Nr. 042-BEA der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(4. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)
Beantwortung der Anfrage
der Abg. Klubvorsitzenden Wanner und Ing. Mag. Meisl an die Landesregierung (Nr. 42-ANF der Beilagen) – ressortzuständige Beantwortung durch Landeshauptmann Dr. Haslauer – betreffend Covid 19 – Adaptierung von Lüftungsanlagen
Hohes Haus!
Zur Beantwortung der Anfrage der Abg. Klubvorsitzenden Wanner und Ing. Mag. Meisl betreffend Covid 19 – Adaptierung von Lüftungsanlagen vom 16. September 2020 erlaube ich mir, Folgendes zu berichten:
Zu Frage 1: Welche Präventionsmaßnahmen im Bereich Raumluft wurden seitens der Landesregierung in den vergangenen Monaten an Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen des Landes gesetzt?
Im Haus des Kindergartens und der Kleinkindgruppe Schanzlgasse ist keine Lüftungsanlage installiert. Die Installation einer Lüftungsanlage wäre auf Grund der Lage des Hauses in der Zone der Salzburger Altstadterhaltung sicher nicht rasch durchführbar und der Erhalt einer Bewilligung fraglich. Im Laufe eines Betreuungstages werden die Fenster in regelmäßigen Abständen geöffnet und es wird so für einen entsprechenden Luftaustausch gesorgt.
Die landwirtschaftlichen Schulen wurden angewiesen, Räume ohne Lüftungsanlage so weit als möglich zu lüften. Räume mit Lüftungsanlagen werden mit einem erhöhten Luftwechsel betrieben.
Die Bildungsdirektion für Salzburg führte aus, dass in den erlassenen Hygienekonzepten des BMBWF wie z. B. „Hygienehandbuch zu Covid 19 – Empfehlungen des BMBWF zum Schutz vor einer Covid-19 Ansteckung in elementarpädagogischen Einrichtungen und Schulen (Mai 2020)“, „Covid-19-Hygiene- und Präventionshandbuch für öffentliche Schulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und eingegliederte Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen (17. August 2020)“, „Hygienehandbuch für Internate zu Covid-19“ (Mai 2020 bzw. 2. Juni 2020) von den Experten das regelmäßige Lüften der Klassenräume empfohlen wird. Diese Regelmäßigkeit soll durch die Festlegung fixer Lüftungsintervalle (Konzept vom 17. August 2020, Seite 9 z. B. Lüften alle 20 Minuten) erreicht werden.
Mechanische Be- und Entlüftungsanlagen bzw. Luftreinigungsanlagen werden von den Experten nicht explizit empfohlen.
Nach dem Lockdown im März 2020 wurde der Schulbetrieb in den Landesberufsschulen etappenweise wiederaufgenommen (ab Mai Abschlussklassen und ab Juni Vollbetrieb) und durch schulorganisatorische Maßnahmen (Wechsel Home-Schooling und Präsenzunterricht) die Personenanzahl an den Schulen stark ausgedünnt. Ebenfalls wurde die Belegung der Berufsschul-internatszimmer durch Einzelnutzung der Zimmer drastisch reduziert.
Zu Frage 2: Wie viele Messungen und Berechnungen sind an Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen vorgenommen worden? (Es wird um Auflistung der Standorte ersucht.)
Im Haus des Kindergartens und der Kleinkindgruppe Schanzlgasse wurden keine Raumluftmessungen durchgeführt.
Die Abteilung 4 teilt mit, dass keine Messungen stattgefunden haben.
Die Bildungsdirektion für Salzburg berichtet, dass im Herbst der Vollbetrieb der Internate auf Basis des vom AMD Salzburg erstellten Covid-19-Präventionskonzeptes für die Betriebsaufnahme in den Berufsschülerheimen des Landes Salzburg (6. August 2020, 2. ergänzte Fassung, Stand 25. August 2020) wiederaufgenommen wurde. Auch in diesem Konzept wird das regelmäßige Lüften der Zimmer als ein wesentlicher Hygienebaustein empfohlen.
Sofern einzelne Häuser, Speisesäle, Werkstätten, Labors etc. über mechanische Be- und Entlüftungen, Absaugungen, kontrollierte Wohnraumentlüftung etc. verfügen, werden diese unabhängig von Covid-19 in den vorgesehenen Intervallen überprüft, gewartet und eingesetzt. Die Funktionsfähigkeit und Öffenbarkeit der Fenster in den Unterrichtsräumen wird durch die Haus- und Schulwarte im Rahmen ihrer regelmäßigen Kontrollgänge kontrolliert und gegebenenfalls Wartungs- und Reparaturarbeiten veranlasst.
Zu Frage 3: In welchen Abteilungen des Landes wurden Messungen vorgenommen, um Infektionen zu vermeiden bzw. wurden allfällige Lüftungsanlagen geprüft und/oder installiert?
