenzusammensetzung durch die angrenzende Nutzung mitgeprägt.
Charakteristische Pflanzenarten:
Gewöhnlich-Haselnuss (Corylus avellana)
Gewöhnlich-Liguster (Ligustrum vulgare)
Schlehdorn (Prunus spinosa)
Rot-Hartriegel (Cornus sanguinea)
Einkern-Weißdorn (Crataegus monogyna)
Filz-Schneeball (Viburnum lantana)
Schwarz-Holunder (Sambucus nigra)
Gewöhnlich-Spindelstrauch (Euonymus europaeus)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
• Corylus avellana-Gesellschaften p.p.
• Schlehen-Ligustergebüsch (Pruno-Ligustretum p.p.)
• Mesophiles Haselgebüsch (Rubo-Coryletum p.p.)
• Mesophiles Schlehengebüsch (Carpino-Prunetum p.p.)
• Weißdorn-Schlehengebüsch und ruderale Gehölze (Prunus spinosa-(Prunetalia)-Gesellschaft p.p.)
• Hartriegel-Gebüsch (Cornus sanguinea-(Prunetalia)-Gesellschaft p.p.)
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
-
Kartierungshinweise:
Flächen des BT müssen in der freien Landschaft liegen (zumindest eine Seite muss an Offenland grenzen). Die Abgrenzung zum BT „Baumhecke“ ist bei mit einzelnen Bäumen durchsetzten Hecken z. T. schwierig. Hecken mit überwiegend geschlossener Baumschicht (Deckung der Baumschicht > 50 %) sind zum BT „Baumhecke“ zu stellen. Die Abgrenzung zu Wald-BT orientiert sich am österreichischen Forstgesetz und erfolgt bei einer Flächengröße von mind. 0,1 ha und einer durchschnittlichen Breite von 10 m. Strauchdominierte Gartenhecken und Hecken innerhalb von Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Straßen werden nicht erfasst. Lineare Gehölzstrukturen an Gewässern sind der BT-Gruppe „Ufergehölzstreifen“ zuzuordnen.
Gefährdungsfaktoren:
• Landwirtschaftliche Intensivierung
• Periodische Nutzung in zu kurzen Abständen auf der gesamten Biotopfläche (Verlust des biotoptypischen Charakters)
• Biozideintrag
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“
• Nordalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Zentralalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Flächen des BT unterliegen in Salzburg keinem gesetzlichen Lebensraumschutz nach § 24 (1).
Die dauernde Beseitigung von Flächen des BT ist jedoch gemäß § 26 (1) a der Naturschutzbehörde anzuzeigen.
Nicht anzeigepflichtig hingegen sind das notwendige Schwenden und Freischneiden von Leitungstrassen sowie von Heckenzügen entlang von Wegen und Grundgrenzen. Zulässig ist die Nutzung von Hecken, sofern keine dauernde Beseitigung (einschließlich der Entfernung der Wurzelstöcke) – auch von Teilflächen – erfolgt.
Bilder
Bild_1; 280569
Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 276654
Detailfoto
Bild_3; 346238
Schwarz-Holunder (Sambucus nigra)
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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