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Nr. 294 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(5. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Finanzüberwachungsausschusses zum Bericht des Rechnungshofes (Reihe Salzburg 2021/6) betreffend „Tätigkeitsbericht 2021 und Nachfrageverfahren im Jahr 2021“
 

 

Der Finanzüberwachungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 9. März 2022 mit dem Bericht und Nachfrageverfahren befasst.

 

Abg. HR Prof. Dr. Schöchl stellt fest, dass der vorliegende Bericht des Rechnungshofes (RH) einen sehr guten Überblick über die veröffentlichten Berichte, die Organisation und verschiedene andere Bereiche, insbesondere die Vernetzung auf nationaler und internationaler Ebene, gebe. Mit der Anzahl von 61 Berichten, inklusive Bundesrechnungsabschluss 2020 sowie Einkommensbericht, liege man geringfügig unter den Vergleichswerten der Vorjahre. Dazu dürfe angemerkt werden, dass Prüfungen gerade während der Pandemie für die geprüften Stellen einen enormen Aufwand darstellten und damit das Tagesgeschäft nur noch schwer zu erledigen sei. Da der Landtag die ihn betreffenden Berichte zum Großteil bereits diskutiert habe, gehe er nur auf wenige Punkte ein. Seit vier Jahren lege der RH bei seinen Prüfungen den Fokus verstärkt auf Bürgernutzen, dementsprechend laute der Prüfungsschwerpunkt „Qualität der Leistungserbringung im öffentlichen Sektor: Bürgernutzen, Kostenoptimierung und zeitgemäße Aufgabenerfüllung“. Der Begriff Bürgernutzen sei ein weiter und undefinierter Begriff, da für jede Bürgerin bzw. jeden Bürger etwas Anderes nutzbringend sei. Der Fokus auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 solle gesichert oder gesteigert werden, etwa, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zur Gesundheitsversorgung und anderen öffentlichen Dienstleistungen haben sollten, in einer gesunden Umwelt leben und sich sicher fühlen könnten. Weiters gehe es um die Verwendung von Budgetmitteln, Kostenoptimierung, transparente und wirksame Gestaltung. Es gehe um Klimaschutz, Digitalisierung, ob etwas langfristig und vorausschauend geplant sei und eine realistische Kosten-Nutzen-Rechnung sowie weitere Parameter. Abg. HR Dr. Schöchl freut sich über die Feststellung des RH, dass der Salzburger Landtag mit der Übertragung von Ausschüssen als Livestream ein Alleinstellungsmerkmal habe. Seit vielen Jahren würden die Ausschussberatungen und Plenarsitzungen öffentlich im Livestream dargestellt und könnten auch später nachgehört oder nachgesehen werden, was im Sinne der Transparenz sehr gut sei. In Bezug auf die Feststellung im Bericht zu vorzeitig veröffentlichten Prüfberichten durch die überprüften Stellen erkundigt sich Abg. HR Prof. Dr. Schöchl nach den Sicherheitsmaßnahmen und Konsequenzen des RH.

 

Abg. Dr. Maurer dankt dem Rechnungshof für den informativen Bericht und kündigt Zustimmung an. Er hebt die Feststellung heraus, dass uns die COVID–19–Pandemie gelehrt habe, dass in schwierigen, von starken Unsicherheiten geprägten Zeiten das Zusammenspiel der staatlichen Akteure besser werden müsse. In Anlehnung an den Bericht des Rechnungshofes betreffend „Gesundheitsdaten zur Pandemiebewältigung im ersten Jahr der COVID-19-Pandemie“ sei im Hinblick auf die Bewältigung der Pandemiekrise viel Luft nach oben. Damit solle nicht der Finger in die Wunde gelegt, sondern für die Zukunft daraus gelernt werden.

 

Klubobfrau Abg. Mag.a Dr.in Humer-Vogl gratuliert dem RH zum 250. Geburtstag und schließt sich dem Dank für den interessanten Bericht an. Für die GRÜNEN sei es besonders wichtig, dass der RH den Klimaschutz immer wieder als wichtigen Schwerpunkt herausgreife und Maßnahmen immer wieder kritisch hinterfrage. Denn die Krise, die auf uns zukommen werde, werde beträchtlich sein und die Herausforderungen der COVID-19-Pandemie um ein Vielfaches übertreffen. Wenn man nicht bald ins Tun komme, werde diese Umweltkrise auch zu einer finanziellen Krise, die Milliarden kosten werde. Sie danke dafür, dass der RH auch ein wachsames Auge auf die Gleichstellung habe. Kleine Schritte, wie zB der Frauenförderplan im Bundesforschungs- und –ausbildungszentrum für Wald und Naturgefahren und Landschaft, seien wichtig auf dem Weg zu mehr Gleichberechtigung für Frauen. Wichtig sei zudem die begleitende Evaluierung von Gesetzesentwürfen, auch was die ökosoziale Steuerreform 2022 anbelange, die ein gutes Zeugnis vom RH bekommen habe. Abschließend hält Klubobfrau Abg. Mag.a Dr.in Humer-Vogl fest, dass im Hinblick auf die aktuelle Energiekrise allen klar sei, dass man an diesem Weg festhalten müsse. Mit den derzeit hohen Ausgaben für Energie werde man die Klimaziele noch deutlicher verfehlen.

 

Abg. Weitgasser spricht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RH für den transparenten und ausführlichen Bericht Dank aus. Die Wirksamkeit des Rechnungshofes und Wichtigkeit der Berichte zeige sich insbesondere in der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen. Die NEOS griffen bei ihren Antragsideen öfter auf RH-Berichte zurück, so zB auf den RH-Bericht Leseförderung beim Antrag zur Lesekompetenz an Salzburgs Schulen. Abg. Weitgasser kündigt an, dem Bericht zuzustimmen.

