(LK) Sieben Bauernhöfen, die jeweils seit 200 Jahren und mehr im Besitz einer Familie sind, verlieh Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger heute, Mittwoch, 2. September, die Bezeichnung "Erbhof". Der älteste Hof ist seit dem Jahr 1746, der jüngste seit 200 Jahren im Besitz derselben Familie. Insgesamt gibt es im Land Salzburg bereits mehr als 1.000 solcher Erbhöfe.
Die Bezeichnung "Erbhof" wurde an das Hatzgut in Mariapfarr (seit 1792 im Besitz der Familie Perner-Bogensperger), das Hackberggut in Niedernsill (seit 1812 im Besitz der Familie Enzinger-Mitterwurzer-Buchner), das Fresnergut in Thomatal (seit 1810 im Besitz der Familie Gautsch), das Unterhelsenhubgut in Thalgau (seit 1806 im Besitz der Familie Greisberger), das Kanzlergut in Eben im Pongau (seit 1814 im Besitz der Familie Weitgasser-Grünwald), das Großsillgut in St. Koloman (seit 1806 im Besitz der Familie Wallmann-Neureiter-Schnöll) und das Herrenhubhof in Thalgau (seit 1746 im Besitz der Familie Zuckerstätter-Gschwandtner-Schroffner) verliehen.
"Die Auszeichnung zum Erbhof zeigt die Verbundenheit zum Land, Durchhaltevermögen in schwierigen Zeiten und dass sich die Landwirtschaft veränderten Bedingungen anpasst", betonte Agrarreferent Schwaiger. "Die Salzburger Bäuerinnen und Bauern sind mittlerweile Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich den Gegebenheiten des Marktes stellen. Sie erbringen zahlreiche wertvolle Leistungen, auf die die Gesellschaft nicht verzichten kann."
Voraussetzungen für die Erbhofverleihung
Der Hof muss mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein. Die Familie muss das landwirtschaftliche Anwesen selber bewohnt und bewirtschaftet haben. Die Bezeichnung "Erbhof" geht verloren, wenn das Anwesen an Personen übergeht, die nicht zur Nachkommenschaft gehören, oder derart verkleinert wird, dass es nicht mehr für den Unterhalt einer Familie ausreicht.
Die Auszeichnung "Erbhof" unterstreicht das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. Der Hof wird nicht nur als Besitz verstanden, sondern auch als Verbindungselement innerhalb der Familie. "Erbhof" ist eine reine Ehrenbezeichnung und hat keinerlei sonstige rechtliche Auswirkungen. t199-51
Weitere Informationen: Mag. Franz Wieser, Büro Landesrat Dipl.-Ing. Dr. Josef Schwaiger, Tel.: 0662/8042-2700, E-Mail: franz.wieser@salzburg.gv.at.