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Nr. 169 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Dr.in Solarz und Mag. Schmidlechner betreffend die Beschaffung von gerecht gehandelten Produkten und das Verbot von Produkten aus Kinderarbeit im Land Salzburg

 

 

Am 20. März 2002 hat der Landtag einstimmig den Beschluss gefasst, dass im Land Salzburg unter Berücksichtigung der Vergabeordnung, insbesondere in den landeseigenen Betrieben, Produkte, die gerecht gehandelt werden, bevorzugt einzukaufen sind. Als Kriterium des fairen Handels gilt dabei das von der EU ausgezeichnete TransFair-Gütesiegel.

 

Die Kriterien für derart fair gehandelte Produkte werden von der Dachorganisation aller Fairtrade Gütesiegel, der FLO (Fair Trade Labelling Organizations International) festgelegt. Unter Einbindung von Produzentenorganisationen, Gütesiegelinitiativen und Lizenzpartnern wurde das FAIRTRADE-Regelwerk in den Jahren 2010 – 2011 erstmals in seiner Gesamtheit überarbeitet und neu strukturiert. Die Erfüllung dieser sozialen, ökologischen und ökonomischen Kriterien muss sowohl von den zertifizierten Importeuren, als auch von den Produzenten gewährleistet sein. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem: die Zahlung fairer Preise samt eines Bioaufschlages an die Produzenten; Prämien für Soziales, Infrastruktur und Bildung (z. B. für den Aufbau von Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten); das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit, die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen (ILO); die Förderung umweltschonender Anbaumethoden samt dem Schutz der Wasseressourcen und dem Verbot von von gentechnisch veränderten Organismen.

 

Insgesamt greift der FAIRTRADE -Gedanke auch auf kommunaler Ebene immer mehr Fuß. Der Kampagne "FAIRTRADE -Towns" haben sich weltweit bereits über 1000 Gemeinden und Städte angeschlossen. Unter ihnen Metropolen wie Rom, London, Brüssel oder Dublin. In Österreich sind es mittlerweile 113 Gemeinden und vier Wiener Bezirke, die sich aktiv für den fairen Handel einsetzen. Anlässlich der Präsentation der RIO 20+ Ergebnisse im Salzburger Landtag Ende Oktober 2012 wurde die enorme Bedeutung des FAITRADE-Gedankens hervorgehoben. Das "Salzburger Netzwerk für Bildung für nachhaltige Entwicklung und Globales Lernen" (sabine) forderte dabei vom Land Salzburg eine Vorreiterrolle einzunehmen. Die Verwendung und Bekanntmachung von FAIRTRADE-Produkten ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung und Verbreitung des Nachhaltigkeitsgedankens. Diesen Argumenten folgten im Rahmen der Präsentation alle Landtagsparteien.

 

Die Verwendung von gerecht gehandelten Produkten im Amt und in den landeseigenen Betrieben wäre also ein weiterer aktiver Beitrag zur Entwicklungspolitik abseits von rein finanziellen Zuwendungen zur Entwicklungshilfe. Durch den – auch nur teilweisen – Umstieg auf Produkte dieser Art, würde das Land Salzburg eine Vorbildfunktion einnehmen und beispielgebend für private Haushalte, den Handel und andere Unternehmen und Gebietskörperschaften sein.

 

Ein besonderes Augenmerk sollte aus Sicht der Salzburger SPÖ auf das Verbot der Beschaffung von Produkten die aus Kinderarbeit stammen gelegt werden. Laut der ILO (International Labour Organization) ist die Zahl der arbeitenden Kinder weltweit seit 2000 zwar um ein Drittel gesunken. 168 Millionen Kinderarbeiter sind dennoch viel zu viel, zumal etwas mehr als die Hälfte davon gefährliche Arbeiten verrichten, die ihrer Gesundheit, Sicherheit und sittlicher Entwicklung schaden. Hier ist die Politik gefordert. Als Großverbraucher und -kunde besteht für das Land Salzburg vor allem im Beschaffungswesen die Möglichkeit, ausbeuterischer Kinderarbeit zu überwinden und eine Vorbildfunktion im öffentlichen Sektor in Österreich einzunehmen. Etliche deutsche Bundesländer sind uns hier schon voraus und haben Landtagsbeschlüsse gefasst, in denen z. B. von den Bietern eine Erklärung verlangt wird, dass die Herstellung bzw. Bearbeitung von zu liefernden Produkten ohne ausbeuterische Kinderarbeit erfolgt. Typische von Kinderarbeit betroffene Produkte sind beispielsweise Textilien, Natursteine, Billigholzerzeugnisse, Sportgeräte und landwirtschaftliche Produkte. In Bayern zieht die Abgabe einer wissentlich oder vorwerfbar falschen Erklärung nicht nur den Ausschluss vom laufenden Vergabeverfahren nach sich, sondern kann auch zum Ausschluss bei künftigen Vergabeverfahren führen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

1.         Die Landesregierung wird aufgefordert,

 

1.1      unter Bedacht auf die finanziellen Vorgaben des Landeshaushaltes bei der Beschaffung aller Materialien im Amt der Landesregierung und in den sonstigen Einrichtungen des Landes verstärkt auf gerecht gehandelte Produkte zurückzugreifen,

 

1.2      Sorge zu tragen, dass künftig bei allen vom Land Salzburg getätigten Beschaffungen und Vergaben nur Produkte berücksichtigt werden, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt wurden. Dies ist durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachzuweisen,

 

1.3      dass alle Unternehmungen, an denen das Land Salzburg (mehrheitlich) beteiligt ist, die in Punkt 1.2 beschriebene Vorgehensweise ebenfalls anwenden,

1.4      dass bei Verstößen dagegen geeignete Sanktionsmaßnahmen getroffen werden und

 

1.5      sich bei der Bundesregierung für eine Verankerung von ökologischen und sozialen Kriterien bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen einzusetzen, um auch hier beispielsweise den Erwerb von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu vermeiden.

 

2          Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 30. Oktober 2013

 

Dr.in Solarz eh.

 

Mag. Schmidlechner eh.