Meldung anzeigen


Nr. 169-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

 

der Abg. Mag. Schmidlechner und Klubvorsitzenden Steidl an Landeshauptmann Dr. Haslauer (Nr. 169-ANF der Beilagen) betreffend Strukturreform in der Landesamtsdirektion

 

 

Hohes Haus!

 

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Mag. Schmidlechner und Klubvorsitzenden Steidl betreffend Strukturreform in der Landesamtsdirektion vom 27. April 2016 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

 

Zur Präambel:

Zu den Ausführungen in der Präambel darf vorweg bemerkt werden, dass im Zuge der mit 1. Jänner 2015 umgesetzten Strukturreform des Amtes der Landesregierung in der Landesamtsdirektion die ursprünglich vier Fachabteilungen (Legislativ- und Verfassungsdienst, Landesinformatik, Präsidialabteilung und Landes-Europabüro) auf drei Fachgruppen (Präsidium, Landesinformatik und Legislativ- und Verfassungsdienst) reduziert wurden. Die in der Anfrage als Fachgruppe bezeichnete „Interne Revision“ ist unmittelbar ohne gesonderte Dienststellenstruktur dem Landesamtsdirektor unterstellt. Weiters wurde die Stabsstelle für Chancengleichheit, Anti-Diskriminierung und Frauenförderung (damals Fachreferat 0/05) aus der Landesamtsdirektion ausgegliedert und als Referat 2/05 – Frauen, Diversität, Chancengleichheit in die Abteilung 2 übergeführt. Das damalige Referat Katastrophenschutz wurde als Referat aufgelöst und unmittelbar als Stabsstelle der Leitung der Fachgruppe 0/1 – Präsidium zugeordnet. Das als Fachabteilung aufgelöste Landes-Europabüro wurde dem Präsidium als Referat eingegliedert. In der Fachgruppe Landes-Informatik wurde ein Referat aufgelöst. Gleichfalls wurden alle Fachreferentinnen und -referenten der Fachgruppe 0/3 aufgelöst. Um diesen Aufgabenbereich jedoch übersichtlich zu gestalten, wurden die Aufgaben in Fachbereiche strukturiert.

 

Zu Frage 1: Ist nun unter dem neuen Landesamtsdirektor auch eine Strukturreform in der Landesamtsdirektion geplant?

 

Im Arbeitsübereinkommen für die aktuelle Legislaturperiode wird der organisatorischen Weiterentwicklung der Salzburger Landesverwaltung ein besonderer Stellenwert eingeräumt. Diesem Auftrag entsprechend, wurden bereits zahlreiche Reformmaßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang zum Beispiel die mit 1. Jänner 2015 umgesetzte Strukturreform des Amtes der Landesregierung, die derzeit laufende Umsetzung des Projektes „Haushaltsreform“, die Einführung eines zeitgemäßen und modernen, neuen Gehaltsschemas mit 1. Jänner 2016 oder die derzeit in Umsetzung befindliche Reforminitiative „DeregulierungKonkret“. In diese Reformprojekte war bzw. ist die Landesamtsdirektion als wichtiger Teil des Amtes der Landesregierung selbstverständlich vollinhaltlich mit einbezogen.

 

Besonders wichtig ist mir aber auch, dass sich die Landesverwaltung auf die kommenden Herausforderungen (Digitalisierung, Migration, demographische Entwicklung, knappe Ressourcen  etc.) rechtzeitig vorbereitet. In meinem Auftrag hat der Herr Landesamtsdirektor daher ein Projektteam eingesetzt, das derzeit, bezogen auf die gesamte Landesverwaltung, eine Bestandsaufnahme durchführt und auf dieser Grundlage bis Herbst 2016 ein strategisches Konzept für die Weiterentwicklung des Landesdienstes im Zeitraum bis 2022 erarbeiten und der Landesregierung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen wird. Die Landesamtsdirektion als wichtige zentrale Dienststelle des Amtes der Landesregierung ist in diesen Reformprozess intensiv einbezogen. Dabei geht es nicht darum, alle Dinge neu zu erfinden. Es kommt vielmehr darauf an, entsprechend dem vorgegebenen strategischen Rahmen für die nächsten Jahre ein sinnvoll aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel zur Organisationsentwicklung zu schnüren und dieses konsequent umzusetzen, um den Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen unseres Bundeslandes eine auf Dauer effiziente, wirksame und zeitgemäße Verwaltung gewährleisten zu können.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Frage 2:Welche Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche sind in Planung bzw. hat die Dienststelle „Landesamtsdirektion, Akademiker“?

Frage 3:Welche Aufgaben bzw. Aufgabenbereiche sind in Planung bzw. hat die Dienststelle „Landesamtsdirektion, Ausbildungsjuristen“?

 

Bei den Dienststellenschlüsseln 2000098 „Landesamtsdirektion, Ausbildung Akademiker“ und 2000099 „Landesamtsdirektion, Ausbildungsjuristen“ handelt es sich nicht um Dienststellen im rechtlichen Sinn mit Abbildung in der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung, sondern um innerorganisatorische Hilfsmittel. Sie wurden ursprünglich zu dem Zweck eingerichtet, neu in den Landesdienst eintretende Juristen und Absolventen anderer Studien, die im Ausbildungsstatus noch keiner fixen Dienststelle zur Dienstverrichtung zugeordnet waren, im Integrierten Personalinformationssystem (IPIS) aus dienstrechtlichen, DV-technischen und kostenrechnungstechnischen Überlegungen zuordenbar zu machen.

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

Frage 4:Wer soll diese Dienststellen jeweils leiten?

Frage 5: Werden die Leitungspositionen für die beiden Dienststellen ausgeschrieben?

Frage 5.1.: Wenn ja, wann?

Frage 6: Welche Kriterien sind für diese beiden Dienststellenleitungen gefordert (es wird um Auflistung der Kriterien für die Leitung der Dienststelle „Landesamtsdirektion, Akademiker“ und der Dienststelle „Landesamtsdirektion, Ausbildungsjuristen“ ersucht)?

Frage 7: Warum können diese Dienststellen, die sich offenbar im speziellen um Akademiker und Ausbildungsjuristen kümmern sollen, nicht in der Personalabteilung angesiedelt werden?

Bei den Dienststellenschlüsseln 2000098 „Landesamtsdirektion, Ausbildung Akademiker“ und 2000099 „Landesamtsdirektion, Ausbildungsjuristen“ handelt es sich nicht um Dienststellen im rechtlichen Sinn, sondern um innerorganisatorische Hilfsmittel.

 

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

 

 

Salzburg, am 8. Juni 2016

 

Dr. Haslauer eh.