Meldung anzeigen


Nr. 327 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(3. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zum Antrag der Abg. Klubobleute Mag.a Gutschi, Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Egger MBA (Nr. 303 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz geändert wird

 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 4. März 2020 mit dem Antrag befasst.

 

Abg. Mag. Scharfetter ruft in Erinnerung, dass der Landtag im Dezember des vergangenen Jahres ein neues Nächtigungsabgabengesetz beschlossen habe. Im Zuge dieser Beschlussfassung habe man auch Bestimmungen vorgesehen, die einen lückenlosen Übergang von der alten zur neuen Rechtslage durch Weitergeltung der bisher geltenden Abgabenhöhe sicherstellen hätte sollen. In einigen Gemeinden seien daraufhin im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage noch im Jahr 2019 Beschlüsse über die Erhöhung der Orts- oder Kurtaxe gefasst worden. Da die alte Rechtslage jedoch vorgesehen habe, dass Verordnungen frühestens zwölf Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft treten könnten, seien diese Verordnungen bisher nicht in Kraft getreten, wodurch auch die ab 1. Jänner 2020 geltenden Übergangsbestimmungen nicht hätten greifen können. Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag solle daher sichergestellt werden, dass Beschlüsse, die im Jahr 2019 gefasst worden, aber bisher nicht in Kraft getreten seien, auch tatsächlich gültig seien. Für die betroffenen Gemeinden sei diese Regelung enorm wichtig, wie er an einem Beispiel ausführen wolle. Eine Gemeinde habe im Herbst letzten Jahres einen Beschluss über die Höhe der Kurtaxe gefasst, welcher am 31. Dezember 2020 in Kraft treten hätte sollen. Dieser Beschluss sei auch ordnungsgemäß kundgemacht worden. Nach den bisherigen Übergangsbestimmungen wäre dieser Beschluss allerdings ungültig. Für die betroffene Gemeinde hätte dies zur Folge, dass eine Ausschusssitzung des Tourismusverbandes einberufen werden müsste. In dieser müsste mit qualifizierter Mehrheit die Einberufung einer Vollversammlung beschlossen werden. Bei einer größeren Tourismusgemeinde spreche man bei einer Vollversammlung über einen Adressatenkreis von immerhin einigen hundert Stimmberechtigten. Diesen unnötigen Aufwand solle man den betroffenen Gemeinden ersparen. Hinzu käme, dass eine auf die geschilderte Weise beschlossene Abgabenerhöhung nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen auch erst wieder nach einem halben Jahr ab Kundmachung in Kraft treten könnte. Die Tourismusverbände der betroffenen Gemeinden hätten ihre Budgets aber im Vertrauen auf die Gültigkeit der bereits 2019 beschlossenen Verordnungen erstellt. Der Landtag solle daher beschließen, dass Abgaben aufgrund von Verordnungen, die am 29. Februar 2020 bereits beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten seien, ab dem Zeitpunkt, den die Verordnung für ihr Inkrafttreten vorsehe, in der in der Verordnung bestimmen Höhe festgesetzt seien.

 

Abg. Teufl bedankt sich für den vorliegenden Gesetzesantrag. Um die betroffenen Salzburger Gemeinden nicht in Turbulenzen zu bringen, stimme die FPÖ dem Antrag gerne zu.

 

In der Spezialdebatte erfolgen zu den Ziffern 1. und 2. keine Wortmeldungen und werden diese einstimmig angenommen.

 

Der Antrag der Abg. Klubobleute Mag.a Gutschi, Mag.a Dr.in Humer-Vogl und Egger MBA betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Nächtigungsabgabengesetz geändert wird, wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Das in der Nr. 303 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

 

Salzburg, am 4. März 2020

 

Der Vorsitzende:

Ing. Sampl eh.

 

 

Der Berichterstatter:

Mag. Scharfetter eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 4. März 2020:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.