Neue Biber-Verordnung des Landes ab 12. September gültig

Klare Regeln für Prävention, Schutz und Entnahme / Aktuell rund 400 Biber in Salzburg / Entnahmen letztes Mittel
Salzburger Landeskorrespondenz, 11. September 2025

(LK)  Die neue Biber-Verordnung des Landes Salzburg ist ab morgen, dem 12. September, gültig. Diese schafft erstmals klare Regeln im Umgang mit dem Nagetier, von dem mittlerweile rund 400 Exemplare im Bundesland heimisch sind. „Die Erstellung dieser Verordnung war absolut notwendig, um das Bibermanagement im Land Salzburg auf breitere Füße zu stellen. Das Ziel ist klar: Konflikte minimieren mit Prävention, Entschädigung und Beratung, sowie auch der Erlegung. An dieser Reihenfolge werden wir auch festhalten“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Der Biberbestand beträgt derzeit rund 400 Exemplare im Bundesland Salzburg. Der Großteil der Reviere liegt entlang der Salzach im Flachgau, aber auch entlang der Saalach im Pinzgau ist das Nagetier anzutreffen. Mit 12. September gilt erstmals eine eigene Verordnung des Landes. Diese war seit dem 6. August in Begutachtung, 17 Stellungnahmen wurden abgegeben.

Svazek: „Weitere Novelle für 2026 geplant.“

17 Stellungnahmen wurden zur Biber-Verordnung eingebracht. Die Expertinnen und Experten der Landesverwaltung haben diese in den vergangenen Tagen gesichtet und gewürdigt. „Nicht alle Anregungen der Stellungnahmen konnten eingearbeitet werden, da EU-rechtliche Vorgaben eingehalten werden müssen. Für 2026 planen wir eine Novelle zur Biber-Verordnung. Hier wollen wir weitere Aspekte einarbeiten und die Verordnung adaptieren – auch die Biberpopulation ändert sich. Eines ist klar: Der günstige Erhaltungszustand für den Biber ist unseres Erachtens im Bundesland erfüllt“, betont Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek.

Biber: Gefahr für Fischbestand

Die Geschäftsführerin des Landesfischereiverbandes Salzburg, Daniela Latzer, begrüßt die neue Biber-Verordnung. „Biberbauten und ihre Dämme sind unüberwindbare Hürden für die Fische, die so teilweise nicht mehr ihre Laichplätze erreichen können. Ein konkretes Beispiel gibt es derzeit im Pinzgau, wo die Äsche in Seitengewässern der Saalach die Eiablage nicht mehr durchführen können. Aber auch die Ufervegetation leidet unter dem Biber. Durch gefällte Bäume fehlen Beschattungsmöglichkeiten. Insbesondere kleine, stehende Gewässer können sich so schneller aufheizen und Insekten, die eine wichtige Nahrungsquelle für Fische darstellen, fallen nicht mehr von den Bäumen.“

Biberverordnung und allgemeines Bibermanagement

Die neue Biber-Verordnung teilt sich in die drei großen Teilbereiche Dammentfernung, Verbringung sowie Entnahme auf. Daneben regelt das Land das Zusammenleben mit dem Nagetier und dem Mensch mit einem allgemeinen Bibermanagement.

Acht konkrete „Bibermaßnahmen“

„Als Land sind wir so bestens für alle Gegebenheiten in puncto Biber aufgestellt. In Summe sind acht konkrete Maßnahmen erarbeitet worden. Sie können das Leben der Menschen im ländlichen Raum deutlich verbessern. Die Verordnung hilft uns beispielsweise, betroffene Grundstücksbesitzer rasch zu unterstützen und Konflikte zu verringern“, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreterin Marlene Svazek. Die zentralen Eckpunkte des Bibermanagements im Überblick:

  • Dammentfernung: Nichtbiberburgensichernde Dämme können nach Rücksprache rasch entfernt werden, Biberburgensichernde Dämme sind besonders geschützt (FFH-Anhang IV) und die Entfernung ist nur nach Genehmigung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zulässig.
  • Entnahme von Tieren: Maximal 15 Biber können in definierten Gebieten entnommen werden. Die Entnahme ist im Zeitraum von 15. September bis 15. März möglich.
  • Präventionsmaßnahmen (im allgemeinen Bibermanagement enthalten): Einzelschutz, Anbringen von Verstreichmitteln (stark riechende Substanzen), Entschädigungen und Biberprämie als Teil des Vertragsnaturschutzes, Beratung durch die Biberbeauftragte des Landes Salzburg.

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Redaktion: Landes-Medienzentrum / LK_250911_90 (msc/mel)