Nr. 169 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Finanzausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 111 der Beilagen) betreffend den Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Konradinum, Konrad-Seyde-Straße 12, 5301 Eugendorf - EZ 112 GB 56510 Eugendorf BG Thalgau
Der Finanzausschuss hat sich in der Sitzung vom 18. Jänner 2017 mit der Vorlage befasst.
Berichterstatterin Klubobfrau Abg. Mag.a Gutschi erläutert die Vorlage.
Das Land Salzburg ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 112, Grst. Nr. 834/2 Grundbuch 56510 Eugendorf, Bezirksgericht Thalgau.
Die räumliche Situation des Konradinum Eugendorf mit einem Gebäudestatus aus den 70iger Jahren entspricht nicht mehr den Anforderungen zeitgemäßer Betreuung von Menschen mit Behinderung; die Platzverhältnisses sind beengt, die Sanitäranlagen völlig inadäquat, es gibt keine geeigneten Räume für pädagogische und therapeutische Angebote, das Gebäude ist nicht umfassend barrierefrei und die technische Infrastruktur (Lift, Haustechnik etc.) veraltet. Diese räumlichen Verhältnisse erschweren die ohnehin schon herausfordernde Betreuungsarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konradinum Eugendorf ganz erheblich. Aus gemeinsamer immobilienwirtschaftlicher und sozialplanerischer Sicht war daher die Entscheidung für einen Neubau an einem anderen Standort ohne Alternative, um eine lückenlose Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner in adäquaten Räumlichkeiten sicherstellen zu können. In der Folge wird das Bestandsgebäude entbehrlich und soll daher die Liegenschaft in die Finanzierung des Vorhabens eingebracht werden. Die Gemeinde Eugendorf hat dazu ihr Interesse angemeldet, das Gebäude zu kaufen.
Ausgehend von einem Verkehrswertgutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen wurde für den Fall mangelnder Zweckbindung bzw. Veräußerung auf dem freien Immobilienmarkt ein Kaufpreis in Höhe von € 1.825.500,-- ermittelt. Die Gemeinde Eugendorf erstattete demgegenüber unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Gebietskörperschaft und das mit ihren Zwecken verbundene öffentliche Interesse ein Kaufanbot zu einem Preis von € 900.000,--. In politischen Gesprächen wurde ein Kaufpreis von € 1.300.000,-- vereinbart, von dem im Verkaufsfall die Immobilienertragssteuer in Abzug zu bringen ist. Sämtliche Kaufnebenkosten sind von der Gemeinde Eugendorf zu tragen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl berichtet, dass die ersten Gespräche 2013 begonnen haben. Die Familie des Holznerwirtes habe sich bereit erklärt, ein Grundstück von 4.000 m2 für den Bau des neuen Konradinums zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde Eugendorf legte unter Hinweis auf ihre Eigenschaft als Gebietskörperschaft ein Kaufangebot für das Konradinum in Höhe von € 900.000,-- vor. In politischen Gesprächen sei ein Kaufpreis von € 1.300.000,-- vereinbart worden. Die Gemeinde habe mit dem Kauf das Gesamtprojekt Konradinum unterstützt. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl sagt, dass der Gemeinde Eugendorf und der großzügigen Einstellung der Familie des Holznerwirtes großer Dank gebühre.
Im Sommer 2016 sei ein abschließendes Verhandlungsgespräch geführt worden. In diesem sei es gelungen sich darauf zu einigen, dass das Land das Grundstück von 4.000 m2 kaufe und zusätzliche 4.000 m2 vom Holznerwirt, mit der Auflage, dass diese Fläche nur für das Konradinum zur Verfügung gestellt werde. Die Fläche werde dem Land für einen symbolischen Euro pro Jahr bereitgestellt. Das Gesamtkonzept werde von Mag. Dr. Guggenbichler begleitet. Der erste Vergabeschritt sei bereits getan. Es wurde veröffentlicht, dass man einen Errichter und Finanzierungspartner suche, der das Konradinum dann baue. In der Folge werde es parallel, wie es der Landtag beschlossen habe, bezüglich des Betriebes ein Verfahren geben. In der zweiten Phase werde die endgültige Vergabe erstellt. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl hofft, nächstes Jahr mit dem Bau beginnen zu können.
Die Ausschussmitglieder kommen einhellig überein, der Vorlage zuzustimmen.
Der Finanzausschuss stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Dem Verkauf der landeseigenen Liegenschaft Konradinum, Konrad-Seyde-Straße 12, 5301 Eugendorf – EZ 112 GB 56510 Eugendorf BG Thalgau zu einem Kaufpreis von € 1.300.000,-- wird gemäß Art. 48 Abs. 2 Salzburger Landes-Verfassungsgesetz 1999 zugestimmt.
Salzburg, am 18. Jänner 2017
Der Vorsitzende:
Mag. Mayer eh.
Die Berichterstatterin:
Mag.a Gutschi eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 25. Jänner 2017:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.