Nr. 118 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Petitionsausschusses betreffend die Petitionen der Gemeinden Mittersill, Uttendorf und Saalfelden am Steinernen Meer zur Absicherung der Gesundheitsversorgung im Pinzgau und Aufrechterhaltung der Qualität in der Versorgung
Der Petitionsausschuss hat sich in der Sitzung vom 22. November 2017 mit den Petitionen befasst.
Zu Beginn weist die Ausschussvorsitzende Abg. Riezler-Kainzner darauf hin, dass nach Feststellung des Legislativ- und Verfassungsdienstes nur die Punkte 4, 5, 6 und 7 der vorliegenden Petition der Gemeinde Mittersill zulässig seien und daher auch nur diese Punkte zur Verhandlung gelangten.
Der Berichterstatter Abg. Klubvorsitzender Steidl erläutert eingangs den Inhalt der Petitionen der Gemeinden Mittersill und Uttendorf. Demnach solle die medizinische Grundversorgung an beiden Standorten gemäß dem regionalen Strukturplan organisatorisch, personell, rechtlich und medizinisch abgesichert und die fachliche Jungärzteausbildung ermöglicht werden. Weiters solle die Notfallversorgung 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche gewährleistet sein und die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, den Rettungsdiensten und dem KH Schwarzach gefördert werden.
Beide Standorte (Zell am See und Mittersill) des Tauernklinikums seien bereits wiederholt Gegenstand von Beratungen des Hohen Hauses gewesen, die ergeben hätten, dass in einer gerechten und vorausschauenden Gesundheitsplanung das medizinische Angebot gut geplant und genau und vollständig beschrieben sein solle. Das Konzept des Gesundheitsreferenten „Mittersill 2020“ sei gut und tauglich gewesen, es sei nur dann von den Tauernkliniken behindert und nicht umgesetzt worden. Die Erfahrungen und Interessen derer, die die Konzepte umsetzen müssten, seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. Pläne für die Veränderung des Angebots von Krankenhäusern seien öffentlich zu machen, um den Betroffenen die notwendigen Vorbereitungen zu ermöglichen. Dies sei trotz Nachfragens nicht geschehen. Auch die nunmehr geplante Eingliederung der Tauernkliniken in die SALK, in einem ersten Schritt als Betriebsführungsübernahme, sei wieder ungewiss. Die Sicherstellung dieser Krankenhausbetriebe nach den Bedürfnissen der Bevölkerung und des Tourismus hätte auch zu den gegenständlichen Petitionen geführt. Die politische Verantwortung liege aufgrund des Versorgungsauftrages natürlich beim Land.
Petent Bürgermeister Dr. Viertler teilt mit, die Petition sei an den Landtag, die Landesregierung und die Stadtgemeinde Zell am See ergangen. 2008 habe die Gemeinde Mittersill das Krankenhaus wohlbestallt an das Land übergeben, mit vollem Dienststellenplan. 2015 sei das Krankenhaus mit Zustimmung der Gemeinde Mittersill und des Landtages an das Tauernklinikum übergeben worden, wieder wohlbestallt und mit vollem Dienststellenplan. Mittlerweile gebe es vom derzeitigen Rechtsträger Stadt Zell am See den Wunsch, das Haus an die SALK zu übergeben. Derzeit seien noch zwölf Ärzte und 45 Patienten auf 100 Betten im Haus. Es ergehe daher der Hilferuf, die Vereinbarungen mit dem Land aus 2008 und den Beschluss des Landtages aufgrund eines 5-Parteien-Antrages aus 2015, die volle medizinische Struktur in beiden Häusern aufrecht zu erhalten, einzuhalten. Ohne eine Übernahme durch die SALK sei der zweite Standort in Mittersill sicher nicht zu halten.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl berichtet, das Tauernklinikum sei auf guter Schiene gewesen, die Geschäftsführung sei mit dem Ressort in Kontakt gewesen, die beiden Häuser hätten zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Qualitätsstandards und zur Nutzung von Synergien zusammen gearbeitet. Nach einem Wechsel in der Geschäftsführung sei das Tempo in der Projektentwicklung sehr eingeschränkt worden. Das Land bekenne sich auch zu den kleinen Krankenhäusern, deren Erhaltung allerdings besonders schwierig sei. Ärztemangel und Arbeitszeiten seien schon genügend oft im Landtag erörtert worden. Im ersten Jahr sei er selbst im Aufsichtsrat des Tauernklinikums gewesen, immer wieder sei dort eingemahnt worden, dass Mittersill finanziell abgesichert werde und die notwendigen Investitionen erfolgten. Im Dezember 2016 habe es einen überraschenden Gemeindevertretungsbeschluss der Gemeinde Zell am See gegeben, dass man über die Übergabe der Tauernkliniken an die SALK verhandeln möchte. In der Gründungsurkunde sei festgehalten, dass bei einem derartigen Beschluss die Übergabe innert eines Jahres erfolgt sein müsse. Der Beschluss