(LK) Eine Anlaufstelle für alle Seniorenwohnhäuser und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Fall eines Covid-19-Verdachts wird es künftig in Salzburg geben. Dieses neue zentrale Klienten-Management wurde heute den Trägern und Betriebsführern dieser Einrichtungen, von der Sozialabteilung und dem Krisenstab Medizin Covid-19 vorgestellt. „Nun wird erhoben, in welchem Umfang die Einrichtungen positiv getestete Personen selber isolieren und versorgen können“, sagen Gesundheitsreferent Christian Stöckl und Sozialreferent Heinrich Schellhorn.
Alle Beteiligten haben heute Nachmittag gemeinsam den Covid-19-Versorgungsplan für Pflege und Betreuung im Bundesland festgelegt. Die Umsetzung der Strategie erfolgt sofort. Ende April steht fest, wie groß die Kapazitäten an Personal, Platz und Infrastruktur in den Einrichtungen selbst sind, um nicht-krankenhauspflichtige Covid-19-Patienten zu isolieren und bestmöglich versorgen zu können. Auf Basis dieser Daten werden dann eventuelle zusätzlich notwendige Kapazitäten für Patientinnen und Patienten in den Covid-Zusatzeinrichtungen sichergestellt.
Stöckl: Zentrale Steuerung aller Maßnahmen
Das zentrale Klienten-Management, eine Kooperation der Sozialabteilung des Landes und des landesweiten Krisenstabes Medizin Covid-19 wird künftig als alleinige Anlaufstelle fungieren. „Der Transport, die Tests sowie die Unterbringung von Covid-19-Patientinnen und Patienten aus Pflege und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wird von dieser Anlaufstelle organisiert. Damit stellen wir sicher, dass die Sozialeinrichtungen entlastet und die Menschen bestens versorgt werden“, so Landeshauptmann-Stellvertreter Christian Stöckl.
Schellhorn: Materialbeschaffung professionell strukturiert
Auch der sensible Bereich der Schutzausrüstung wird vom zentralen Klienten-Management organisiert. „Der Bedarf von Masken, Desinfektionsmittel, Schutzkitteln, Schutzbrillen und Handschuhen ist bereits erhoben worden. Die Ausrüstung wird beschafft, sobald sie verfügbar ist. Wir informieren dann die Träger der Einrichtungen, wenn ein Lieferdatum feststeht und die Produkte werden anschließend vom Roten Kreuz verteilt“, erklärt Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.
Zusatzeinrichtungen in St. Veit und Bruck betriebsbereit
Für nicht krankenhauspflichtige Covid-Patientinnen und Patienten aus den Sozialeinrichtungen, die nicht in ihren „Stammhäusern“ versorgt werden können, wurde bereits vorgesorgt. „Sollte der Bedarf steigen, kann die Landesklinik St. Veit in Betrieb genommen werden. Sowohl für Menschen mit Pflegebedarf und mit Behinderungen und deren umfassende, auch medizinische Betreuung stehen hier bis zu 300 Betten zur Verfügung. Auch das Internat der Landwirtschaftlichen Fachschule Bruck steht als temporäre Einrichtung für an Covid-19 erkrankte Seniorinnen und Senioren bei Bedarf bereit. Das Tauernklinikum Zell am See unterstützt dabei, das Internat senioren- und pflegegerecht zu adaptieren“, fasst Max Neuriesser, Leiter der Krisenstabes Medizin Covid-19 zusammen. LK_200415_32 (mw/mel)
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