(LK) "Nach den öffentlichen Diskussionen und den weit überzogenen Forderungen der Volksanwaltschat und der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein Vertretungsnetz in Salzburg im Zusammenhang mit dem Konradinum Eugendorf hat das Landesgericht Salzburg jetzt in zwei aktuellen Entscheidungen dem Rekurs des Landes Salzburg stattgegeben. Das Landesgericht hat bestätigt, dass es in den beiden vor Gericht getragenen Fällen zu keinen Freiheitsbeschränkungen der Bewohnerinnen und Bewohner gekommen ist. Es hat sich also gezeigt, dass unsere Einschätzung richtig ist."
Das teilte heute, Freitag, 1. Juli, Spitals- und Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl mit.
"Das Landesgericht Salzburg hat sich in zweiter Instanz mit der Causa beschäftigt und ist zum Schluss gekommen, dass die in den jeweiligen Fällen notwendige Medikation gering und zulässig und damit keinerlei Freiheitsbeschränkung darstellt. Und der Vorwurf der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung, wonach Bewohnerinnen und Bewohner festgehalten sowie ins Zimmer oder ins Bett geschickt wurden, war ohnehin in erster Instanz vom Bezirksgericht Thalgau schon abgeschmettert worden", erläuterte Stöckl.
Vor Gericht gebracht hatte die Überprüfung von Freiheitsbeschränkungen im Konradinum die Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung vom Verein Vertretungsnetz in Salzburg. Diese ist in Pflege- und Betreuungseinrichtungen aktiv und überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und zeitgemäßen Standards. "Aus unserer Sicht und wie vom Gericht bestätigt werden die Bestimmungen des Vereins überschießend ausgelegt", so Stöckl.
"Die massive Vorgangsweise der Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung, die mir in persönlichen Gesprächen wiederholt gedroht hat, jeden 'Fall' vor Gericht zu bringen, war für mich sehr befremdend. In meinen Augen hat es wenig Sinn, damit die Gerichte zu beschäftigen. Wenn Probleme da sein sollten, gehören sie an den entsprechenden Stellen angesprochen und gelöst. Mit dem bewussten Schlechtmachen des Konradinum und damit indirekt seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Öffentlichkeit ist den Bewohnerinnen und Bewohnern nicht geholfen", so Stöckl.
"Ich hoffe, dass nun auch die Volksanwaltschaft und die Bewohnerinnen- und Bewohnervertretung einsehen und anerkennen, dass der von ihnen eingeschlagene Weg übertrieben und nicht gerechtfertigt war, sie bei ihren Forderungen auf den Boden der Realität zurückkehren und dass sie es unterlassen, mit schwersten Vorwürfen, die auch vor Gericht nicht haltbar sind, an die breite Öffentlichkeit zu gehen und Verunsicherung zu stiften. Nichtsdestotrotz werden wir den Neubau des Konradinum rasch vorantreiben und damit die bestmögliche Betreuung in einer modernen Infrastruktur schaffen", unterstrich Stöckl. 160701_54 (lmz/grs)
Weitere Informationen: Harald Haidenberger, Büro LH-Stv. Christian Stöckl, Tel.: +43 662 8042-3311, E-Mail: harald.haidenberger@salzburg.gv.at.