Nr. 231 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(3. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Heilig-Hofbauer BA, Klubobfrau Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Scheinast (Nr. 195 der Beilagen)
betreffend Lebensmittelkennzeichnung in den Landeskantinen
Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss hat sich in der Sitzung vom
15. Jänner 2020 mit dem Antrag befasst.
Abg. Heilig-Hofbauer BA berichtet, dass einer Anfragebeantwortung zu entnehmen sei, dass in den SALK, die auch die Landeskantinen versorgten, 63 % der Lieferanten aus Salzburg, 14 % aus Oberösterreich und 6 % aus dem restlichen Österreich stammten. Der Gesamtanteil österreichischer Produkte betrage 83 %, der Rest werde aus Deutschland gedeckt. Dies ergebe insgesamt ein sehr gutes Bild. Man erachte es als wichtig, einen Schritt weiter zu gehen und mit gutem Beispiel voranzugehen. Es solle nicht nur ein regionales Angebot da sei, sondern dieses auch mit entsprechenden Herkunftsbezeichnungen versehen werden. Abg. Heilig-Hofbauer BA merkt ergänzend an, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt habe, dass dies auch für private Gemeinschaftsverpflegungen ab 2021 gelten solle. Salzburg könne jedenfalls eine Vorreiterrolle einnehmen und die Kennzeichnungen früher vornehmen.
Abg. HR Prof. Dr. Schöchl schließt sich den Ausführungen von Abg. Heilig-Hofbauer BA an. Es gebe einen Bericht darüber, dass die SALK entsprechend auf Regionalität setzten. Abg. HR Prof. Dr. Schöchl kündigt Zustimmung zum Antrag an.
Abg. Stöllner sieht es positiv, dass öffentliche Einrichtungen heimische Produkte in guter Qualität, möglichst in Bio-Qualität, verwendeten. Es sei wichtig, in den Ausschreibungskriterien festzulegen, dass man dem Bestbieter den Zuschlag erteile. Da viel über Handel, Klima und Umwelt diskutiert werde, sei es ein wesentlicher Schritt, den Konsumentinnen und Konsumenten die heimischen Produkte schmackhaft zu machen. Abg. Stöllner kündigt Zustimmung zum Antrag an.
Abg. Mösl MA kündigt ebenfalls Zustimmung zum Antrag an. Es gebe bereits Betriebe, die in ihren Speisekarten darauf hinwiesen, dass sie auf einheimische Produkte und hohe Qualität Wert legten. Dies sei sicher auch in den Landeskantinen von Vorteil. Die Kennzeichnung solle sich nicht nur auf Fleischprodukte beziehen, sondern auch auf Eier ausgeweitet werden.
Zweiter Präsident Dr. Huber dankt für die Initiative und den Antrag. Seine Patientinnen und Patienten würden das Essen aus der Küche der SALK sehr loben. Mit der Lebensmittelkennzeichnung der Fleischprodukte werde die SALK eine Vorreiterrolle einnehmen. Zweiter Präsident Dr. Huber erkundigt sich, wie die Umsetzung in der Praxis funktioniere.
Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl merkt an, dass man in den Landesspitälern seit Jahren bei allen Ausschreibungen auf Regionalität und das Bestbieterprinzip achte, so zB beim Umbau der Landesklinik Tamsweg. Regionalität könne aber auch bedeuten, dass ein ausländischer Betrieb aufgrund der Nähe zum Zug komme, wie dies zB bei der Milch aus Piding für die SALK der Fall gewesen, aber so nicht beabsichtigt gewesen sei. Wenn die benötigten hohen Mengen regional nicht verfügbar seien, müsse man ohnehin auf Produkte anderer Regionen ausweichen.
Herr Humbrecht (SALK) führt aus, dass man stolz sei, regionale Produkte verwenden zu können. Die Rückverfolgbarkeit der Produkte sei bereits jetzt gegeben.
Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Die Salzburger Landesregierung verpflichtet sich, bis 1. Juni 2020 in den Landeskantinen verpflichtende Lebensmittelkennzeichnungen für Fleischprodukte einzuführen.
Salzburg, am 15. Jänner 2020
Die Vorsitzende:
Mag.a Jöbstl eh.
Der Berichterstatter:
Heilig-Hofbauer BA eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 29. Jänner 2020:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.