Biotoptyp - Details | |
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Typ-ID: | 8.1.1.2 |
Bezeichnung: | BT Baumhecke |
Anzahl der Zuordnungen: | 2272 |
Biotoptyp - Steckbrief |
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Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse: |
• Von baumförmigen Laubgehölzen dominierte, schmal-lineare Gehölzstruktur (meist in der freien Landschaft, nicht gewässerbegleitend) • Artengarnitur überwiegend heimisch und standorttypisch (> 80 % der Arten) • Deckung der Baumschicht > 50 % im Bestand • Durchschnittliche Breite der bestockten Fläche bis 10 m Bei Baumhecken erfolgt die Holznutzung entweder in längeren Zeitabständen oder es wird bei kürzerem Nutzungsintervall nur ein Teil der Gehölze entnommen und ein Teil der Bäume stehen gelassen. Diese Mittelwaldnutzung lässt die Entwicklung einer Baumschicht ebenfalls zu. Die heutigen Baumhecken sind z. T. durch Aufgabe der Brennholznutzung aus Strauchhecken hervorgegangen. Dieser BT bleibt nur erhalten, wenn im Zuge von Nutzungen in die Baumschicht nur in geringem Ausmaß eingegriffen wird. |
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung: |
In der Artenzusammensetzung standortsgemäßer Baumhecken dominieren meist Laubgehölze. In Abhängigkeit von klimatischen und naturräumlichen Voraussetzungen sowie der Nutzungsintensität der Hecke selbst und angrenzender Flächen kommen zahlreiche Ausbildungen vor. Charakteristische Baumarten mittlerer Lagen sind Berg-Ahorn, Winter-Linde, Grau-Erle und – besonders häufig – Esche. In tiefen Lagen treten Feld-Ahorn, Hainbuche und Stiel-Eiche verstärkt auf. Pionierbaumarten wie Hänge-Birke (Betula pendula) oder Zitter-Pappel (Populus tremula) sind oft beigemischt. In der meist artenreichen Strauchschicht dominieren die Arten der Strauchhecken. In dichten Beständen mit wenig Licht ist die Krautschicht meist spärlich ausgebildet. Die Krautschicht – insbesondere die häufig vorgelagerten Heckensäume – werden in ihrer Artenzusammensetzung durch die angrenzende Nutzung geprägt. |
Charakteristische Pflanzenarten: |
Edel-Esche (Fraxinus excelsior) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Winter-Linde (Tilia cordata) Grau-Erle (Alnus incana) Edel-Hainbuche (Carpinus betulus) Stiel-Eiche (Quercus robur) |
Pflanzensoziologische Zuordnung: |
• Schlehen-Ligustergebüsch (Pruno-Ligustretum p.p.) • Mesophiles Schlehengebüsch (Carpino-Prunetum p.p.) • Weißdorn-Schlehengebüsch und ruderale Gehölze (Prunus spinosa-(Prunetalia)-Gesellschaft p.p.) • Hartriegel-Gebüsch (Cornus sanguinea-(Prunetalia)-Gesellschaft p.p.) |
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen: |
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Kartierungshinweise: |
Flächen des BT müssen in der freien Landschaft liegen (zumindest eine Seite muss an Offenland grenzen). Die Abgrenzung zum BT „Strauchhecke“ ist bei mit einzelnen Bäumen durchsetzten Heckenzügen z. T. schwierig. Hecken mit lückiger Baumschicht (Deckung der Baumschicht < 50 %) sind dem BT „Strauchhecke“ zuzuordnen. Die Abgrenzung zu Wald-BT orientiert sich am österreichischen Forstgesetz und erfolgt bei einer Flächengröße von mind. 0,1 ha und einer durchschnittlichen Breite von 10 m. Baumdominierte Gartenhecken und Hecken innerhalb von Lärmschutzwänden entlang von Autobahnen und Straßen werden nicht erfasst. Lineare Gehölzstrukturen an Gewässern sind der BT-Gruppe „Ufergehölzstreifen“ zuzuordnen. |
Gefährdungsfaktoren: |
• Landwirtschaftliche Intensivierung • Biozideintrag • Periodische Nutzung in zu kurzen Abständen (Verlust des biotoptypischen Charakters, wenn die Baumschicht entfernt wird und dann längerfristig fehlt) |
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs: |
• Österreich: „gefährdet“ (Stufe 3) • Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „stark gefährdet“ (Stufe 2) • Nordalpen: „gefährdet“ (Stufe 3) • Zentralalpen: „gefährdet“ (Stufe 3) |
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF: |
Flächen des BT unterliegen in Salzburg keinem gesetzlichen Lebensraumschutz nach § 24 (1). Die dauernde Beseitigung von Flächen des BT ist jedoch gemäß § 26 (1) a der Naturschutzbehörde anzuzeigen. Nicht anzeigepflichtig hingegen sind das notwendige Schwenden und Freischneiden von Leitungstrassen sowie von Heckenzügen entlang von Wegen und Grundgrenzen. Zulässig ist die Nutzung von Hecken, sofern keine dauernde Beseitigung (einschließlich der Entfernung der Wurzelstöcke) – auch von Teilflächen – erfolgt. |
Bilder |
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Übersichtsfoto des Biotoptyps |
Detailfoto |
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) |
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