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Nr. 293 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(4. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Petitionsausschusses zu den Petitionen der Stadtgemeinde Hallein und der Stadtgemeinde Seekirchen betreffend die Sonderbetreuungszeit für Gemeindebedienstete

 

 

Der Petitionsausschuss hat sich in der Sitzung vom 3. März 2021 mit der Petition der Stadtgemeinde Hallein und der Petition der Stadtgemeinde Seekirchen befasst.

 

Mag. Fleissner BA (Gemeindevertretung Seekirchen) führt aus, dass beide Petitionen das Anliegen hätten, dass auch Gemeindebediensteten Sonderbetreuungszeit eingeräumt werde, wenn die Schule oder die Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geschlossen würden und keine andere Betreuungsperson verfügbar sei. Für die Privatwirtschaft sei ein Rechtsanspruch auf diese bezahlte Freistellung zwischen 1. November 2020 und 9. Juli 2021 bereits vom Nationalrat beschlossen worden. Auf Gemeindeebene hingegen gebe es diesen Freistellungsanspruch von Betreuungspersonen nicht. Ziel der Petitionen sei es, auch für Vertragsbedienstete in den Gemeinden analoge Regelungen zu schaffen, damit Rechtssicherheit gewährleistet sei, falls es zu einer behördlichen Schließung der Betreuungseinrichtung oder Schule des Kindes komme.

 

Klubobmann Abg. Mag. Mayer bedankt sich bei den Einbringern für die beiden Petitionen. Im Bereich der Zuständigkeit des Landes müssten zwei Bereiche unterschieden werden. Im Landesdienst sei die geschilderte Problematik bereits durch Erlass gelöst. Die Gemeindebediensteten betreffend tage mittlerweile eine Arbeitsgruppe, in die alle relevanten Entscheidungsträger eingebunden seien. Er schlage daher vor, beide Petitionen mit folgendem Beschluss zu erledigen, der seiner Ansicht nach die Intention der Petentinnen und Petenten gut treffe:

 

  1. Der Salzburger Landtag begrüßt die bereits per Sondererlass 1.01 gesetzten Maßnahmen zur Unterstützung der Landesbediensteten im Hinblick auf den, durch die Pandemie bedingten, zusätzlichen Betreuungsbedarf für Kinder.

     

  2. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die Frage von Sonderbetreuungszeiten für Gemeindebedienstete in der bestehenden Arbeitsgruppe aus Abteilung 1, Gemeindeverband, Städtebund und der ‚younion‘ zu diskutieren und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

     

    Abg. Ing. Mag. Meisl bedankt sich ebenfalls bei beiden Gemeinden für die Petitionen. Das Anliegen der Petitionen sei aus seiner Sicht sehr berechtigt, denn die Schließung von Betreuungseinrichtungen und Schulen bringe Familien ordentlich unter Zugzwang. Es sei in diesem Fall schwer erklärbar, warum Gemeindebedienstete anderen Regelungen unterliegen sollten als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Bundes- und Landesbedienstete. Es sei sehr erfreulich, dass sich bereits eine Arbeitsgruppe mit dem Thema beschäftige. Die SPÖ habe einen ganz ähnlichen Erledigungsvorschlag wie die ÖVP vorbereitet. Er werde diesen daher gar nicht mehr einbringen, sondern schlage vor, den vorliegenden Antrag als Fünf-Parteien-Antrag zu beschließen.

     

    Abg. Stöllner bedankt sich ebenso für die Petitionen. Es sei wichtig, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene gleich zu behandeln. Es müsse aber jedenfalls darauf geachtet werden, dass Land und Gemeinden nicht auf den Kosten sitzenblieben. In der Arbeitsgruppe müsse daher das Thema Kostenrefundierung durch den Bund unbedingt behandelt werden. Abg. Stöllner fragt nach, wie hoch der Bedarf an Freistellungen bei Land und Gemeinden bisher gewesen sei und wie man dieses Problem bis dato geregelt habe.

     

    Abg. Heilig-Hofbauer BA zeigt sich mit dem Erledigungsvorschlag einverstanden. Es sei ein berechtigtes Anliegen, dass eine Gleichstellung mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Hinblick auf Sonderbetreuungszeit erfolge. Da derzeit die Schulen und Betreuungseinrichtungen geöffnet seien, habe das Problem glücklicherweise etwas an Dringlichkeit verloren. Da die Pandemie aber noch nicht vorbei sei, könne es immer wieder zu Situationen kommen, in denen der Anspruch auf Sonderbetreuungszeit wieder relevant werde. Es sei erfreulich, dass bereits daran gearbeitet werde, gemeinsam mit allen Beteiligten eine Lösung zu finden.

