Vergaberichtlinien wurden gröblich mißachtet

Kritik der Gemeindeaufsicht an Auftragsvergaben in Dorfgastein Bürgermeister Adolf Dertnig bereits im Juni zurückgetreten
Salzburger Landeskorrespondenz, 10. September 1997
Medium: Landeskorrespondenz

LK Kritik an der Mißachtung vergaberechtlicher Bestimmungen übte die Gemeindeaufsicht des Landes Salzburg an der Gemeinde Dorfgastein. Geprüft wurde der Zeitraum 1993 bis 1996 hinsichtlich Auftragsvergaben, Agenden der Personalverwaltung und finanzielle Entwicklung der Gemeinde. In das Schußfeld der Kritik geriet der bisherige Bürgermeister Adolf Dertnig, der am 11. Juni 1997 sein Amt zurücklegte. Eine schiefe Optik entstand für die Prüfer durch die Auftragsvergabe in einzelnen Fällen an seine eigene Baufirma. Die Aufsichtsbehörde erwartet nun von der Gemeinde Dorfgastein wesentliche Verbesserungen. Die vorgefundenen Mißstände sind für die Prüfer nicht tolerierbar.

Erste Stellungnahme des ehemaligen Bürgermeisters

Es sei objektiv kontrolliert worden und im allgemeinen finde der Bericht seine Zustimmung, so der ehemalige Bürgermeister Adolf Dertnig in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem Entwurf des Prüfberichtes. Dertnig weist jedoch auf bereits vergangene und begangene Fehler, bezugnehmend auf den vorherigen Prüfbericht 1989 bis 1991, seines Amtsvorgängers hin. Er, so Dertnig,. habe seinen Aufgabenbereich und seine Zielsetzungen sehr ernst genommen. Jedoch sei jeder Bürgermeister, um sein Amt makellos ausüben zu können, auf die "eiserne Mithilfe der Amtsverwaltung" angewiesen. Aufgrund persönlicher Konflikte von Anbeginn seiner Amtszeit mußte er am 11. Juni 1997 sein Amt und sein Mandat zurücklegen, immerhin nach fast 23jähriger Tätigkeit in der Gemeinde Dorfgastein, sicher nicht, wie Adolf Dertnig meinte, mit Dankbarkeit belohnt.

Analyse der Finanzlage positiv

Die Analyse der Finanzlage zeigte, so der Prüfbericht, daß die zur Disposition freien Gelder in den Jahren 1993 bis 1996 zum Teil großen Schwankungen unterlagen. Hauptsächlich seien diese auf Veränderungen bei den Steuereinnahmen, bei den Einnahmen aus Ertragsanteilen und steigenden Ausgaben im Sozialbereich zurückzuführen. Der Umfang des frei verfügbaren Budgetrahmens lag im Jahr 1996 bei 4,1 Millionen Schilling oder 16,8 Prozent der bereinigten ordentlichen Einnahmen. Beurteile man die Verschuldung einer Gemeinde von gering, mittel, stark bis zur Überschuldung, so könne man die Gemeinde mit einer mittleren Verschuldung einstufen. Die Liquidität der Gemeinde war in den vergangenen Jahren immer gegeben. Kassenkredite mußten nie in Anspruch genommen werden.

Schwerwiegende Mängel bei Prüfung festgestellt

Im übrigen wurden von der Gemeindeaufsicht bei der Prüfung schwerwiegende Mängel festgestellt. Kritik übt der Prüfbericht am vielfachen Ignorieren der vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Prüfer stellten schließlich bei einem Bauauftrag fest, daß es für in Rechnung gestellte Kanalarbeiten keinen Vergabebeschluß und keine schriftliche Auftragsvergabe gab. Besonders beanstandet wurde, daß dies auch bei Auftragsvergaben an die Firma des Bürgermeisters geschah, wobei zudem die Befangenheit des Bürgermeisters in einzelnen Fällen mißachtet wurde. Im Bereich der Müllabfuhr wurde die unabdingbar notwendige Verordnung bisher nicht erlassen. Das Rechtsverhältnis mit dem Entsorgungsbetrieb wurde bisher nicht im Sinne der Gemeindeverordnung verbindlich geregelt. Es besteht kein schriftlicher Vertrag zwischen dem Müllentsorgungsunternehmen und der Gemeinde Dorfgastein, trotz jahrelang bestehendem Geschäftsverhältnis, so der Prüfbericht.

Weiters wird von der Gemeindeaufsicht bemängelt, daß bei der Verpachtung des Festsaales den Formvorschriften der Gemeindeordnung grob zuwider gehandelt wurde. Beispielsweise wurden die erforderlichen Unterlagen für die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde nie vollständig vorgelegt. Durch den Verzicht auf jedwede Sicherstellung wurden finanzielle Verluste für die Gemeinde riskiert und somit gegen die Grundsätze der sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung des Gemeindevermögens verstoßen, kritisierten die Prüfer. Weiters hätte die Gemeinde Dorfgastein, so der Prüfbericht, von mehreren Gemeindebürgern Grundstücke für Freizeiteinrichtungen, wie Sportplatz oder Schwimmbad, gepachtet, ohne für diese Pachtverhältnisse schriftliche Verträge abgeschlossen zu haben. Mit den betreffenden Verpächtern wären lediglich mündliche Vereinbarungen getroffen worden.

Er hoffe, daß sein Amtsnachfolger, bis zur Neuwahl der Vizebürgermeister, die im Bericht aufgezeigten Mängel umgehend abstellen wird, so Adolf Dertnig, für die Gemeinde Dorfgastein sei es wichtig, den Prüfbericht ernst zu nehmen. Seinem Nachfolger wünsche er vor allem bessere Verhältnisse und bessere Unterstützung durch die Verwaltung. 178-50c