Nr. 239 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Beantwortung der Anfrage
der Abg. Hofbauer, DIin Lindner und Mag.a Sieberth an Landesrat Mayr (Nr. 118 der Beilagen der 2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) betreffend Einführung eines landesweiten Studierendentickets nach dem Modell der "SUPER s‘COOL-CARD"
Hohes Haus!
Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Hofbauer, DIin Lindner und Mag.a Sieberth betreffend Einführung eines landesweiten Studierendentickets nach dem Modell der "SUPER s‘COOL-CARD" vom 2. Oktober 2013 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:
Zu Frage 1: Wie viele "SUPER s‘COOL-CARD’s" wurden bisher beantragt bzw. ausgegeben?
Es wurden mit Stand 6. November 2013 insgesamt 7.017 Stück Super s’COOL-CARDs verkauft.
Zu Frage 2: Konnte die Bearbeitung und Ausfertigung der "SUPER s‘COOL-CARD’s" bei korrekt ausgefüllten Anträgen in der geplanten 10-Tagesfrist gewährleistet werden oder gab es dabei auch Verzögerungen? Wenn ja, bei wie vielen Anträgen?
In der ersten Woche nach Verkaufsstart (19. bis 25. August 2013) wurde auf Grund von technischen Schwierigkeiten bei 503 Super s’COOL-CARDs die 10-Tagesfrist überschritten. Die Leistungen der Super s’COOL-CARD konnten aber in jedem Fall ab 1. September 2013 (Beginn der Gültigkeit der Super s’COOL-CARD) in Anspruch genommen werden. Der Zahlungsbeleg den man sofort nach Zahlung per E-Mail erhält, wurde offiziell als Fahrtberechtigung anerkannt.
Es gab dann noch ca. 80 Fälle, bei denen die Zustellung mit der Post nicht funktioniert hat (z. B. Kunde hat falsche Hausnummer angegeben oder Post hat einen Fehler gemacht). In diesen Fällen wurde nach Verstreichen der Frist, welche die Post für die Zusendung hat, eine Ersatz-Super s’COOL-CARD ausgestellt und nach Rücksprache direkt mit dem Kunden neuerlich zugesendet.
Zu Frage 3: Ist die Einführung eines ähnlichen Angebots für Jugendliche geplant, die weder SchülerInnen noch Lehrlinge sind (AbendschülerInnen, Arbeitslose, Wehrpflichtige, Zivildiener, Freiwilliges Soziales Jahr, etc.)?
Nein, derzeit ist eine solche Karte nicht geplant.
Zu Frage 4: Universität Salzburg, Mozarteum und FH Salzburg haben zusammen über 20.000 Studierende. Wie viele davon haben in den vergangenen fünf Jahren das Angebot des Semestertickets genutzt (aufgeschlüsselt nach Semestern)?
Zu Frage 5: Was ist bei der geographischen Verteilung der Verkäufe der Tickets im selben Zeitraum zu beobachten gewesen (wie viele Nur-Kernzonen-Tickets, wie viele Tickets mit mehreren Zonen)?
Zu Frage 6: Wie hoch wurden diese Semester-Tickets bisher durch das Land Salzburg subventioniert (aufgeschlüsselt nach Semestern)?
Werte in Euro
WS = Wintersemester, SS = Sommersemester
Zu Frage 7: Kann ein Studierenden-Ticket nach dem Modell der "SUPER s‘COOL-CARD" alleine durch Landesmittel finanziert werden oder werden dazu auch Bundesmittel benötigt?
Aus heutiger Sicht ist eine Finanzierung allein aus Landesmitteln nicht möglich. Bereits das derzeitige SemesterTicket kann nur durch eine Kostenteilung zwischen Bund, Land und Verkehrsunternehmen finanziert werden.
Finanzierung SemesterTicket aktuell:
Derzeitiger Eigenanteil Studierende 60 %.
Finanzierung des Zuschusses: 50 % Bund (gedeckelter Betrag. Dieser Deckel wird bereits länger überschritten – Differenz ist vom Land Salzburg mitzutragen) + 25 % Land Salzburg (Anteil Land Oberösterreich davon ca. 8 %) + 25 % VU-Anteil.
Zu Frage 8: Sollte bereits ein bestimmter Zielpreis für ein Studierenden-Ticket festgelegt sein, wie hoch wäre der Subventionsbedarf bei einer gleichbleibenden Verkaufszahl (keine Steigerung gegenüber dem jetzigen Semesterticket) bzw. wie hoch ist dieser bei einer Steigerung auf 5.000, 10.000 oder 20.000 verkaufte Tickets?
Im Salzburger Verkehrsverbund liegt die Anzahl der verkauften Semestertickets im Wintersemester üblicherweise ca. um 1.000 Stück höher als im Sommersemester. Für die nachfolgende Berechnung wird davon ausgegangen, dass bei einer Neuregelung nach dem Modell der SUPER s’COOL-CARD die Anzahl der im Wintersemester verkauften Karten anzusetzen ist (gleichbleibende Verkaufszahl).
Hochrechnung für einen Zielpreis von € 96 pro Jahr (brutto):
Die überproportionale Steigerung entsteht dadurch, dass der Bundesbetrag vertraglich gedeckelt und der Überhang vom Land Salzburg zu übernehmen ist. Außerdem wurde der Zuschussbetrag von Seiten der Verkehrsunternehmen und dem Land Oberösterreich auf dem aktuellen Stand als fixer Betrag angenommen. Die o. a. Beträge erhöhen sich noch um Ausgaben für die Ausweitung des Leistungsangebotes, da davon auszugehen ist, dass mit dem derzeitigen Fahrplanangebot bei einer Erhöhung der Verdoppelung der Verkaufszahlen nicht mehr das Auslangen gefunden werden kann. Da es sich dabei um teure Spitzenverkehre (7:00 Uhr bis 9:00 Uhr und 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Stichwort sprungfixe Kosten) handelt, ist hier ein Betrag in Millionenhöhe zu erwarten.
Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.
Salzburg, am 11. November 2013
Mayr eh.