Im Bereich des Amtes der Landesregierung wurden bislang keine Covid-spezifischen Messungen oder Änderungen/Neuinstallierungen von Lüftungsanlagen durchgeführt. Es gibt im Bereich des Amtes der Landesregierung keine Arbeitsbereiche, in welchen die Belüftung ausschließlich auf der Basis von Lüftungsanlagen erfolgt. Vielmehr kann und soll eine ausreichende und regelmäßig erfolgende Belüftung bzw. ein Austausch der Raumluft im Wege über Fenster erfolgen.
Zu Frage 4: In welchen anderen Bereichen wurden solche Messungen und Berechnungen durchgeführt? (Es wird um Auflistung der Bereiche, Standort und Übermittlung der Messergebnisse bzw. deren Interpretation ersucht.)
Siehe Beantwortung der Frage 3.
Zu Frage 5: Wie viele Home-Office Arbeitsplätze (Landesbeamte und Vertragsbedienstete) wurden von Mai bis Ende August eingerichtet?
Zusätzlich zu dem zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Home-Office-Potential (ca. 1.400
Arbeitsplätze) wurden noch 731 Home-Office Arbeitsplätze eingerichtet.
Zu Frage 6: Welche Maßnahmen wurden im Bereich „Tele-Learning/Home-Schooling“ von Mai bis Ende August getroffen und aus welchem Budgetansatz wurden die Maßnahmen, in welcher Höhe finanziert?
Die landwirtschaftlichen Schulen verfügen über ein autonomes Budget. Bereits am 24. Februar 2020 hat ein landesweites Seminar zum Thema Google-Classroom stattgefunden, wodurch ein gewisser Impuls an den landwirtschaftlichen Schulen gesetzt wurde. Dieser Impuls hat dazu geführt, dass die Schulen sehr rasch alle Schülerinnen und Schüler über Lernplattformen Google-Classroom und Microsoft Teams versorgen konnten. Es waren daher keine budgetären Maßnahmen notwendig, weil für alle Schülerinnen und Schüler Wege einer Versorgung mit digitalen Lerninhalten gefunden wurden.
Im Bereich der Bildungsdirektion wurden zwei Maßnahmenbündel gesetzt:
Es wurden Hardwareprodukte angeschafft, um das Home-Schooling für weitestgehend alle Pflichtschüler/innen zu ermöglichen. Zur Wahrung der Chancengleichheit im System „Schule“, damit alle schulpflichtigen Kinder die gleichen Möglichkeiten einer Teilhabe an der Bildung haben, wurden 800 Tablets samt Tasche angeschafft. Die Tablets wurden auf Basis der vorhergehenden Meldungen der Schulen verteilt und mittels Leihvertrag an die Schüler/innen überlassen und bleiben Eigentum des Landes. Sie wurden am Schulstandort mit den dort vorhandenen Systemen versehen und so wurde eine einheitliche Kommunikation der Schüler/innen mit der Schule ermöglicht. Mit dieser Anschaffung werden die Gemeinden als Schulerhalter unterstützt, in dem ein gleichmäßiger Zugang zum Unterricht und damit zur Bildung auch beim Home-Schooling ermöglicht wird.
Diese Anschaffung in Höhe von € 228.192,-- wurde aus den Mitteln HH 23000 – Bildungsmedien-Amtshilfeübereinkommen und einer Mittelübertragung aus Mitteln der Schulsozialarbeit der Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport finanziert.
Es wurden Softwareprodukte angeschafft, um allen Schulstandorten pädagogisch sinnvolle bzw. zeitgemäße und technisch funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten – sowohl zwischen den Lehrpersonen (z. B. virtuelle Klassenkonferenzen) als auch zwischen Lehrpersonen und seinen/ihren Schüler/innen - zu ermöglichen (z. B. Austausch von Aufgaben und Lernangaben).
Konkret steht den Salzburger Pflichtschulen nun folgende Software zur Verfügung:
SchoolUpdate (alle Schularten: VS, MS, ASO, PTS)
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein elektronisches Mitteilungsheft, mithilfe dessen sich Eltern und Lehrpersonen schnell, sicher und datenschutz-konform austauschen können (inkl. Notfallplan, Terminkalender, Bekanntgabe Erkrankungen, usw.).
Hervorragend ist die optimale Integration mit anderen Bitmedia-Produkten (Sokrates), da die komplette Schüler- und Lehrerverwaltung von diesem Anbieter zur Verfügung gestellt wird.
Diese Anschaffung in Höhe von € 18.600,-- wird aus den Mitteln HH 23900 – Schulverwaltungssoftware Sokrates samt Übertragung aus Verstärkungsmitteln finanziert.
e-Learningsoftware Skooly (Lernplattform VS)
Beim e-Learning-Produkt Skooly handelt es sich um eine österreichische Lösung, die bereits erfolgreich in burgenländischen Volksschulen im Einsatz ist. Dieses Produkt ist zwar sehr umfassend, weist aber eine sehr einfache Programm-Logik auf und ist daher eine ideale Lernplattform für Volksschüler/innen bzw. Volksschul-Pädagogen/innen.
