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Nr. 316 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Klubobfrau Mag.a Gutschi und Jöbstl betreffend die Kostenübernahme des

digitalisierten Unterrichts durch den Bund

 

 

Digitale Technologien ändern sich rasant und sind nicht mehr aus unserem Leben wegzudenken. Besonders junge Generationen wachsen von klein auf mit dem Zugang zu digitalen Kommunikationskanälen und der Nutzung digitaler Technologien auf. Es ist wichtig, dass sie bereits in der Schule mit dem nötigen technischen Know-How, aber auch mit der Fähigkeit, digitale Inhalte kritisch hinterfragen und richtig einordnen zu können, ausgebildet werden.

 

Am 30. Jänner 2017 präsentierte die Bundesregierung das Arbeitsprogramm für 2017/2018. Im Bildungsbereich setzt Bildungsministerin Sonja Hammerschmid auf eine Digitalisierungsstrategie. Mit dem Projekt „Schule 4.0 – Jetzt wird`s digital“ soll die Vermittlung technischer Fähigkeiten in den Unterricht eingebaut werden. Schülerinnen und Schüler sollen ab der fünften Schulstufe mit Tablets und ab der neunten Schulstufe mit Laptops ausgestattet werden. Die Kosten dafür haben, wie im Rundschreiben Nr. 16/2016 des Bundesministeriums für Bildung festgelegt wurde, die Eltern zu tragen.

 

In Anbetracht der jetzt schon hohen finanziellen Belastungen für Eltern schulpflichtiger

Kinder darf es zu keinen weiteren kommen. Je nach Schultyp müssen Eltern pro Jahr und Kind zum Schulbesuch im Schnitt zwischen € 461,-- für die Volksschule bis zu € 1.488,-- für die AHS-Oberstufe zuschießen. Durchschnittlich kostet ein Schulkind die Eltern also € 857,-- jährlich, schulische Nachmittagsbetreuung oder Hort nicht eingerechnet. Rund 30 % der Familien empfinden dies laut einer aktuellen Studie als eine starke, über 50 % der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer als eine mittelmäßige finanzielle Belastung. 14 % der Erhebungsteilnehmer mussten sogar eine Beihilfe oder ein Unterstützungssystem in Anspruch nehmen, um sämtliche zusätzliche Schulkosten bestreiten zu können.

 

Vor allem sozial schwächeren Familien gegenüber wäre es unverantwortlich, durch den verpflichtenden Kauf von Tablets und Laptops weitere Mehrkosten von  hunderten Euros aufzubürden. Das Bundesministerium ist vielmehr aufgefordert, für die Kosten im Bereich des digitalisierten Unterrichts selbst aufzukommen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

  1. Die Landesregierung wird aufgefordert, an die Bundesregierung, insbesondere an die Bildungsministerin, mit dem Ersuchen heranzutreten,
     

  2. Dieser Antrag wird dem Bildungs-, Schul-, Sport- und Kulturausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 31. Mai 2017

 

Mag.a Gutschi eh.

 

Jöbstl eh.