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Biotoptyp

Biotoptyp - Details
Typ-ID: 8.5.1.1
Bezeichnung: BT Feuchtgebüsch
Anzahl der Zuordnungen: 777
Biotoptyp - Steckbrief
Charakterisierung des Standorts und der ökologischen Verhältnisse:
• Von feuchtigkeitsliebenden Straucharten wie Faulbaum, Ohr-Weide und/oder Asch-Weide dominiertes Gebüsch (> 50 % Gesamt-Deckung)
• Vorkommen auf nassen oder feuchten Standorten
• Auf Mineralboden oder Torf

Dieser BT umfasst kleinflächige Gebüsche nasser und feuchter Standorte tiefer und mittlerer Lagen (bis ca. 1.500 m Seehöhe) über mineralischem oder (an)moorigem Untergrund. Die Bestände stellen meist ein Sukzessionsstadium nach Nutzungsaufgabe dar und entwickeln sich beim Ausbleiben von Störungen zu Feldgehölzen oder zu fragmentarischen Bruch-, Sumpf- oder Auwäldern weiter.
Beschreibung des Biotoptyps und der Vegetationszusammensetzung:
Der BT wird in der Strauchschicht meist von Faulbaum und Weiden dominiert. Beigemischt können Rot-Föhre (Pinus sylvestris), Grau- und Schwarz-Erle (Alnus incana, A. glutinosa) in den Gebüschen vorkommen. In besser nährstoffversorgten Beständen wird der Unterwuchs von Hochstauden, Seggen (Carex spp.) und Nässezeigern gebildet. In den selteneren nährstoffarmen Ausbildungen können einzelne Bruch- und Moorwaldarten auftreten.
Charakteristische Pflanzenarten:
Faulbaum (Frangula alnus)
Ohr-Weide (Salix aurita)
Asch-Weide (Salix cinerea)
Schwarz-Weide (Salix myrsinifolia)
Groß-Mädesüß (Filipendula ulmaria)
Rispen-Gilbweiderich (Lysimachia vulgaris)
Sumpfdotterblume (Caltha palustris)
Bach-Nelkenwurz (Geum rivale)
Europa-Schilf (Phragmites australis)
Sumpf-Haarstrang (Peucedanum palustre)
Pflanzensoziologische Zuordnung:
• Ohrweidengebüsch (Salicetum auritae p.p.)
• Aschweidengebüsch (Salicetum cinereae p.p., Phragmiti-Salicetum cinereae p.p.)
Bezug zu FFH-Lebensraumtypen:
-
Kartierungshinweise:
Bei linear ausgeprägten Gebüschen ist anhand der Artengarnitur eine Unterscheidung zwischen dem BT „Feuchtgebüsch“ und dem BT „Strauchhecke“ vorzunehmen. Von Strauchweiden oder Grün-Erlen dominierte Gebüsche der Hochlagen sind nicht zu inkludieren, sondern zur BT-Gruppe der „Hochmontanen bis subalpinen Buschwälder“ zu stellen. Ebenfalls nicht einzubeziehen sind von Asch- oder Ohr-Weide dominierte großflächigere (> 0,1 ha) Gebüsche. Diese sind zum BT „Strauchweidenbruch- und -sumpfwald“ zu stellen.
Feuchtgebüsche über mineralischem Untergrund, die außerhalb von Hochwasserabflussgebieten eines HQ 30 und von Uferzonen stehender oder fließender Gewässer stocken und die keine Sumpf-Eigenschaften aufweisen, genießen keinen gesetzlichen Lebensraumschutz gemäß § 24. Allenfalls kann dann ein Schutz nach § 26 Abs. 1 lit. a gegeben sein, wenn die diesbezüglichen Kriterien erfüllt sind (Feldgehölz).
Gefährdungsfaktoren:
• Entwässerung
• Aufforstung mit standortsfremden Gehölzen
• Rodung
• Nährstoffeintrag aus angrenzenden Nutzflächen
Gefährdung nach der Roten Liste Österreichs:
• Österreich: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Nördliches Alpenvorland (Teile des Flachgaues und der Stadt Salzburg): „gefährdet bis stark gefährdet“ (Stufe 2-3)
• Nordalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
• Zentralalpen: „gefährdet“ (Stufe 3)
Schutz nach dem Salzburger Naturschutzgesetz 1999 idgF:
Im Regelfall Lebensraumschutz gemäß § 24 (1) a (Moore oder Sümpfe),
z. T. auch gemäß § 24 (1) b (Hochwasserabflussgebiete) oder
gemäß § 24 (1) c in Uferzonen von oberirdischen, natürlichen oder naturnahen stehenden Gewässern mit einer Mindestgröße von 20 m², sofern diese nicht zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden und es sich nicht um Bade- und Zierteiche, Löschwasserteiche, Klärteiche, Retentionsbecken, Absetzteiche, Garten- und Schwimmteiche, Fischteiche mit regulierbarem Zu- und Ablauf, Schneispeicher oder ähnliche künstlich angelegte Gewässer handelt
Bilder
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Übersichtsfoto des Biotoptyps
Bild_2; 202351
Detailfoto
Bild_3; 256377
Asch-Weide (Salix cinerea)
im Rahmen der Ländlichen Entwicklung gefördert

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