Neues Salzburger Nationalparkgesetz beschlossen

Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtages
Salzburger Landeskorrespondenz, 15. Oktober 2014

(LK)  Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger Landtages befasste sich heute, Mittwoch, 15. Oktober, zu Beginn der Beratungen unter dem Vorsitz von LAbg. Ing. Manfred Sampl mit einer Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg (Salzburger Nationalparkgesetz 2014 – S.NPG). Die Gesetzesvorlage wurde von den Abgeordneten der ÖVP, Grünen, FPÖ und Team Stronach gegen die Stimmen der SPÖ beschlossen. Die SPÖ stimmte gegen die Paragraphen 2, 6, 14 und 34, zu denen sie Abänderungsanträge eingebracht hatte, die von den anderen Fraktionen jedoch abgelehnt wurden.

Das Gesetz über die Errichtung des Nationalparks Hohe Tauern ist 1984 in Kraft getreten und wurde seither nur geringfügig verändert. Mittlerweile haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen, die auf das Schutzgebiet tatsächlich oder rechtlich einwirken, geändert. Beim Salzburger Nationalparkgesetz 2014 handelt es sich daher nicht um eine Novellierung, sondern um eine Neuerlassung des Gesetzes.

Die verfassungsrechtliche Grundlage für das neue Salzburger Nationalparkgesetz bildet die Organisations- und Naturschutzkompetenz der Länder. Betreffend die Übereinstimmung mit EU-Recht dient das neue Gesetz unter anderem auch der Umsetzung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie. Insbesondere die Umsetzung dieser beiden Richtlinien wird zu Mehraufwendungen für das Land führen, andererseits sind aber auch Einsparungseffekte z. B. durch den verbesserten Einsatz von Personalressourcen durch die Zusammenfassung der Aufgaben der Nationalparkbehörde bei der Landesregierung möglich, heißt es in den Erläuterungen zum neuen Gesetz. Einen Überblick über die Neuerungen im Salzburger Nationalparkgesetz 2014  gibt die Landeskorrespondenz vom 14. Oktober "Neues Nationalparkgesetz wichtiger Schritt in die Zukunft".

LAbg. Otto Konrad (Team Stronach) hinterfragte die seiner Meinung nach unterschiedliche Wertigkeit betreffend die Zusammensetzung der Gremien Kuratorium und Fondsbeirat. LAbg. Michael Obermoser (ÖVP) betonte, dass in diesem Gesetz die drei Komponenten Natur, Wirtschaft und Mensch bestens berücksichtigt worden seien. Es handle sich um ein verständlich zu lesendes Gesetzeswerk. LAbg. Ernst Rothenwänder (FPÖ) kritisierte die lange Dauer der Entstehung dieses Gesetzestextes und sprach davon, dass die Vorlage nicht der "große Wurf" sei, signalisierte aber Zustimmung zur Gesetzesvorlage. Zum Paragraphen 34 betreffend den Fondsbeirat brachte die FPÖ einen Entschließungsantrag ein. Die SPÖ brachte einen Abänderungsantrag betreffend die Paragraphen 2, 6, 14 und 34 ein. Dieser Abänderungsantrag betreffe im Wesentlichen Änderungen, um zu verhindern, dass es Aufweichungen der bisher geltenden Schutzbestimmungen gebe, so LAbg. Othmar Schnegelberger (SPÖ).

Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr. Astrid Rössler, für den Nationalpark ressortzuständig, betonte, dass der Nationalpark nur in Kooperation gelingen könne. Den Gesetzesentwurf bezeichnete Rössler als gelungen, ausgewogen, zeitgemäß und modern.

Landesumweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener betonte, dass immer mehr eine Schere aufgehe zwischen dem Druck auf die Landwirtschaft und den weniger werdenden Budgets, die den Menschen in der Region für eine dem Nationalpark adäquate Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt werden. Nationalpark-Direktor Dipl.-Ing. Wolfgang Urban hob hervor, dass im neuen Gesetz drei Ziele formuliert seien, nämlich das Schutzziel, das Erhaltungsziel und das neu aufgenommene Bildungsziel.

Hofrat Dr. Kurt Trenka, der Leiter der Naturschutzabteilung des Landes, betonte, dass das Nationalparkgesetz auf drei Säulen beruhe. Diese seien die Anpassung an das EU-Recht, eine Verwaltungsvereinfachung und die Einführung der ökologischen Bauaufsicht. Das neue Gesetz  stelle eine ausgewogene Balance zwischen den Bedürfnissen der Menschen in der Region und den Interessen des Naturschutzes dar. Es handle sich um ein modernes Gesetz, das keinesfalls eine "Verweichlichung" bzw. "Verhärtung" der geltenden Schutzbestimmungen darstelle.

Entschließungsantrag der FPÖ zum Fondsbeirat angenommen

Zum Paragraph 34 nahmen die Abgeordneten einstimmig den Entschließungsantrag der Freiheitlichen an. Darin wird die Salzburger Landesregierung aufgefordert, beim aktuellen Gesetzesentwurf betreffend ein Gesetz über den Nationalpark Hohe Tauern im Land Salzburg in § 34 Absatz 1 eine Ergänzung aufzunehmen, wonach dem Fondsbeirat auch je ein Vertreter pro im Landtag vertretener Fraktion als Mitglied angehört. s225-40