(LK) Heuer ist alles anders: nicht nur für die Familien, wie Ostern verbringen, sondern auch für die Biker, die normalerweise die schönen Frühlingstage für ihre ersten Ausfahrten nutzen. Die rechtliche Lage ist klar, so der ÖAMTC: Nur notwendige Fahrten dürfen unternommen werden, um in die Arbeit oder zum Einkaufen zu gelangen, oder anderen zu helfen. Das gilt für alle Fahrzeuglenker gleichermaßen, so auch für die Motorradfahrer.
„Zudem sollte sich jeder einzelne risikoarm verhalten, um die Belastung für das Gesundheitssystem so gering wie möglich zu halten. Das gilt nicht nur für Skitouren und Bergwandern, sondern selbstverständlich auch für das Motorradfahren“, betonen Gesundheitsreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl und Verkehrs-Landesrat Stefan Schnöll. Beide raten, so wie Polizei und ÖAMTC, dringend von reinen Vergnügungsfahrten ab. „Zweirad-Fans sollten ihre Maschinen auch in nächster Zeit noch in der Garage zu lassen“, so Stöckl und Schnöll.
„Aktion scharf“ gegen Raser
Einem weiteren Phänomen, das seit Inkrafttreten der Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung des Corona-Virus zu beobachten ist, hat Verkehrsreferent Stefan Schnöll bereits vor einigen den Kampf angesagt, nämlich den Rasern auf den leeren Straßen im Bundesland. Gemeinsam mit der Polizei wurde eine „Aktion scharf“ gestartet. Dabei soll der erst kürzlich empfindlich erhöhte Strafrahmen ausgeschöpft werden. LK-200412_20 (kg/mel)
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