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Nr. 085-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Beantwortung der Anfrage

 

der Abg. Heilig-Hofbauer BA, Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Scheinast an Landesrat DI Dr. Schwaiger (Nr. 85-ANF der Beilagen) betreffend ökologischer Fußabdruck bei

Dienstreisen

 

 

Hohes Haus!

 

Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Heilig-Hofbauer BA, Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Scheinast betreffend ökologischer Fußabdruck bei Dienstreisen vom 11. Dezember 2019 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:

 

Zu Frage 1: Gibt es im Land Salzburg eine Strategie zur schrittweisen Dekarbonisierung von Dienstreisen?

 

Eine Strategie im formellen Sinn existiert derzeit nicht, jedoch werden eine Reihe von Einzelmaßnahmen zur Dekarbonisierung von Dienstreisen ergriffen. Im Erlass 6.11 vom 26. November 2019 „Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen“ der Erlasssammlung „Innerer Dienst“ des Amtes der Salzburger Landesregierung ist das Primat der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel festgeschrieben. Aus Gründen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit soll im Zuge einer Dienstreise das billigste öffentliche Massenverkehrsmittel verwendet werden. Ein Dienstfahrzeug bzw. privates Kraftfahrzeug (wenn ein Dienstfahrzeug nicht zur Verfügung steht) darf immer nur dann verwendet werden, wenn dadurch eine zweckmäßigere und wirtschaftlichere Abwicklung der Dienstverrichtung ermöglicht wird.

 

Weiters werden in der Landesverwaltung zunehmend elektrifizierte Dienstwagen eingesetzt. Seit 2016 sind bei einer Neuanschaffung von Dienstfahrzeugen die „Richtlinien für die Beschaffung von Kraftfahrzeugen des Landes Salzburg“ zu beachten. Diese Richtlinien sehen für verschiedene Fahrzeuggruppen CO2-Emissionsobergrenzen vor und fordern zudem, dass über einen Zeitraum von drei Jahren (ursprünglich ab 2016, erneuter Beschluss im Jahr 2018 für weitere drei Jahre) der Anteil der neu beschafften Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (Elektroantrieb, PLUG-In-Hybridelektroantrieb oder CNG-Antrieb mit 100 % regionalem Biogasanteil) mindestens 50 % zu betragen hat. Keine klimarelevanten Vorgaben gibt es in der Richtlinie für den Betrieb und die Bewirtschaftung des Fahrzeugpools.

 

Im Fuhrpark des Landes Salzburg werden derzeit 110 Dienstfahrzeuge verwaltet. Unter diesen sind 30 Fahrzeuge mit alternativen Antriebsformen wie CNG (Erdgas), PLUG-In Hybrid (Benzin Elektro) und rein E (Elektro) ausgestattet.

 

Zu Frage 2: Werden unvermeidbare Flugreisen bereits CO2-kompensiert?

 

Die tatsächliche Dekarbonisierung von Dienstreisen im Amt durch entsprechende Regelungen und/oder Anreize für eine klimaschonende Verkehrsmittelwahl (z. B. Einschränkung von vermeidbaren Flugreisen) birgt aus fachlicher Hinsicht wesentlich mehr Potenzial im Sinne der Klima- und Energieziele des Landes, als die Kompensation von Flugreisen im Nachhinein. Die positive Wirkung der Kompensationsprojekte entfaltet sich in der Regel erst über mehrere Jahrzehnte, während die CO2-Emissionen für Flugreisen sofort anfallen.

 

Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.

 

 

Salzburg, am 8. Jänner 2020

 

DI Dr. Schwaiger eh.