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Nr. 169 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Dr.inSolarz betreffend Impfungen

 

 

Nach Informationen vonAllgemeinmedizinern fehlt es in der Bevölkerung im Bereich der Impfungen nochimmer an Aufklärung. Teilweise wird auch die Erreichbarkeit der Impfungen unnötigerschwert. Darüber hinaus werden aktuelle Fälle wie z. B. Masernfälle von denGesundheitsbehörden nicht an die Ärzte weitergleitet. Von fünf Masernfällenseit Jänner 2015 (Stand 23. Juni 2015) wurde nur ein Fall über die Ärztekammeran die niedergelassenen Ärzte weitergegeben. Dabei war die Information auchnoch unvollständig, da nicht gemeldet wurde, ob möglich Kontakte dieser Personzu anderen Personen bzw. Kindern bestanden. Auch wäre es wünschenswert, wennSchulen und Kindergärten informiert werden. Aufgrund des derzeitigen Systems inSalzburg, wonach empfohlene Impfungen im Schulalter nur über den Amts- bzw.Schularzt kostenlos bezogen werden, wird eine schlechte Impfrate erreicht. InNiederösterreich ist diese besser, da jeder impfende Arzt diese Impfstoffe fürden Patienten kostenfrei beziehen kann.

Abschließend ist festzuhalten, dass es nichtnachvollziehbar ist, weshalb jedes Bundesland ein eigenes Impfgutscheinhefthat, das auch von neun Druckereien jährlich aktualisiert wird. Salzburger Ärztedürfen übrigens nur das Salzburger und Oberösterreichische Gutscheinheftakzeptieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichnetenAbgeordneten den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtagwolle beschließen:

 

Die Landesregierungwird aufgefordert,

 

  1. zu prüfen, ob auch in Salzburg, so wie inNiederösterreich, die Möglichkeit eingeräumt werden kann, dass jede/jederimpfende Ärztin/Arzt die Impfstoffe für die empfohlenen Schutzimpfungenkostenlos beziehen kann und dem Landtag zu berichten,

     

  2. mit der Unterstützung der Landessanitätsdirektionüber die Wichtigkeit von Impfungen verstärkt aufzuklären,

 

  1. durch die Landessanitätsdirektion die niedergelassenenÄrztinnen und Ärzte verpflichtend über auftretende meldepflichtige Krankheitenwie z. B. Masernerkrankungen umgehend zu informieren,

  2. an das Bundesministerium für Gesundheit mit derBitte um Prüfung der Einführung eines bundeseinheitlichen Impfgutscheinheftes,das für jedes Bundesland gilt und in jedem Bundesland von den Ärztinnen undÄrzten akzeptiert werden darf, heranzutreten sowie

     

  3. an das Bundesministerium für Gesundheit mit demErsuchen heranzutreten, für Österreich ein Programm nach dem Vorbild desdeutschen Programms „Vorsorge- und Impferinnerung“ von„kinderärzte-im-netz.de“, zu entwickeln und zu implementieren.

 

  1. Dieser Antrag wird dem Sozial- undGesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung undAntragstellung zugewiesen.

     

     

    Salzburg, am 16. Dezember 2015

     

Steidl eh.

 

Dr.in Solarz eh.