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Nr. 195 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

 

der Abg. Heilig-Hofbauer BA, Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Scheinast betreffend

Lebensmittelkennzeichnung in den Landeskantinen

 

 

Wie verschiedene Studien belegen, greifen österreichische Konsumenten und Konsumentinnen gerne zu regionalen Lebensmitteln. Sie sind bereit, für garantierte Herkunft und Qualität auch einen höheren Preis zu bezahlen. Dies zeigt sich insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel. Hier sind die Herkunft und die Produzenten (bei nicht verarbeiteten Produkten) deutlich ausgewiesen und werden bevorzugt gekauft.

 

In der Gastronomie gibt es insbesondere bei Fleischprodukten hingegen noch keine solchen verpflichtenden Herkunftsbezeichnungen. Das Land Salzburg sollte im eigenen Wirkungsbereich daher mit gutem Beispiel vorangehen und im Bereich der Landeskantinen die Herkunft von Fleischprodukten deutlich kennzeichnen und ausweisen. Damit können verstärkt Anreize geschaffen werden, um die heimische Landwirtschaft zu stärken.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den 

 

Antrag, 

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

  1. Die Salzburger Landesregierung verpflichtet sich, bis 1. Juni 2020 in den Landeskantinen verpflichtende Lebensmittel-Kennzeichnungen für Fleischprodukte einzuführen.

     

  2. Dieser Antrag wird dem Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

 

Salzburg, am 11. Dezember 2019

 

Heilig-Hofbauer BA eh. 

Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh. 

Scheinast eh.