sei dann etwas anders formuliert worden, um diese Verpflichtung nicht eintreten zu lassen. Es sei dann zu Gesellschaftsgründungen im Umkreis der Tauernkliniken gekommen, deren Zahlungsströme schwer nachvollziehbar seien. Dem Verlangen der SALK, entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen, leistete die Gemeinde Zell am See nach einem entsprechenden Gemeindevertretungsbeschluss aus Datenschutzgründen keine Folge. Dies sei weder in Tamsweg noch in Hallein ein Problem gewesen. Er habe den Bürgermeister mehrfach ersucht, als Gesellschaftsvertreter die notwendigen Schritte zu unternehmen, nach mehrfachem Hinhalten sei man dabei aber keinen Schritt weiter gekommen. Die derzeitige Geschäftsführung und der ärztliche Leiter würden eine Übergabe an die SALK schlichtweg ablehnen. Daher verlaufe die Kooperation auch nicht so, wie es sein sollte. Ein weiterer Gemeinderatsbeschluss sehe nun die Zurverfügungstellung der Daten und den Auftrag an die Geschäftsführung vor, in Abstimmung mit den SALK ein medizinisches Konzept aufzustellen. Dies sei bisher nicht erfolgt. Die Unternehmensberatungsfirma KPMG sei im Oktober beauftragt worden, eine due diligence Prüfung des Tauernklinikuma und der sie umgebenden Gesellschaften durchzuführen. Diese werde voraussichtlich Ende November vorliegen. Viele medizinische Leistungen würden derzeit nach Ritzensee umgelenkt, anstatt nach Mittersill, was nicht der Intention des Landes zur Stärkung beider Standorte entspreche. Gestern sei ein Zwischenbericht von DI Schwarz bzw. der Geschäftsführung erfolgt über die Bestandsanalyse. Die Substanz des Hauses sei gut, es seien aber einige Umbauarbeiten notwendig. Grundlage für eine Ausschreibung sei aber ein medizinisches Konzept, das nun dringend erforderlich sei. Sollte die Stadt Zell am See mit der Führung des Tauernklinikums überfordert sein, sei das Land zur Übernahme der Betriebsführung bereit. Dazu seien aber Vorbereitungen notwendig. Die Zusammenarbeit mit Schwarzach sei in der abgestuften Versorgung sehr wichtig. Es sollten jedoch keine Leistungen aus dem Pinzgau heraus genommen werden.
Nach Einholung der Zustimmung aller Ausschussmitglieder und der Klubobleute wird eine mit der Petition der Gemeinde Uttendorf textlich gleich lautende Eingabe der Stadtgemeinde Saalfelden von Abg. Klubvorsitzenden Steidl unterstützt und von Landtagspräsidentin Dr.in Pallauf dem Ausschuss zugewiesen, um sie mit den gegenständlichen Petitionen durch diesen Bericht mit zu erledigen.
Klubobmann Abg. Dr. Schnell führt aus, einige Punkte seien durch die Stadtgemeinde Zell am See zu lösen. Die notärztliche Versorgung scheitere daran, dass für diese Aufgabe keine Ärzte gefunden werden könnten. Hier seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen entscheidend. Die Demontage des Krankenhauses Mittersill habe schon vor langer Zeit begonnen. Nachdem im Landtag auch die Bürgermeister der ÖVP für die Schließung der Geburtenstation gestimmt hätten, würden heute Gebärende wegen Bettenmangels abgewiesen. Der Bund habe die Voraussetzungen für die Schließung der peripheren Häuser geschaffen. Verantwortlich seien die Gemeindeführung und die Landesregierung.
Abg. Mag. Schmidlechner weist darauf hin, dass die Verantwortung für das Tauernklinikum bei Personen liege, die nicht anwesend seien. Das Krankenhaus Mittersill in die politische Verantwortung einer Gemeinde zu geben, die mit dem Oberpinzgau nichts zu tun habe, und es dann in eine GmbH auszulagern, sodass weder die Regierung noch der Landtag irgendeine Verantwortung habe, sei ein Geburtsfehler gewesen. Das Krankenhaus Mittersill sei grundsätzlich ein schwieriges Krankenhaus. Die Landespolitik habe die Verantwortung jedoch abgegeben. Eine Übergabe an die SALK solle so schnell wie möglich erfolgen.
Klubobfrau Abg. Mag.a Gutschi bringt folgenden Erledigungsvorschlag ein:
„Der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Der Salzburger Landtag bekennt sich zur langfristigen Absicherung des Tauernklinikums an den Standorten Zell am See und Mittersill und spricht sich für eine rasche Eingliederung des Tauernklinikums in die Salzburger Landeskliniken (SALK) aus.
2. Die Landesregierung wird ersucht,
2.1 die Stadtgemeinde Zell am See als Eigentümer der Tauernkliniken bei der Eingliederung des Tauernklinikums in die SALK im Bedarfsfall weiterhin bestmöglich fachlich und rechtlich zu unterstützen
2.2 nach erfolgter Eingliederung alles zu unternehmen, dass die beiden Krankenhausstandorte Zell am See und Mittersill dem medizinischen Versorgungsauftrag in der Region auch künftig nachkommen können.
