Neues Landessportgesetz ging in die Begutachtung

Gesamte Sportlandschaft soll profitieren / Förderabwicklung wird vereinfacht, Ehrenamtliche unterstützt / Weniger Bürokratie, mehr Sport
Salzburger Landeskorrespondenz, 01. September 2025

(LK)  Das neue Landesportgesetz, genau der Entwurf eines Gesetzes über die Förderung und Organisation des Sports im Land Salzburg ist am 29. August in Begutachtung gegangen. Diese dauert nun bis 19. September 2025. „Wir wollen damit ein praktikables Gesetz schaffen, denn jenes aus dem Jahr 1947, das nur mit wenigen Adaptierungen versehen wurde, war weder zeitgemäß noch verfassungskonform“, betont Landesrat Martin Zauner.

Das neue Landessportgesetz oder besser gesagt den Entwurf dazu fasst Landesrat Martin Zauner so zusammen: „Zeitgemäß, verfassungskonform und flexibel in der Anwendung – so soll die Förderung gestaltet werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die Sportlerinnen und Sportler. Die Abwicklung der Förderung wird vereinfacht, und erstmals wird die gesamte Sportlandschaft im Land umfassend abgebildet. Kurz gesagt: weniger Bürokratie, mehr Sport“, so Zauner.

Einige Eckpunkte

Seit 1947 wurde das Landessportgesetz nur geringfügig angepasst. Eine gründliche Überprüfung der Landeslegistik hat jedoch gezeigt, dass das Gesetz nicht mehr den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. „Deshalb war eine Überarbeitung zwingend notwendig – sowohl um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten als auch um den Sport weiterentwickeln zu können“, so Zauner. Einige Eckpunkte:

  • Institutionen wie das Salzburger Schulsportmodell, die sportwissenschaftliche Fakultät und das Olympiazentrum in Rif sind im neuen Gesetz verankert und abgebildet. Alle sollen zu einer Professionalisierung des Sports in Salzburg beitragen.
  • Die Förderabwicklung soll vereinfacht werden, das hilft vor allem den ehrenamtlichen Funktionären und spart zudem Verwaltungskosten.
  • Stärkung der Zusammenarbeit von Vereinen, Verbänden und Institutionen, um Synergien besser nutzen zu können.
  • Die Landessportorganisation bleibt weiterhin eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Allerdings ist künftig nicht mehr das ressortzuständige Regierungsmitglied automatisch Vorsitzender, sondern der Vorsitz wird demokratisch aus der Mitte der Mitglieder gewählt.
  • Alle 56 Sportfachverbände erhalten ein Sitzungsrecht in der Landessportorganisation – nicht mehr nur die bislang zwölf Verbände, die alle vier Jahre gewählt werden.

Der Gesetzesentwurf

Den gesamten Gesetzesentwurf, zu dem Stellungnahmen noch bis 19. September 20255 eingebracht werden können, gibt es hier: www.salzburg.gv.at. „Wir werden diese sichten und konstruktive Vorschläge gerne einarbeiten. Das Gesetz soll aber noch heuer im Landtag beschlossen werden und dann beginnt eine neue Ära für den Sport im Land Salzburg“, so Zauner.

 

Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250829_70 (mel/bk)