Nr. 293-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)
Beantwortung der dringlichen Anfrage
der Abg. Dr.in Klausner und Forcher an die Landesregierung (Nr. 293-ANF der Beilagen)
– ressortzuständige Beantwortung durch Landesrat Mag. Schnöll – betreffend den
Sommerausweichverkehr
Hohes Haus!
Zur Beantwortung der dringlichen Anfrage der Abg. Dr.in Klausner und Forcher betreffend den Sommerausweichverkehr vom 19. Juni 2019 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:
Zu Frage 1: Gibt es Berechnungen wie sich die Maßnahmen auf die Gemeinden entlang der A1/A10 auswirken?
Zu Frage 1.1.: Wenn ja, werden diese Berechnungen dem Landtag vorgelegt?
Zu Frage 1.2.: Wenn nein, warum nicht?
Was das allgemeine Verkehrsaufkommen auf der Tauernautobahn betrifft, gibt es Untersuchungen der ASFINAG. Diese umfassen aber leider nicht den abfahrenden Verkehr.
Allgemein ist das massive Verkehrsaufkommen des Stauausweichverkehrs evident, weshalb die Reduzierung bzw. Verhinderung dieses Verkehrs zu einer bedeutenden Entlastung vor allem der nahe der Autobahn gelegenen Gemeinden Salzburgs führen soll. Schließlich bleibt die direkte Nutzung der Abfahrten für den Zielverkehr und damit gerade für die Anrainer weitgehend erhalten, was dann insgesamt die dortigen positiven Auswirkungen verstärkt.
Für die Ausfahrten an der A 1 wird es vorerst keine beschränkenden Maßnahmen geben.
Summa summarum ist es das Ziel jeglicher Maßnahme für die betroffenen Gemeinden und deren Anrainer eine entscheidende Entlastung zu schaffen.
Zu Frage 2: Welche Auswirkungen werden diese Sperren auf die einzelnen Gemeinden haben? (Es wird um Aufstellung nach Gemeinden ersucht).
Die im Gegenstand beabsichtigten Verkehrslenkungsmaßnahmen stellen den Versuch dar, den von der Bevölkerung wahrgenommenen Ausweichverkehr von der Autobahn an den Reisewochenenden derart zu unterbinden, dass die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs auf den Landes- und Gemeindestraßen in den an die Autobahn grenzenden Gemeinden weitgehend aufrechterhalten werden kann. Durch die geplanten Maßnahmen soll erreicht werden, dass z. B. Einsatzkräfte nicht durch den zu erwartenden Autobahn-Ausweichverkehr im Stau "hängen bleiben" und auch der notwendige Wirtschaftsverkehr in den Orten weitgehend aufrecht bleibt. Insgesamt handelt es sich um ein Bündel an Maßnahmen, die das Fortkommen und das Erreichen von Zielen im regionalen Bereich für die Zeiten hohen (Durchreise)Verkehrsaufkommens wieder ermöglichen sollen. An jenen Stellen im Straßennetz außerhalb der Autobahnen, die schon jetzt durch den (regionalen) Alltagsverkehr sehr hohe Belastungen aufweisen, werden durch diese Maßnahmen keine Veränderungen erwartet.
Zu Frage 3: In welcher Form wurden jene Bürgermeister bzw. Gemeindevertretungen informiert, die beim Treffen nicht anwesend waren?
Es wurden alle Gemeinden im Land Salzburg, die durch die gegenständlichen Verkehrsbeschränkungsmaßnahmen berührt werden bzw. werden können, im Rahmen des behördlichen Anhörungsverfahrens, ausgesendet mit Schreiben des Amtes der Salzburger Landesregierung Zahl: 20609-VR31/19/10 bzw. 13-2019, informiert. Zusätzlich gab es diverse Abstimmungsgespräche, nicht zuletzt auch durch besonders betroffene Bürgermeister, die innerhalb des jeweiligen Regionalverbands Rücksprache hielten.
Zu Frage 4: Wie werden die betroffenen Anrainer informiert, die aufgrund der angekündigten Totalsperren nicht die nächste Auf- bzw. Abfahrt benützen können?
Die Festlegung der in Frage kommenden Sperren wurde in Abstimmung mit den Bürgermeistern getroffen. Es handelt sich grundsätzlich nur um zwei Autobahnabfahrten (Kuchl Fahrtrichtung Süden, Puch/Urstein Fahrtrichtung Norden), die generell anlassbezogen gesperrt werden können. Die wesentliche Information erfolgt über Vorankündigungen auf der Autobahn; weiters wird eine eigene Seite auf der Homepage des Landes Salzburg für spezifische Informationen eingerichtet. Ebenfalls wird eine Kommunikation an die Medien erfolgen.
Zu Frage 5: Liegen die für die Sperren notwendigen Verordnungen inzwischen vor bzw. wann liegen diese vor?
Eine Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg für die Ausfahrt Zederhaus liegt bereits vor; für die übrigen geplanten Verordnungen läuft das behördliche Anhörungsverfahren bis 3. Juli 2019. Danach können die Verordnungen erlassen werden.
Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.
Salzburg, am 2. Juli 2019
Mag. Schnöll eh.