Nr. 231-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)
Beantwortung der Anfrage
der Abg. Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl, Mag.a Berthold MBA und Scheinast an die
Landesregierung (Nr. 231-ANF der Beilagen) durch Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl und Landesrätin Hutter betreffend Elektrosmog an Salzburgs Schulen
Hohes Haus!
Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl, Mag.a Berthold MBA und Scheinast betreffend Elektrosmog an Salzburgs Schulen vom 10. April 2019 erlauben sich Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl und Landesrätin Hutter, Folgendes zu berichten:
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl:
Zu Frage 1: Wie ist die Handynutzung an Salzburgs Schulen geregelt, gibt es Empfehlungen (beispielsweise durch die Bildungsdirektion oder den schulmedizinischen Dienst) zur Nutzung von Mobiltelefonen?
Die Landessanitätsdirektion empfiehlt zur Reduktion von Funkstrahlung Folgendes:
1. Smartphones von Schülerinnen und Schülern sollten im Schulgebäude am besten ausgeschaltet oder zumindest auf „Flugmodus“ geschaltet sein und nicht ständig am Körper getragen werden.
2. Der Internetzugang im Schul- sowie Schülerheimbereich sollte grundsätzlich über eine Ka-belverbindung oder soweit künftig verfügbar z. B. über VLC-Technik erfolgen.
3. Soweit eine drahtlose Verbindung mit WLAN zwingend erforderlich ist, sollte diese nur im Zeitraum der tatsächlichen Verwendung erfolgen – also bei Bedarf eingeschaltet und danach wieder ausgeschaltet werden. Hinweis: Es gibt strahlungsreduzierte WLAN-Accesspoints „ECO WIFI“, bei denen z. B. die Sendeleistung reduziert werden kann, die eine Ausschaltmöglichkeit haben und bei denen die Zeiten für ein automatisches Ausschalten festgelegt werden können.
4. Auch „ECO WIFI“-WLAN-Accesspoints sollten so montiert werden, dass ein größtmöglicher Abstand zu Daueraufenthaltsplätzen bzw. eine Abschirmung durch eine Massivwand (Nachbarraum) gegeben ist.
5. Schnurlose DECT-Telefone sollten durch schnurgebundene Telefone, WLAN-Drucker durch kabelgebundene Drucker ersetzt werden.
6. Die drahtlose Datenkommunikation über LED-Licht – Visible Light Communication (VLC) wird derzeit erprobt. Bei Nutzung der VLC-Technik werden gesundheitliche Risiken des heutigen WLAN vermieden. Es ist zu hoffen, dass diese Technik in einigen Jahren serienreif verfügbar ist. Dabei wird ein Kleinstzellennetz mit Hilfe entsprechend ausgerüsteter LED-Lampen und optischer Sender/Sensoren an den Endgeräten aufgebaut.
Landesrätin Hutter:
Einleitend darf festgehalten werden, dass im Zuge des Bildungsreformgesetzes 2017, BGBl. I Nr. 138/2017, die im Rahmen des Schulwesens wahrzunehmenden Verantwortlichkeiten deutlich von denen des Gesundheitswesens unterschieden wurden.
Aufgabe des Schulwesens ist demnach der Schutz von Schülerinnen und Schülern vor gesundheitlichen Gefahren, die typischerweise mit der schulischen Ausbildung in Verbindung stehen. Alles, was den sonstigen Schutz von Schülerinnen und Schülern als Teilmenge der Gesamtbevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren betrifft, ist Angelegenheit des Gesundheitswesens. In diesem Zusammenhang ist auf das Bundesministeriengesetz 1986 zu verweisen, das in Verbindung mit dem Aufgabenbereich Gesundheitsvorsorge ausdrücklich festhält, dass darunter auch die „Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend“ zu verstehen ist. Die Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend ist somit eine Materie des Gesundheitswesens im Sinne des Art. 10 Abs. 1 Z 12 B-VG. Der Umstand, dass sich eine Maßnahme zum Schutz der Gesundheit auf Schülerinnen und Schüler bezieht, macht die Maßnahme nicht zu einer vom Schulwesen zu besorgenden Aufgabe. Dem Schulwesen können nur solche Angelegenheiten der gesundheitlichen Gefahrenabwehr zugeordnet werden, die typischerweise mit der schulischen Ausbildung in Verbindung stehen.
Die gestellten Fragen beziehen sich überwiegend auf gesundheitliche Gefahren, die die Schüler und Schülerinnen als Teilmenge der Gesamtbevölkerung betrifft.
