(LK) Bereits zum 28. Mal wird der Landespreis für Erwachsenenbildung und Öffentliches Bibliothekswesen vergeben. Auf die Ausschreibung 2007 des alle zwei Jahre vergebenen Preises wies heute, Dienstag, 20. Februar, die für die Erwachsenenbildung zuständige Landesrätin Doraja Eberle hin. "Das Land Salzburg sieht in der Erwachsenenbildung vor allem im Hinblick auf sinnerfüllte Lebensführung, politische und soziale Entwicklung sowie beruflichen und gesellschaftlichen Aufstieg ein großes öffentliches Anliegen", betonte Eberle. Daher wird seit 1975 von der Salzburger Landesregierung ein Landespreis für Erwachsenenbildung und Öffentliches Bibliothekswesen vergeben. Der Landespreis teilt sich in einen Innovationspreis und einen Praxispreis; für beide Preise endet die Einreichfrist am 29. Juni.
Der Innovationspreis 2007 ist mit 3.000 Euro für den ersten Preis und 2.200 Euro für den zweiten Preis dotiert. Bis zu einem Gesamtbetrag von 7.500 Euro (inklusive erster und zweiter Preis) können weitere Innovationspreise vergeben werden. Mit dem Innovationspreis werden besonders innovative und qualitätsvolle Leistungen auf allen Gebieten der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens im Land Salzburg ausgezeichnet. Bewerben können sich einzelne Personen oder Gruppen, an die innerhalb der vergangenen fünf Jahre der Innovationspreis (bzw. der bisherige Förderungspreis) nicht verliehen wurde.
Mit dem Praxispreis 2007 werden drei gleichrangige Preise zu je 1.500 Euro ausgeschrieben. Der Praxispreis zeichnet weit über das übliche Maß hinausgehende ehren- oder nebenamtlich erbrachte kontinuierliche praktische Leistungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder Gruppen auf örtlicher oder überörtlicher Ebene aus allen Gebieten der Erwachsenenbildung und des Öffentlichen Bibliothekswesens aus. Vorgeschlagen werden können Personen oder Gruppen, die mindestens bis vor drei Jahren bei einer in der Arbeitsgemeinschaft Salzburger Erwachsenenbildung vertretenen Einrichtung oder Öffentlichen Bibliothek tätig waren, und an die dieser Preis noch nicht verliehen wurde.
Bewerbungen bzw. Vorschläge zu beiden Preisen sind bis 29. Juni, 12.00 Uhr, an das Land Salzburg, Referat Erwachsenenbildung und Bildungsmedien, Schießstattstraße 2, Postfach 527, 5010 Salzburg, zu richten. Die Prüfung der eingereichten Bewerbungen für den Innovationspreis und für den Praxispreis sowie ein Vorschlag für die Preisverleihungen erfolgt durch eine Jury, die von der Salzburger Landesregierung bestellt wird. Die eingereichten Arbeiten für den Innovationspreis sind vor der Jury zu präsentieren. Nähere Informationen zum Landespreis können unter www.erwachsenenbildung.salzburg.at/landespreis abgerufen werden. L38-110