Nr. 169 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(6. Session der 15. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Petitionsausschusses zur Petition betreffend die Abänderung des Naturschutz- und
Campingplatzgesetzes sowie der mit diesen Gesetzen korrelierenden landesgesetzlichen
Bestimmungen hinsichtlich der bürgerfreundlichen und unbürokratischen Nutzung von
Campingplätzen im Bundesland Salzburg und der damit verbundenen Rettung des Seecamps Fenningerspitz am Wallersee
Der Petitionsausschuss hat sich in der Sitzung vom 17. Jänner 2018 mit der Petition befasst.
Berichterstatter Abg. Scheinast verliest den Antragstext der Petition und beantragt die Einleitung der Debatte und Beschlussfassung.
Die vom Campingwesen betroffenen Salzburger Landesgesetzmaterien sollen vom Landesgesetzgeber soweit novelliert und dereguliert werden, dass es den Behördenorganen nicht mehr möglich sei, mit Kleinstvorschreibungen und behördlichen „Kinkerlitzchen“ das Leben der Dauercamper unnötig zu erschweren. Zudem soll geprüft werden, warum ein Campingplatz nicht das ganze Jahr als Campingpatz genützt werden dürfe. Und wenn es keine schlagenden Gegenargumente gebe, die Gesetze so zu adjustieren, dass eine ganzjährige Nutzung möglich sei.
Abg. Scheinast weist aus Sicht der Grünen darauf hin, dass sich der Landtag seit dem Jahr 1985 mit dem Thema Campingplätze beschäftige und die Winterabstellung 1995 geregelt worden sei. In einer eingerichteten Arbeitsgruppe, in der die Bezirkshauptmannschaft, Tourismusgesellschaft, Wirtschaftskammer und Landesumweltanwaltschaft eingebunden gewesen seien, seien Richtlinien betreffend Winterabstellung diskutiert und erarbeitet worden. Die Campingplätze an den Seen befänden sich alle im Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet. Die Auflagen für die Winterabstellung seien so gestaltet worden, dass das Landschaftsbild nicht zu sehr beeinträchtigt und der Charakter der Landschaft auch im Winter erhalten werde. Seither habe sich die Nutzung und Campingkultur geändert. Abg. Scheinast meint, dass das Ziel der Dauercamper eines eigenen „kleinen Paradieses“ im Widerspruch zu den Naturschutzbestrebungen stehen würde. Lösungen seien wichtig.
Von Seiten der Petenten wird ausgeführt, dass die behördlichen Begehungen der Liegenschaften ohne jede Einwilligung der Campingplatznutzerinnen und Campingplatznutzer durchgeführt werden. Viele behördliche Auflagen und Vorschreibungen würden von den Betroffenen nicht verstanden, so müssen z. B. Satelliten-Antennen im Herbst abmontiert und Tische und Sitzbänke verstaut werden. Die Campingplatznutzerinnen und Campingplatznutzer seien bestrebt, dass der Campingplatz sauber gehalten werde und bleibe.
Klubobmann Abg. Naderer unterstreicht die Intention der Petition und spricht sich in diesem Zusammenhang für eine dringend notwendige Deregulierung des Gesetzes aus. Klubobmann Abg. Naderer ersucht um Zustimmung und schlägt vor, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die Regelungen diskutieren und ausarbeiten solle, die im Sinne des Naturschutzes und auch im Sinne der Interessen der Camperinnen und Camper lägen.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Rössler weist darauf hin, dass es sich um Landschaftsschutzgebiete an Seeuferzonen handle, die für die Schönheit und den Erholungswert, den Wert der Landschaft und für den Tourismus eine wichtige Grundlage seien. Neben den Wünschen einer dauerhaften Campingnutzung, d. h. auch im Winter, sei es nicht nur eine Frage der Naturschutzauflagen, sondern auch eine des Baurechts. Es seien nicht nur naturschutzfachlich höchstwertige Räume und Flächen, sondern auch Flächen, die von den Gemeinden dezidiert nicht für eine Bebauung ausgewiesen seien. Diese Flächen seien derzeit mit dem Ausnahmetatbestand der Campingnutzung belegt. Die Auflagen seien damals so geregelt worden, dass im Winter auf den Campingplatzparzellen alle beweglichen Güter wie z. B. Blumentöpfe entfernt werden sollen, um im Winter einen möglichst geordneten beruhigten optischen Eindruck des Campingplatzes zu schaffen. Die Gemeinden und auch der Naturschutz seien bestrebt, dass Bescheide eingehalten werden. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Rössler unterstützt den Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um über Auflagen zu diskutieren und sagt, dass diese Räume für eine Bebauung sowie einer Zweitwohnnutzung nicht geeignet seien.
