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Nr. 169-ANF der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Anfrage

 

der Abg. Essl, Steiner BA MA und Wiedermann an die Landesregierung

betreffend Hochwasserschutz in Henndorf

 

 

Im Oktober 2013 wurde von der Gemeindevertretung Henndorf ein Grundsatzbeschluss gefasst, den Hochwasserschutz von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) planen zu lassen. Im Zuge der Projektierung wurden mehrere Standorte zur Errichtung einer oder mehrerer Retentionsflächen untersucht bzw. geprüft.

 

Nun soll im Bereich Hoferstraße ein Rückhaltebecken (Retentionsfläche - Variante 1) errichtet werden, das keinerlei natürlichen Stauraum aufweist und das gesamte Stauvolumen durch Aushub eines künstlichen Beckens auf einer Wiese (ca. 1 ha Fläche) hergestellt werden muss.

Flussaufwärts des Henndorferbaches wäre ein Retentionsbereich aus der natürlich vorhandenen Topografie möglich, ohne die landwirtschaftliche Nutzung zu beeinflussen oder einzuschränken. Dieser Vorschlag (Variante 2) wurde von der FPS Gemeindefraktion in der Gemeinde eingebracht und von dieser an die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) weitergeleitet. Eine Stellungnahme dazu erhielten weder Betroffene noch die FPS Gemeindefraktion.

 

Das zur Realisierung vorgesehene Projekt erfordert die Zustimmung des Grundeigentümers, die noch nicht vorliegt. Der Grundeigentümer ist an die Gemeinde herangetreten und verlangte für die Zustimmung der Retentionsfläche eine Änderung des REK zu seinen Gunsten in Form einer neuen Baulandausweisung. Die Gemeindevertretung Henndorf hat im Jänner 2017 aus diesem Grund mehrheitlich eine Änderung des REK beschlossen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten die

 

Anfrage:

 

  1. Ist die von der Gemeindevertretung beschlossene REK-Änderung rechtskonform?

     

    1. Wenn ja, wie wird dies begründet?

       

    2. Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen werden sie als Aufsichtsbehörde ergreifen?
       

  2. Wie beurteilen Sie die beiden Varianten aus Sicht der Raumordnung?

     

  3. Wurde/wird geprüft, ob im Falle eines Hochwasserereignisses die beiden Varianten negative Auswirkungen auf den Umfahrungstunnel oder die B 1 in diesem Bereich haben könnten?

     

    1. Wenn ja, durch wen wurde geprüft und wie sieht das Ergebnis aus?

       

    2. Wenn nein, warum nicht?

       

  4. Wird sich das Land Salzburg an den Kosten für das Hochwasserschutzprojekt beteiligen?

     

    1. Wenn ja, in welcher Höhe und sind die Gesamtkosten für das geplante Projekt bekannt?

 

  1. Wenn nein, warum nicht ?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse/Untersuchungen darüber, welche der beiden Varianten

    aus Sicht der Raumordnung günstiger wäre und gegebenenfalls keine Abänderung des REK nach sich ziehen und eine mögliche Bevorteilung des Grundeigentümers ausschließen würde?

     

    1. Wenn ja, welche und warum?

 

  1. Gibt es Erkenntnisse/Untersuchungen, welche der beiden Varianten für das Land Salzburg kostengünstiger wären?

     

    1. Wenn ja, welche und worauf begründet sich das?

       

    2. Wenn nein, warum nicht?

       

       

      Salzburg, am 29. März 2017

 

Essl eh.

Steiner BA MA eh.

Wiedermann eh.