Der Experte Dr. Hufler (Akademischer Krankenhausmanager) beschreibt seine frühere Aufgabe mit der Errichtung einer ambulanten Erstversorgungseinheit. Dafür gebe es eindeutige Standards. Er habe selbst am Universitätsklinikum Innsbruck eine solche Einrichtung geleitet. Die Enttäuschung in Zell am See sei groß gewesen, als ein Assistent die Versorgung des Hauses aufrechterhalten hätte, ein Facharzt sei selten da gewesen. Dr. Hufler berichtet, er habe ein Konzept mit entsprechender Standardisierung entwickelt. Die Primarärzte von Zell am See hätten ihm dann mitgeteilt, dass keine Fachärzte verfügbar seien. Der Aufbau eines Standortes ohne Personal sei unmöglich. Das Problem sei markant. Er wohne in Wald im Pinzgau. Wenn er dort einen Herzinfarkt habe, sei nicht viel Zeit. Der Hubschraubertransport sei gerade im Gebirge und bei entsprechendem Wetter nicht immer möglich.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl berichtet zu den aufgeworfenen Fragen, beide Standorte hatten durch den Zusammenschluss die Chance auf Erhaltung. Die Konzepte seien erarbeitet worden, der ärztliche Leiter habe dann gekündigt, die neue Leitung habe die alten Konzepte teilweise wieder umgeworfen. Die Gemeinde habe die Aufgabe, ihr Krankenhaus nach den gesetzlichen Vorgaben zu führen. Solange die Abgänge sich in Grenzen gehalten hätten, sei dies leichter gewesen, als wenn das Krankenhaus im SAGES gewesen wäre. Wenn die Verantwortung beim Land liege, gebe es das Problem, dass das Land in diesem Fall gar nicht durchgreifen könne. Mit dem Entzug des Öffentlichkeitsrechtes als Notmaßnahme sei erst recht nichts bewirkt. Der Orden, der Schwarzach betreibe, habe die Zusammenarbeit angenommen, aber die Rechtsträgerschaft abgelehnt. Daher sei nur die SALK als Rechtsträger möglich.
Mag.a Hofinger (Abteilung 9) beantwortet die aufgeworfenen Fragen dahingehend, dass das Krankenhaus Zell am See schon vor der Zusammenlegung eine Krankenanstalt mit Öffentlichkeitsrecht gewesen sei, auch die Tauernkliniken seien das. Daraus erwachse die Verpflichtung der öffentlichen Versorgung in der Region. Dazu habe das Krankenhaus Rechte und Möglichkeiten, die andere Einrichtungen nicht hätten, etwa SAGES-Gelder. Bestellungen seien nach den Regeln des Landessanitätsrates durchzuführen. Der Rechtsträger der Krankenanstalt sei für den gesetzeskonformen Ablauf des Betriebes verantwortlich, also für Sondergebührenverordnung, Einhaltung der Leistungen des regionalen Strukturplanes, Aufrechterhaltung der ärztlichen Anwesenheit nach dem Krankenanstaltengesetz oder eine Anstaltsordnung. Präventives Tätigwerden der Behörde sei nicht möglich, es könne nur im Nachhinein reagiert werden. Wenn Teile des Tauernklinikums nicht gesetzeskonform betrieben würden, sei dafür nicht das Land verantwortlich, sondern der Rechtsträger. Es wäre nur möglich, die Betriebsbewilligung und letztendlich das Öffentlichkeitsrecht zu entziehen. Die Krankenanstalt wäre dann kein Fondskrankenhaus mehr, sondern ein Privatklinikum.
Der Berichterstatter Klubvorsitzender Abg. Steidl stellt fest, die Konzepte seien von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl vorgestellt, aber politisch nicht mit dem entsprechenden Nachdruck verfolgt und daher auch nicht umgesetzt worden. Wenn solche Ankündigungen nicht eingehalten würden, sei Kritik nicht nur berechtigt, sondern es sei die Aufgabe dieses Hauses, darauf aufmerksam zu machen. Die politische Verantwortung liege letztendlich immer beim Land und in diesem Fall bei der Landesregierung. Die dort Bediensteten verlören das Vertrauen in die Zukunft des Standortes, wenn es immer wieder Ankündigungen gebe, die dann nicht erfüllt würden.
Der Petitionsausschuss stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
1. Der Salzburger Landtag bekennt sich zur langfristigen Absicherung des Tauernklinikums an den Standorten Zell am See und Mittersill und spricht sich für eine rasche Eingliederung des Tauernklinikums in die Salzburger Landeskliniken (SALK) aus.
2. Die Landesregierung wird ersucht,
2.1 die Stadtgemeinde Zell am See als Eigentümer der Tauernkliniken bei der Eingliederung des Tauernklinikums in die SALK im Bedarfsfall weiterhin bestmöglich fachlich und rechtlich zu unterstützen
2.2 nach erfolgter Eingliederung alles zu unternehmen, dass die beiden Krankenhausstandorte Zell am See und Mittersill dem medizinischen Versorgungsauftrag in der Region auch künftig nachkommen können.
Salzburg, am 22. November 2017
Die Vorsitzende:
Riezler-Kainzner eh.
Der Berichterstatter:
Steidl eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 20. Dezember 2017:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.