(LK) Die Bestellungsdekrete an die neuen Richter des Salzburger Landesverwaltungsgericht überreichte Landtagspräsidentin Dr. Brigitta Pallauf heute, Mittwoch, 31. Juli, im Beisein von Landesamtsdirektor Hofrat Dr. Heinrich Christian Marckhgott, Hofrat Mag. Gerhard Loidl, Leiter der Personalabteilung, und der Landesverwaltungsgerichts-Präsidentin Mag. Claudia Jindra-Feichtner in Salzburg. Mit Wirkung vom 1. Jänner 2014 ernannte die Landesregierung Dr. Roland Grünbart zum Vizepräsidenten und Richter sowie Ing. Mag. Karl Premißl, Mag. Andrea Resch, Ing. Mag. Dr. Beatrix Lechner, Mag. Dr. Johann Schlager, Mag. Peter Berger, Mag. Ulrike Seidel, Mag. Dr. Martin Warter, Mag. Dr. Julia Hopfgartner und Dr. Christine Scharfetter zu Richterinnen und Richtern am Landesverwaltungsgericht Salzburg.
"Durch die Umsetzung des Landesverwaltungsgerichtsgesetzes werden Verfahrensdauern verkürzt, und die Bürgerinnen und Bürger, die sich an das Landesverwaltungsgericht wenden, erhalten die Entscheidungen rascher und effizienter", betonte Landtagspräsidentin Pallauf, die den heute bestellten Richterinnen und Richtern des Landesverwaltungsgerichtes Salzburg gratulierte.
Bereits am 6. Juni erhielten Landesverwaltungsgerichts-Präsidentin Jindra-Feichtner sowie die Richterinnen und Richter Mag. Michaela Slama, Ing. Mag. Dionysius Viehhauser, Dr. Christine Raithel, Dr. Ursula Bergmüller-Hannak, Mag. Manuela Flir, Mag. Dr. Eva Lackinger-Vogl, Dr. Elisabeth Schoibl-Ehrngruber, Mag. Rainer Scheffenacker, Mag. Dr. Astrid Hutter, Dr. Edeltraud Stadlhofer, Mag. Walter Oberascher, Mag. Erwin Ziermann, Mag. Thomas Thaller, Ing. Mag. Dr. Adalbert Lindner, Mag. Peter Mottl, Mag. Birgit Mitterhumer-Zehetner, Mag. Theresia Kieleithner, Mag. Peter Nußbaumer, Mag. Maximilian Hölbling sowie Dr. Peter Brauhart ihre Bestellungsdekrete.
Landesverwaltungsgericht entscheidet ab 2014
Das Landesverwaltungsgericht Salzburg entscheidet ab 1. Jänner 2014 an seinem neuen Standort in der Wasserfeldstraße 30 in Salzburg-Itzling über Beschwerden gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde wegen Rechtswidrigkeit, gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Rechtswidrigkeit, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch eine Verwaltungsbehörde und gegen Weisungen an die Kollegien der Landes- und Bezirksschulräte. Landesgesetzlich können dem Landesverwaltungsgericht zusätzlich noch Entscheidungen unter anderem über Beschwerden gegen rechtswidriges Verhalten eines Auftraggebers im Vergabeverfahren sowie über dienstrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Land, einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband mit Vertragsbediensteten übertragen werden.
Durch die gleichzeitige Eingliederung der Aufgaben der bestehenden Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag sowie bestimmter weisungsfrei gestellter Kollegialorgane in die Verwaltungsgerichte erfolgt eine Vereinheitlichung des Behördenaufbaus. Dadurch soll es zu einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes kommen und in Folge zu einer Verwaltungsreform durch den Entfall der administrativen Berufungsinstanzen zugunsten von Verwaltungsgerichten erster Instanz. Dies soll zu einer Straffung und Verkürzung von Verwaltungsverfahren führen. r168-53