Zur Plausibilität der in der Anfrage zitierten Leitlinie EUROPAEM als Stand der medizinischen Wissenschaft darf auf die rezente Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur 380-kV-Salzburgleitung, W155 2120762-1/478E, verwiesen werden, die u. a. Ausführungen zu dieser Leitlinie in Bezug auf den Niederfrequenzbereich enthält. U. a. wird darin festgehalten, dass der Verein nicht Teil der AWMF online/das Portal der wissenschaftlichen Medizin (Arge der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften e.V.) sei und daher nicht als die medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft für diesen Bereich angesehen werden könne. Auf Grund einiger wissenschaftlich nicht fundierter sowie ethisch fragwürdiger Aussagen aus der EMF-Leitlinie stand der dortige Sachverständige für Humanmedizin diesem Verein mit Skepsis gegenüber. Diese Aussagen waren für das erkennende Gericht plausibel und nachvollziehbar.
Zu Frage 1: Die Benützung des Handys zählt bereits zum Regelstandard der meisten Salzburger Bürger/innen. Kinder werden bereits von den Eltern mit den Geräten ausgestattet, wobei die Kaufentscheidung und Geräteverwendung oftmals bereits vor Eintritt in die Sekundarstufe 1 durch das Elternhaus erfolgt.
Im beiliegenden, vom obersten Sanitätsrat erstellten, Handy-Folder des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen werden, ganz besonders für Eltern, Empfehlungen für den vernünftigen Gebrauch von Mobiltelefonen abgegeben. Zudem enthält dieser Tipps und fachliche Hintergrundinformationen.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl:
Zu Frage 2: Gibt es konkrete Aufklärungsmaßnahmen an den Schulen für eine vorsorglich-gesundheitsverträglichere Nutzung, etwa im Sinne der „10 medizinische Handy-Regeln“ der Wiener Ärztekammer?
Die Landessanitätsdirektion Salzburg hat als spezielle Aufklärungs- und Bildungsmaßnahme für Schulen den Schulkoffer Elektrosmog Salzburg erstellt. Die Inhalte sind dabei auch im Internet verfügbar und enthalten unter anderem auch „10 medizinische Handy-Regeln“ der Wiener Ärztekammer.
Festhalten möchte ich ergänzend, dass die Landessanitätsdirektion in der Vergangenheit z. B. im Wege der Pädagogischen Hochschule oder im Rahmen des Netzwerkes Gesunde Schule schon mehrfach Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Elektrosmog und Gesundheit durchgeführt hat und das Projekt Schulkoffer Elektrosmog ebenfalls eine zielgerichtete Information für Lehrerinnen und Lehrer ist.
Landesrätin Hutter:
Zu Frage 2: Die Handynutzung an Salzburgs autonomen Schulen ist grundsätzlich in der Hausordnung der jeweiligen Schule geregelt und wird im jeweiligen Schulforum gemeinsam beschlossen. Schulen stützen sich bei Beratungsbedarf auf unterschiedliche Quellen. Die Bildungsdirektion versteht sich hier als Vermittler von Informationsangeboten insbesondere in der medienpädagogischen Anwendung. Hierzu die Abteilung Schulpsychologie und schulärztlicher Dienststellen sowie die Beratungsstelle KIS (Kontakt Information Servicestelle) zur Verfügung.
Zu Frage 3: Gibt es Empfehlungen für Schulen den Internetzugang ausschließlich über LAN-Kabel zu nutzen?
Solche Empfehlungen gibt es nicht.
Zu Frage 3.1.: Wenn ja, gibt es dafür auch Förderungen des Landes?
Siehe Beantwortung der Frage 3.
Zu den Fragen 4 und 4.1.: Gibt es Empfehlungen bzw. Fortbildungen für Lehrer und Lehrerinnen zu diesem Thema? Wenn ja, wie sehen diese aus?
In Kooperation und Absprache mit der PHS Stefan Zweig gibt es ein gesondert ausgewiesenes eEducation Fort- und Weiterbildungsangebot (siehe Beilage).
Zu Frage 4.2.: Wenn nein, wird es solche in Zukunft geben?
Aufgrund der Beantwortung zu Frage 4.1. erfolgt hier keine Beantwortung.
Beide Regierungsmitglieder ersuchen das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.
Salzburg, am 22. Mai 2019
Dr. Stöckl eh.
Hutter eh.