Der Datenaustausch und die Informations- und Feedbackwege können auf einfache Weise gut organisiert werden. Mit diesem Produkt können daher e-Learning- und Distance-Learning-Angebote im Volksschulbereich erfolgreich umgesetzt werden.
Diese Anschaffung in Höhe von € 43.440,-- jährlich wird aus den Mitteln HH 23000 Bildungsmedien-Amtshilfeübereinkommen samt Übertragung aus Verstärkungsmitteln finanziert.
e-Learningplattform Eduvidual (MS, PTS, ASO - Oberstufe)
Diese verfeinerte und wesentlich erweiterte e-Learning-Plattform setzt auf Moodle auf, jener e-Learning-Plattform, welche bereits in einigen Pflichtschulen im Bundesland Salzburg erfolgreich im Einsatz ist.
Eduvidual ist eine österreichische Lösung, die bereits erfolgreich in ganz Österreich, insbesondere im Sek-I-Bereich im Einsatz ist. Der Betrieb erfolgt als Cloudlösung beim Bundesrechenzentrum. Die Nutzung erfolgt lokal in den Schulen.
Diese Anschaffung in Höhe von € 15.000,-- jährlich wird aus den Mitteln HH 23000 Bildungsmedien-Amtshilfeübereinkommen samt Übertragung aus Verstärkungsmitteln finanziert.
Microsoft EES Lizenzierung: Office 365 (MS) und VirtualSchool
Mit dieser Lizenzanschaffung steht den beteiligten Schulen die gesamte Produktpalette von MS Office zur Verfügung. Der über die BBG angebotene MS EES Rahmenvertrag ist derzeit die beste und günstigste Variante zur Volllizenzierung von Microsoft Produkten an Schulen in Österreich. Lizenziert wird der einzelne Lehrer bzw. die einzelne Lehrerin mit € 49,15 brutto p. a. und inkludiert alle Microsoftprodukte. Durch diese Volllizenzierung können sowohl die Lehrer/innen als auch alle Schüler/innen diese Microsoft-Produkte nutzen.
Vor der Covid-19-Pandemie sind knapp über 50 %, während der Coronakrise bereits 2/3 der Schulerhalter (der Schulen) einzeln diesem Vertrag beigetreten.
Ein pauschaler Vertragsbeitritt aller MSn (durch das Land Salzburg) ab 1. Juni 2020 ermöglicht nun allen Schulen eine flächendeckende Vollnutzung aller Mikrosoftprodukte (inkl. des für den Schülerunterricht bzw. für Klassenkonferenzen hervorragend nutzbaren Tool MS-Teams). Ergänzend wurde zur vereinfachten Administrierung dieser MS Office Lizenzen die Software VirtualSchool angeschafft.
Flankiert wird diese Systemaufrüstung der Salzburger Pflichtschulen durch die o. a. Maßnahme des Landes, jenen Schüler/innen, die nicht über entsprechende Endgeräte (Tablets/Notebooks) verfügen, auch auszustatten, damit sie am Home-Schooling teilnehmen können. Als Ansprechpartner für den direkten Kontakt bei Fragen stehen in erster Linie die IT-Betreuer zur Verfügung.
Diese Anschaffungen in Höhe von € 99.041,28 jährlich für die Office Lizenzen sowie € 3.600,-- für VirtualSchool werden aus den Mitteln HH 23000 Bildungsmedien-Amtshilfeübereinkommen samt Übertragung aus Verstärkungsmitteln finanziert.
Zu Frage 7: Gibt es bereits Gespräche mit der Wirtschaftskammer, IV, Gemeinden etc. betreffend eine Unterstützung von Betrieben hinsichtlich Lüftungsstrategie bzw. Förderung der Aufrüstung von Lüftungsanlagen?
Im Rahmen der bestehenden Landes-Förderaktion „Wachstumsprogramm für Kleinbetriebe“ können bauliche Verbesserungen und/oder Erweiterungen (darunter fällt mitunter auch die Aufrüstung von Lüftungsanlagen) gefördert werden. Darüber hinaus kann im Rahmen der KPC-Bundesförderung „Thermische Gebäudesanierung“ der Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Gebäudesanierung unterstützt werden. Eigens geführte Gespräche mit der Wirtschaftskammer, IV, Gemeinden, etc. wurden somit aufgrund der bereits bestehenden Unterstützungsmöglichkeiten nicht geführt.
Ich ersuche das Hohe Haus um Kenntnisnahme dieser Anfragebeantwortung.
Salzburg, am 29. Oktober 2020
Dr. Haslauer eh.