     

    Zweiter Präsident Dr. Huber sagt, dass er nach einem Jahr Pandemie eigentlich gehofft habe, dass coronabedingte Gesetze der Vergangenheit angehörten. Leider habe die Pandemie das Land nach wie vor fest wie im Griff. Das Land Salzburg habe mit dem erwähnten Erlass für seine Bediensteten bereits wichtige Schritte gesetzt. Er sei zuversichtlich, dass Städtebund und Gemeindeverband gemeinsam mit der Gewerkschaft in bewährter Manier eine gute Lösung erarbeiten würden. Daher werde er dem Erledigungsvorschlag selbstverständlich zustimmen.

     

    Landesrat DI Dr. Schwaiger erläutert zunächst die Regelungen des Erlasses für Landesbedienstete. Bei Betreuungspflichten im Fall der Schließung von Betreuungseinrichtungen sei folgende abgestufte Vorgangsweise vorgegeben. Zunächst sei die Möglichkeit der Nutzung von Telearbeit zu prüfen. Sei dies nicht möglich, könne bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe im Einzelfall mit Zustimmung des Vorgesetzten die Tagesarbeitszeit auf das dienstplanmäßige Tagessoll aufgefüllt werden. Sei auch dies nicht möglich, könne es im Vereinbarungsweg zum Verbrauch von Erholungsurlaub oder Zeitausgleich kommen. Sollte keine der vorgenannten Möglichkeiten in Frage kommen, könne eine Freistellung unter dem Titel „Sonderurlaub Kinderbetreuung – Anlass Epidemiegesetz“ gewährt werden. Solche Fälle habe es im Landesdienst bisher sehr wenige gegeben. Eine genaue Zahl könne er nicht nennen. Seiner Einschätzung nach seien es aber weniger als zehn Fälle.

     

    Ing. Mag. Dr. Premißl MBA (Fachgruppe Personal) bestätigt, dass die Fallzahlen zu dieser Freistellungsart im Landesdienst extrem niedrig seien. Eine genauere Angabe könne er leider nicht machen, da noch keine exakte Auswertung vorgenommen worden sei. Der Fachgruppe Personal sei im letzten Jahr auch kein einziger Fall bekanntgeworden, wo es diesbezüglich zu Problemen gekommen sei. Auf Basis des Erlasses hätten bisher alle Fälle zufriedenstellend gelöst werden können. Zur Frage der Kostentragung sei auszuführen, dass die Fachgruppe Personal durch die Entwicklung eigener Freistellungskategorien stundengenau nachweisen könne, welche Kosten dadurch angefallen seien. Die Finanzabteilung könne diese Daten jederzeit anfordern. Die Geltendmachung der Refundierungsansprüche gegenüber dem Bund liege in deren Zuständigkeit.

     

    Mag. Reifberger (Stadtgemeinde Hallein) berichtet, dass in der Stadtgemeinde Hallein bislang drei Fälle aufgetreten seien, in denen Sonderbetreuungszeit notwendig gewesen wäre. Diese Fälle habe man so gelöst, dass man im Rahmen der Fürsorgepflicht der Gemeinde als Dienstgeber mit Beschluss der Gemeindevorstehung festgelegt habe, dass Sonderbetreuungszeit analog der Bundesregelung zu gewähren sei.

     

    Mag. Bruckner (Stadtgemeinde Seekirchen) erklärt, dass es in Seekirchen bisher noch keinen Bedarf an Sonderbetreuungszeit gegeben habe, da man bis jetzt mit dem Abbau von Mehrstunden oder durch Suche nach anderen Lösungen, wie individuellen Freistellungen, durchgekommen sei.

     

Der von Klubobmann Abg. Mag. Mayer gestellte Antrag wird sodann auf Vorschlag von Abg. Ing. Mag. Meisl als Fünf-Parteien-Antrag einstimmig angenommen.

 

 

Der Petitionsausschuss stellt einstimmig den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

  1. Der Salzburger Landtag begrüßt die bereits per Sondererlass 1.01 gesetzten Maßnahmen zur Unterstützung der Landesbediensteten im Hinblick auf den, durch die Pandemie bedingten, zusätzlichen Betreuungsbedarf für Kinder.

     

  2. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die Frage von Sonderbetreuungszeiten für Gemeindebedienstete in der bestehenden Arbeitsgruppe aus Abteilung 1, Gemeindeverband, Städtebund und der ‚younion‘ zu diskutieren und einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten.

 

Salzburg, am 3. März 2020

 

Der Vorsitzende:

Teufl eh.

 

 

Der Berichterstatter:

Ing. Mag. Meisl eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 24. März 2021:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.