(LK) Das Land Salzburg setzt das 5-Punkte-Programm zum Thema „Wolf“ weiter um. Nach der Bestellung eines Wolfsbeauftragten und der Intensivierung der Herdenschutzmaßnahmen inklusive der effizienten Abwicklung von Entschädigungen ist nun der Entwurf des Managementplans fertig. Landesrat Josef Schwaiger: „Wir werden diesen dem Koordinierungsgremium, das am Freitag wieder zusammentrifft, präsentieren.
20 Seiten umfasst der Managementplan, der jetzt auf dem Tisch liegt. Die Expertenrunde wird sich am kommenden Freitag mit dem Entwurf beschäftigen. Landesrat Josef Schwaiger: „Ein weiterer, wichtiger Schritt, um unser 5-Punkte-Programm umzusetzen.“ Es wurde nach mehreren, durch DNA-Proben bestätigte Wolfsrisse im Frühsommer initiiert. „Und es werden weitere kommen, denn rund um uns, in Österreich und den Nachbarländern, leben bereits viele Einzeltiere und auch Rudel. Deshalb wollen wir optimal vorbereitet sein“, sind sich Schwaiger und der im Mai eingesetzte Wolfsbeauftragte Hubert Stock einig.
Wolfsmanagement-Plan des Landes im Detail
Erfahrungen aus anderen Ländern als Basis
Der Managementplan, der nun vorliegt, basiert auf dem Österreichischen Managementplan aus dem Jahr 2012 sowie auf Konzepten aus Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und der Schweiz. Salzburger Erkenntnisse und Erfahrungen wurden eingearbeitet. „Das Ziel ist, eine Struktur zu schaffen, um die Konflikte in Zusammenhang mit der Rückkehr des Wolfes zu entschärfen“, erklärt Hubert Stock.
Salzburgs Definition von „Problemwolf“
Im österreichischen Wolfsmanagementplan 2012 gibt es eine genaue Definition von Problemwölfen in Bezug auf die Gefährdung von Menschen und Nutztieren. „Diese wurde in Salzburg nach dem Vorbild der Schweiz um den Aspekt der, trotz zumutbarer Herdenschutzmaßnahmen auftretenden, gravierenden Schäden im Nutztierbereich ergänzt. Wölfe, die sich auf das Erlegen von Nutztieren spezialisieren und großen Schaden verursachen, sollen demnach entnommen werden.“, unterstreicht Schwaiger.
Verhandlungen über Schutzstatus
Außerdem wird auf EU-Ebene über den Schutzstatus verhandelt. Jedenfalls wird dabei vom Land Salzburg eine Herabstufung des Status in der FFH Richtlinie angestrebt. Überdies bedarf es einer Klarstellung der Definition des guten Erhaltungszustands, wie es im 5-Punkte-Programm festgehalten ist. LK_181219_70 (mel/sm)
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Redaktion: Melanie Hutter/Landes-Medienzentrum