 

Abg. Dr. Schöppl hält eingangs fest, dass der Bericht selbstverständlich zur Kenntnis genommen werde. Spannend sei in erster Linie nicht der Tätigkeitsbericht, sondern insbesondere das Nachfrageverfahren. Abg. Dr. Schöppl erkundigt sich, ob von den im Bericht angeführten noch nicht umgesetzten Empfehlungen zwischenzeitig einige erledigt worden seien. Konkret erkundigt er sich nach dem Lesegütesiegel, dem Risikomanagement für die Landwirtschaft und nach der Aufstellung von Landesrichtlinien für die Förderung von Versicherungsprämien zu deren periodischen Überprüfung. Laut Bericht seien von 34 Empfehlungen betreffend Pflege zwei noch nicht umgesetzt gewesen und betreffend KFA der Stadt Salzburg weiterführende Überprüfungshandlungen angeraten worden. Ihn interessiere, ob ein Konzept in Umsetzung sei oder dies bereits passiere. Betreffend Korruptionsprävention des Landes Salzburg seien im Bericht von 43 Empfehlungen neun nicht umgesetzt gewesen. Auch hier interessiere ihn der aktuelle Umsetzungsstand. In einer weiteren Wortmeldung regt Abg. Dr. Schöppl an, in Zukunft die betroffenen Fachabteilungen als Experten zu den Ausschussberatungen heranzuziehen, damit diese erklären könnten, warum eine Umsetzung nicht erfolgt sei.

 

Sektionschefin Dr.in König MBA (Rechnungshof) dankt eingangs für die Glückwünsche zum Jubiläum und die wohlwollenden Worte zur Arbeit des letzten Jahres. Zur Frage der vorzeitigen Veröffentlichung von Rohberichten bzw. Prüfungsergebnissen halte sie fest, dass das Prüfungsergebnis immer an konkrete Personen wie an den zuständigen Bundesminister, Landeshauptmann, Bürgermeister, Vorstand, Geschäftsführer und Obmann adressiert werde. Bei mehreren überprüften Stellen bei ein und derselben Gebarungsprüfung erhalte jede Stelle bzw. Person ein mit einem Strichcode markiertes Exemplar, wodurch eine Rückverfolgung möglich sei. Es sei nicht opportun, wenn eine Gebarungsprüfung bzw. bei laufendem Prüfverfahren im Vorhinein teilkommentiert werde. Im Sinne der Fairness, Objektivität und Transparenz sei zunächst das Verfahren abzuschließen, müsse jeder zu Wort kommen und sei erst anschließend die Debatte zu eröffnen. Eine Erklärung dafür, wie Berichte den Weg zur Presse fänden bzw. warum manche Berichte geleakt würden, könne sie nicht abgeben, dies läge in der Sphäre des Überprüften.

 

Ministerialrat Dr. Mayr (Rechnungshof) hält fest, dass die Wirkungskontrolle grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren sei. Beim Nachfrageverfahren werde österreichweit die Umsetzung der Empfehlungen nachgefragt. Für 2020 seien 2.100 Empfehlungen nachgefragt und ein Wirkungsgrad von 86 % ermittelt worden, dh., die Empfehlungen seien umgesetzt, teilweise umgesetzt oder eine Umsetzung zugesagt worden. Diese Angaben beruhten ausschließlich auf den Angaben der überprüften Stellen. Erst bei der anschließenden Follow-up-Überprüfung werde bei ausgewählten Prüfungen der tatsächliche Umsetzungsgrad ermittelt. Im Bereich des Landes Salzburg seien im Nachfrageverfahren 38 Empfehlungen nachgefragt worden, lediglich fünf davon seien offen geblieben. Zu den angesprochenen offenen Empfehlungen der Stadt Salzburg könne er keine Auskunft erteilen, hier sei die Stadtregierung zu befragen. Betreffend Risikomanagement in der Landwirtschaft, wo es darum gegangen sei, eine Landesrichtlinie für die Versicherungsprämien auszuarbeiten, habe das Land argumentiert, dass dies eigentlich Bundessache sei. Das Thema Pflege sei eine spezielle Angelegenheit. Hier sei noch nicht viel passiert. Es habe zwar Arbeitsgruppen gegeben, bei denen zum Teil auch der RH mitgearbeitet habe. Dabei sei die Umsetzung vieler Empfehlungen zugesagt worden bzw. seien diese bereits teilweise erfolgt. Im Bereich des Landes seien zwei Empfehlungen offen. Dabei gehe es um die Frage der Harmonisierung bei Personalausstattung und Personalschlüssel. Standpunkt des Landes Salzburg sei, dass dieser Schlüssel im Land sehr gut und keine Harmonisierung notwendig sei. Über die Motivation, warum eine Empfehlung nicht oder nur teilweise umgesetzt sei, könne er keine Auskunft erteilen, diese sei beim zuständigen Regierungsmitglied zu erfragen.

 

Abg. HR Prof. Dr. Schöchl beantragt, den Bericht des Rechnungshofes (Reihe Salzburg 2021/6) betreffend „Tätigkeitsbericht 2021 und Nachfrageverfahren im Jahr 2021“ zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Erledigungsvorschlag wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Finanzüberwachungsausschuss stellt einstimmig den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Der Bericht des Rechnungshofes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Salzburg, am 9. März 2022

 

Der Vorsitzende:

Ing. Mag. Meisl eh.

 

 

Der Berichterstatter:

HR Prof. Dr. Schöchl eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 23. März 2022:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.