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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 8.2.2.1
Bezeichnung: BT Ufergehölzstreifen auf anthropogen überformtem Standort
Anzahl der Zuordnungen: 702
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Schmal-lineare, zum Teil lückige Gehölzstruktur an Gewässerufern
• Krautschicht oft mit Störungszeigern und (invasiven) Neophyten wie Drüsen-Springkraut oder Kanada-Goldrute
• Das Ufer wird durch anthropogene Sicherungsmaßnahmen geprägt (durchgehende Blockwürfe, Ufermauern etc.); die Wurzelstöcke der Gehölze übernehmen nicht die Ufersicherung (keine „weichen“ Ufer)
• Die Artenzusammensetzung kann heimisch und standorttypisch, aber auch nicht heimisch und standortfremd sein

Im Zuge technisch orientierter Gewässerverbauungen wurden Uferböschungen meist morphologisch stark verändert und hinsichtlich Neigungswinkel, Böschungshöhe, Uferlinie etc. vereinheitlicht (Trapezprofil und dessen Abwandlungen). Ufergehölzstreifen auf diesen Standorten weichen durch geringe Artenzahl, größere Uniformität und meist einheitliches Bestandesalter deutlich von anderen Ufergehölz-BT ab.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Die schmalen, meist einreihigen und oft lückigen Bestände dieses BT werden von rasch wüchsigen Baumarten dominiert, da sie meist in relativ kurzer Zeit die Ufersicherung gewährleisten. Die Krautschicht ist meist ruderalisiert, Störungszeiger und Neophyten sind häufig.
Charakteristische Pflanzenarten:
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Edel-Esche (Fraxinus excelsior)
Silber-Weide (Salix alba)
Purpur-Weide (Salix purpurea)
Echt-Traubenkirsche (Prunus padus)
Grau-Erle (Alnus incana)
Schwarz-Erle (Alnus glutinosa)
Auen-Brombeere (Rubus caesius)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
Fragmentarische Ausbildungen von Weichholzau-Typen sind möglich:
• Grauerlen-Auwald (Alnetum incanae p.p.)
• Silberweiden-Auwald (Salicetum albae p.p.)
• Krautreiches Lavendelweidengebüsch (Salicetum incano-purpureae p.p.)
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
-
Kartierungshinweise:
Die Abgrenzung zu anderen BT erfolgt an Hand der einheitlichen künstlichen Böschungsausformung sowie einer hinsichtlich Artenzusammensetzung und Bestandesstruktur anthropogen stark veränderten Vegetationszusammensetzung. Die Abgrenzung zu Wald-BT orientiert sich am österreichischen Forstgesetz und erfolgt bei einer Flächengröße von mind. 0,1 ha und einer durchschnittlichen Breite von 10 m.
Gefährdungsfaktoren:
-
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „nicht beurteilt“ (+)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „nicht beurteilt“ (Stufe +)
• Nordalpen: „nicht beurteilt“ (Stufe +)
• Zentralalpen: „nicht beurteilt“ (Stufe +)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a (Galeriewälder und sonstige Begleitgehölze an fließenden und stehenden Gewässern) bis zu einer max. Breite von 10 m der bestockten Fläche
Bilder
Bild_1; 297272
Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 297273
Detailfoto
Bild_3; 296967
Detailfoto des verbauten Ufers
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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