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Nr. 261 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschusses zum Antrag der Abg. Klubobfrau Svazek BA, Berger, Költringer, Lassacher, Rieder, Dr. Schöppl und Teufl (Nr. 231 der Beilagen) betreffend OP-Wartezeiten

 

Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss hat sich in der Sitzung vom 1. März 2023 mit dem Antrag befasst.

 

Abg. Dr. Schöppl berichtet, dass der Antrag darauf abziele, ein System zu etablieren, das eine detaillierte und aktuelle Aufschlüsselung der OP-Wartezeiten beinhalte sowie dem Landtag binnen vier Wochen ab Beschlussfassung ein Konzept vorzulegen, bis wann und durch welche Maßnahmen die verschobenen Operationen aufgearbeitet sein werden. Das Thema Transparenz bei Operationsterminen in den Krankenanstalten ziehe sich schon länger hin. Die Verzögerungen seien einerseits durch COVID-19, andererseits durch Personalmangel bzw. –missstände bedingt. Eine transparente, klare und deutliche Darstellung sei im Sinne der Patientinnen und Patienten und könnte die Diskussionen verhindern, dass Klassepatientinnen und –patienten bevorzugt würden. Ob es dafür eine Gesetzesänderung brauche oder nicht, sei egal, es müsse etwas passieren. Er ersuche um breite Zustimmung.

 

Klubvorsitzender Abg. Wanner findet es schade, dass in Salzburg die Transparenz bei den OP-Wartelisten nicht gegeben sei, was zu Verunsicherungen bei den Patientinnen und Patienten führe. Das System in Niederösterreich sei im Vergleich deutlich klarer. Dort würden die Wartezeiten, Verzögerungen bzw. auch Angaben, ob es sich um Sonderklassepatientinnen und –patienten handle, plausibel und übersichtlich im Internet dargestellt. Eine transparente Darstellung könnte das Auftreten von Gerüchten verhindern und müsse im Sinne des Patientenservice Vorrang haben. Klubvorsitzender Abg. Wanner kündigt Zustimmung zum Antrag der FPÖ an und bringt für die SPÖ einen Zusatzantrag ein:

 

Die Salzburger Landesregierung wird aufgefordert, das Salzburger Krankenanstalten-Gesetz am Vorbild der Niederösterreichischen Formulierung des § 16 b dahingehend zu ändern, dass das Wartelistenregime in Salzburg für die Patientinnen und Patienten transparenter und im Internet veröffentlicht wird.

 

Abg. Bartel zeigt sich irritiert über die Ausführungen der beiden Vorredner. Die Reihung der Operationen erfolge ausschließlich nach der medizinischen Dringlichkeit. Die Wartelisten würden gemäß Salzburger Krankenanstaltengesetz geführt und wären die Zahlen zur Sonderklasse ablesbar. Bei einer Internetrecherche mit den Schlagwörtern „Salzburg Operation Wartezeiten“ finde man aufgeschlüsselt nach Krankenanstalten und nach Fachbereichen die Wartezeit. Nach Möglichkeit würden bei Operationsterminen auch Patientenwünsche berücksichtigt. Bei den Verzögerungen spiele jedoch der Personalmangel in der Pflege und bei den Ärzten eine Rolle, der trotz vieler Initiativen bestehe, denke man nur an die Pflegeplattform II, die zusätzlichen Mittel in Höhe von € 220 Mio. sowie die beabsichtigte Kostenübernahme des Landes für weitere Arztstellen. Hinzu käme, dass Schwangere nicht an Patientinnen und Patienten arbeiten dürften und vermehrte Krankenstände zudem zu den nicht vorhersehbaren Verschiebungen beitrügen. Dem könne man nicht entgegenwirken bzw. läge dies nicht im Einflussbereich von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl. Die Eingriffe müssten im Kontext der personellen Verfügbarkeit und der Ressourcen geplant und berücksichtigt werden, dass nach einer Operation gegebenenfalls eine Herz-Lungen-Maschine oder postoperative intensivmedizinische Versorgung benötigt werde. Die Versorgung nach Unfällen sei selbstverständlich gegeben. Abg. Bartel bringt für die ÖVP einen Abänderungsantrag ein, der darauf abziele, gemeinsam mit der SALK die Möglichkeit der Einsichtnahme in die bereits jetzt geführte OP-Warteliste an die Patientinnen und Patienten noch stärker zu kommunizieren und weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheits- und Pflegebereich mit Nachdruck voranzutreiben. Abschließend ersucht Abg. Bartel um Zustimmung zum Abänderungsantrag.

