(LK) Das neue Landesportgesetz, genau der Entwurf eines Gesetzes über die Förderung und Organisation des Sports im Land Salzburg ist am 29. August in Begutachtung gegangen. Diese dauert nun bis 19. September 2025. „Wir wollen damit ein praktikables Gesetz schaffen, denn jenes aus dem Jahr 1947, das nur mit wenigen Adaptierungen versehen wurde, war weder zeitgemäß noch verfassungskonform“, betont Landesrat Martin Zauner.
Das neue Landessportgesetz oder besser gesagt den Entwurf dazu fasst Landesrat Martin Zauner so zusammen: „Zeitgemäß, verfassungskonform und flexibel in der Anwendung – so soll die Förderung gestaltet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sportlerinnen und Sportler. Die Abwicklung der Förderung wird vereinfacht, und erstmals wird die gesamte Sportlandschaft im Land umfassend abgebildet. Kurz gesagt: weniger Bürokratie, mehr Sport“, so Zauner.
Einige Eckpunkte
Seit 1947 wurde das Landessportgesetz nur geringfügig angepasst. Eine gründliche Überprüfung der Landeslegistik hat jedoch gezeigt, dass das Gesetz nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. „Deshalb war eine Überarbeitung zwingend notwendig – sowohl um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten als auch um den Sport weiterentwickeln zu können“, so Zauner. Einige Eckpunkte:
Der Gesetzesentwurf
Den gesamten Gesetzesentwurf, zu dem Stellungnahmen noch bis 19. September 20255 eingebracht werden können, gibt es hier: www.salzburg.gv.at. „Wir werden diese sichten und konstruktive Vorschläge gerne einarbeiten. Das Gesetz soll aber noch heuer im Landtag beschlossen werden und dann beginnt eine neue Ära für den Sport im Land Salzburg“, so Zauner.
Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250829_70 (mel/bk)