Nr. 480 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(4. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)
Bericht
des Ausschusses für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung zum Antrag der Abg. Klubvorsitzenden Wanner und Dr.in Dollinger (Nr. 231 der Beilagen) betreffend die Sicherung des freien Seezugangs für die Bevölkerung
Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung hat sich in der Sitzung vom 16. Juni 2021 mit dem Antrag befasst.
Abg. Dr.in Dollinger verweist nach Aufruf des Beratungsgegenstandes und Antragstellung auf eine letzten Sommer erfolgte Artikulation des Themas des freien Seezugangs durch die SPÖ und eine Abstimmung auf einem Salzburger Online-Medium, bei der sich 84 % der abgegebenen Stimmen für den Erhalt der bestehenden Seezugänge ausgesprochen hätten. Freie Seezugänge seien jedoch ohnedies bereits rar, laut Statistik seien am Fuschlsee 85 %, am Obertrumer See 70 % und am Prebersee 75 % des Ufers nicht öffentlich zugänglich. Das Problem betreffe ganz Österreich. Strategische Investoren würden zwischen A-Seen und B-Seen unterscheiden. Letztere seien zwar weniger bekannt, aber würden trotzdem bereits mit Apartment-Anlagen und Chalets für Anleger bebaut. Dies geschehe, obwohl dort noch Pachtverträge bestünden von Leuten, die dort 20 bis 30 verschiedene Hütten hätten. Es werde vorne am See mit dem Bau einer Anlage begonnen und man rechne damit, dass die dahinter Befindlichen irgendwann aufgäben und ihre Pachtverträge nicht mehr verlängerten. So werde man letztendlich die schönen Fleckchen an den Seen ausverkaufen, wenn man nicht aufmerksam schaue. Dies sei nur ein Baustein des Ausverkaufsthemas, das im Landtag immer wieder angesprochen worden sei. Gerade nach Corona bräuchten alle Frischluft und Bewegung, zudem fehle vielleicht die Möglichkeit, ins Ausland zu fahren. Die Salzburger Natur, die für den Tourismus so attraktiv sei, solle auch durch die eigene Bevölkerung nutzbar sein. Gerade den Kindern und Jugendlichen müsse man außerdem Sportmöglichkeiten bieten, die kaum etwas kosteten. Der Antrag gehe daher einerseits in Richtung Raumordnung. Es habe bereits 1994 im Landesentwicklungsprogramm (LEP) eine Regelung gegeben, wonach der Bevölkerung der freie Seezugang zu erhalten sei. Diese Regelung sei 2003 interessanterweise wieder herausgefallen. Damit die Problematik aber nicht nur auf Raumordnungsebene Beachtung finde, sei zusätzlich eine verfassungsrechtliche Verankerung für einen freien Seezugang wichtig. Den Medien sei zu entnehmen gewesen, dass man beispielsweise in Goldegg zu einer Einigung gekommen sei. Dies sei erfreulich, aber in vielen Gemeinden sei das Problem immer noch virulent. Es gehe auch nicht nur um den freien Seezugang, es gehe auch um Badehütten. Im Dezember habe es in den Salzburger Nachrichten einen Bericht darüber gegeben, dass eine Badehütte am Wolfgangsee um € 755.000,-- verkauft worden sei. Unter den 20 Bietern seien nicht nur Rechtsanwälte, Bankenvertreter und ein bekannter Salzburger Fußballstar gewesen, sondern auch ein früherer Landesrat. Das bedeute, manche wüßten ganz genau, wo gute Geschäfte gemacht werden könnten. Dies solle im Sinne der erholungssuchenden Bevölkerung verhindert werden. Man wolle ja nicht nur wenigen Drahtziehern ermöglichen, künftig am See zu baden, sondern dieses Vergnügen auch für die Bevölkerung, die hier lebe, erhalten. Sie könne die Liste noch lange fortsetzen, da sie zahlreiche Zuschriften zum Thema Badeseen erhalte, wolle aber jetzt nur mehr ein Beispiel nennen. In Hollersbach gebe es auch einen Badesee samt Sportplatz und Kräuterfeld. In den Verhandlungen über die enstprechenden Pachtverträge werde immer wieder irgendetwas anderes eingetauscht und sei es nur eine besondere Art der Widmung. Abg. Dr.in Dollinger wünscht sich, dass man sich um den Fall Hollersbach kümmern möge, weil dort anscheinend eine gewisse Verstrickung mit der ÖVP vorhanden sei.
Für die ÖVP erklärt Klubobmann Abg. Mag. Mayer, dass er, ungeachtet der Polemik der Vorrede, dieser inhaltlich zustimme. Der freie Seezugang solle wieder im LEP verankert werden. Am 28. April 2021 habe Landesrat DI Dr. Schwaiger dieses Vorhaben aber ohnehin bereits allen Sozialpartnern präsentiert. Eine landesverfassungsrechtliche Absicherung werde ebenfalls als erstrebenswert betrachtet. Diese solle aber konkreter, nämlich als Staatszielbestimmung, formuliert werden. Der freie Seezugang sei im Interesse aller Parteien. Die SPÖ wisse genau, dass dieser wieder ins LEP komme. Er bringe daher einen Abänderungsantrag ein, der die Erhaltung der Zugänglichkeit von Gewässern gemäß dem aktuellen Entwurf des LEP und die Verankerung einer Staatszielbestimmung im Verfassungsrang zum Gegenstand habe.
Für die FPÖ verleiht Abg. Dr. Schöppl eingangs seinem Wunsch Ausdruck, sich von parteipolitischem oder klassenkämpferischem Hickhack zu distanzieren und das Thema mit der gebotenen Sachlichkeit zu adressieren. Der Seezugang sei wichtig für die Bevölkerung, die im Umfeld von Seen lebe, und auch für die erholungssuchende städtische Bevölkerung. Zu denken sei ergänzend auch an einen Erwerb von Flächen durch das Land, wie es in Oberösterreich angedacht sei, um diese für erholungssuchende Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Bei einer Staatszielbestimmung seien auch andere Bereiche der freien Natur mitzudenken und zu forstrechtlichen Bestimmungen abzugrenzen. Einer Prüfung werde zugestimmt.
Der Abänderungsantrag der ÖVP wird auf Vorschlag von Klubvorsitzenden Abg. Wanner als Fünf-Parteien-Antrag abgestimmt und einstimmig angenommen.
Der Ausschuss für Infrastruktur, Mobilität, Wohnen und Raumordnung stellt einstimmig den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Die Salzburger Landesregierung wird ersucht,
den im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms neu festgehaltenen freien Seezugang, sprich die Erhaltung der Zugänglichkeit von Gewässern, insbesondere der Seeufer auch durch nicht dauergenutzte Einrichtungen, rasch umzusetzen,
die landesverfassungsrechtliche Verankerung des freien Seezugangs für die Allgemeinheit in Form einer Staatszielbestimmung zu prüfen.
Salzburg, am 16. Juni 2021
Der Vorsitzende:
Obermoser eh.
Die Berichterstatterin:
Dr.in Dollinger eh.
Beschluss des Salzburger Landtages vom 7. Juli 2021:
Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.