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Nr. 111 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Vorlage der Landesregierung

 

betreffend den Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Konradinum, Konrad-Seyde-Straße 12, 5301 Eugendorf – EZ 112 GB 56510 Eugendorf BG Thalgau

 

 

  1. Das Land Salzburg ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 112, Grst. Nr. 834/2 Grundbuch 56510 Eugendorf, Bezirksgericht Thalgau.

     

  2. Die räumliche Situation des Konradinum Eugendorf mit einem Gebäudestatus aus den 70iger Jahren entspricht nicht mehr den Anforderungen zeitgemäßer Betreuung von Menschen mit Behinderung; die Platzverhältnisses sind beengt, die Sanitäranlagen völlig inadäquat, es gibt keine geeigneten Räume für pädagogische und therapeutische Angebote, das Gebäude ist nicht umfassend barrierefrei und die technische Infrastruktur (Lift, Haustechnik etc.) veraltet. Diese räumlichen Verhältnisse erschweren die ohnehin schon herausfordernde Betreuungsarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konradinum Eugendorf ganz erheblich. Aus gemeinsamer immobilienwirtschaftlicher und sozialplanerischer Sicht war daher die Entscheidung für einen Neubau an einem anderen Standort ohneAlternative, um eine lückenlose Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in adäquaten Räumlichkeiten sicherstellen zu können. In der Folge wird das Bestandsgebäude entbehrlich und soll daher die Liegenschaft in die Finanzierung des Vorhabens eingebracht werden. Die Gemeinde Eugendorf hat dazu ihr Interesse angemeldet, das Gebäude zu kaufen.

  3. Ausgehend von einem Verkehrswertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen wurde für den Fall mangelnder Zweckbindung bzw. Veräußerung auf dem freien Immobilienmarkt ein Kaufpreis in Höhe von € 1.825.500,--ermittelt. Die Gemeinde Eugendorf erstattete demgegenüber unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Gebietskörperschaft und das mit ihren Zwecken verbundene öffentliche Interesse ein Kaufanbot zu einem Preis von € 900.000,--. In politischen Gesprächen wurde ein Kaufpreis von € 1.300.000,-- vereinbart, von dem im Verkaufsfall die Immobilienertragssteuer in Abzug zu bringen ist. Sämtliche Kaufnebenkosten sind von der Gemeinde Eugendorf zu tragen.

 

Die Landesregierung stellt daher den

 

Antrag,

 

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

  1. Dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Konradinum, Konrad-Seyde-Straße 12, 5301 Eugendorf – EZ 112 GB 56510 Eugendorf BG Thalgau zu einem Kaufpreis von € 1.300.000,-- wird gemäß Art. 48 Abs. 2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 zugestimmt.

 

  1. Diese Regierungsvorlage wird dem Finanzausschuss zur Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.