Abg. Wiedermann bekundet von Seiten der FPS die vollinhaltliche Zustimmung zur vorliegenden Petition und weist darauf hin, dass es am Irrsee im benachbarten Oberösterreich Ganzjahresplätze mit keinerlei derartigen Einschränkungen gebe. Behördliche Auflagen im Bundesland Salzburg wären seiner Ansicht nach zum Teil nicht nachvollziehbar und müssten überdacht und das Gesetz novelliert werden. Als Beispiel wird die Regelung des Abstandes eines Zaunes zum Boden erwähnt. Abg. Wiedermann sagt, dass Dauercamperinnen und Dauercamper nicht nur im Sommer, sondern auch im Herbst und Winter an ihren Campingplätzen wären und mit Besuchen und Einkäufen die nahen Orte und deren Ortskerne belebten. Wenn man die Entwicklung im Fremdenverkehr, Tourismus und der Freizeitmöglichkeit betrachte, sei das Campen und das Verbringen in der Natur ein großes Bedürfnis für Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt leben. Der Vorschlag, eine Arbeitsgruppe einzurichten, wird begrüßt.
Abg. Steiner-Wieser bekundet die Unterstützung der vorliegenden Petition und berichtet, dass sie sich ein Bild vor Ort an Campingplätzen gemacht habe und die Campingplatzparzellen sehr gepflegt seien. Einzelne Vorschriften der behördlichen Auflagen für eine Winterabstellung ergäben ihrer Ansicht nach keinen Sinn; als Beispiel wird die Entfernung von Bodenplatten im Winter genannt. Abg. Steiner-Wieser spricht sich ebenfalls für eine Novellierung des Gesetzes aus.
Klubvorsitzender Abg. Steidl unterstützt von Seiten der SPÖ-Fraktion die Petition und meint, dass dieses Begehren der betroffenen Bürgerinnen und Bürger durchaus seine Berechtigung habe. Seiner Ansicht nach hätten die Menschen, die auf Campingplätzen ihre Ruhe suchten, eine Unterstützung verdient. In den letzten Jahrzehnten sei eine Entwicklung von privaten Seegrundstücken mit Villen feststellbar. Für Campingplätze seien einige kleinere Flächen an Seen übrig geblieben. Diese seien für Bürgerinnen und Bürger, die in der Stadt lebten, von großem Wert. Die vorgeschlagene Arbeitsgruppe werde begrüßt, um auch im Sinne der Betroffenen zu geregelten und geordneten Regelungen zu kommen.
Von Seiten der ÖVP-Fraktion merkt Abg. Mag. Scharfetter an, dass man keine Schikanen von Bürgerinnen und Bürgern wolle. Es sollte seiner Ansicht nach möglich sein, die berechtigten Ziele des Naturschutzes in Einklang mit vernünftigen und nachvollziehbaren Regelungen für die Betroffenen zu bringen. Zum Ansinnen, das Campingplatzgesetz zu deregulieren, weist Abg. Mag. Scharfetter darauf hin, dass das Campingplatzgesetz an sich ein schlankes Gesetz sei, das einen Verweis auf das Naturschutzgesetz enthält und dass in den letzten Jahren bereits Deregulierungsschritte gesetzt worden seien. Es bestehe eine Arbeitsgruppe, die sich zunächst mit dem Thema Mobilheime beschäftige. Deregulierungs-Vorschläge könnten in diese Arbeitsgruppe eingebracht werden, um diese zu diskutieren.
Nach einer weiteren ausführlich geführten Debatte und der Beantwortung der aufgeworfenen Fragen durch die Expertinnen und Experten bringt Klubobmann Abg. Schwaighofer einen Antrag ein, der modifiziert einstimmig zum Beschluss erhoben wird.
Der Petitionsausschuss stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Die Landesregierung wird ersucht, an die Arbeitsgruppe „Campingplätze, Mobilheime“ heranzutreten, um ausgehend von der aktuellen Rechtslage, umgehend Grundlagen für Lösungsvorschläge im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes, unter Einbindung der Campingplatznutzerinnen und Campingplatznutzern bzw. Campingplatzbetreiberinnen und Campingplatzbetreibern zu erarbeiten.
Salzburg, am 17. Jänner 2018
Die Vorsitzende:
Riezler-Kainzner eh.
Der Berichterstatter:
Scheinast eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 31. Jänner 2018:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.