 

Abg. Dr. Schöppl kündigt an, dem Abänderungsantrag der ÖVP nicht zuzustimmen. Er beinhalte im Gegensatz zum Bundesgesetz lediglich eine Kann-Bestimmung, die Operations-Wartelisten gebe es bereits, deren Ergebnis sei unbefriedigend, es müssten die Wartezeiten verkürzt werden. Der Wunsch nach mehr Personal habe nichts mit der Forderung zu tun, ein Konzept für die Abarbeitung der Operationsliste vorzulegen.

 

Fraktionsvorsitzende Abg. Weitgasser hält fest, dass NEOS immer für Transparenz stünden und wichtig sei, dass die Patientinnen und Patienten entsprechende Informationen erhielten, vor allem, wenn es um Wartezeiten bei Operationen gehe. Salzburg und Niederösterreich führten zwar optisch unterschiedliche tabellarische Listen, beiden könnte man aber jegliche Informationen entnehmen.

 

Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Stöckl meint, dass in der emotionalen Diskussion einiges vermischt werde. Er habe wiederholt die Wartezeiten begründet und die Abarbeitung der anstehenden Operationen erklärt, wofür es nicht nur in den SALK Pläne gebe. Vorrangig gehe es immer um die medizinische Notwendigkeit. Beim Abarbeiten der OP-Warteliste würden alle Krankenhäuser des Bundeslandes zusammenarbeiten und ärztliches Personal der SALK OP-Slots privater Kliniken, wie zB EMCO oder Wehrle, ausnützen. Er könne beim Vergleich der Darstellung und der Transparenz der Wartelisten von Salzburg und Niederösterreich keinen Unterschied erkennen, auch wenn es dort und da in der Darstellung Verbesserungsmöglichkeiten gebe. Zu dem von Abg. Dr. Schöppl angesprochenen Medienartikel halte er fest, dass er bereits mehrmals erklärt habe, dass die Bereitstellung von 25 % der Betten für Sonderklassepatienten gesetzlich verankert sei. Wenn die Bettenkapazität auf der Sonderklasse vorhanden sei, könnte der stationäre Sonderklassepatient gegebenenfalls früher operiert werden. Das habe nichts mit einer Bevorzugung und auch nichts mit der Warteliste zu tun. Er verweise darauf, dass eine Sonderklasse-Versicherung monatlich zwischen € 300,-- und € 500,-- koste und das ganze Gesundheitssystem auf Sonderklasseregelungen aufbaue. Das Geld, das durch die Hausanteile lukriert werde, komme nicht nur Sonderklassepatienten, sondern allen Patientinnen und Patienten durch Investitionen in einzelne Abteilungen, medizinische Geräte usw. zugute. Man sei sehr bemüht, die OP-Wartezeiten in allen Häusern zu verkürzen. Die Problematik sei aber die demographische Situation, dass es immer mehr alte Menschen mit sehr hohem Pflege- und Gesundheitsbetreuungsbedarf gebe, andererseits zu wenig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachkämen. Trotz der vielen gesetzten Maßnahmen gebe es immer noch zu wenig Personal, zB der Pflegeplattform I und II, dass Salzburg operationstechnische Assistenten ausbilde, Prozessoptimierungen in Operationssälen, Steigerung der Attraktivität der Arbeitsplätze, um die offenen Stellen besetzen und damit mehr Operationen durchführen zu können. Es passiere sehr viel, worauf man stolz sein könne, zB dass man bei der Ausbildung von Pflegefachassistenten führend sei.

 

Univ.-Prof. Dr. Emmanuel (SALK) geht in seiner ausführlichen Stellungnahme auf die Frage von Klubobmann Abg. Mag. Mayer betreffend Optimierung der Darstellung bzw. Abarbeitung der Wartelisten ein. Wenn es darum ginge, etwas graphisch verständlicher abzubilden, gebe es in der Darstellung wohl immer Optimierungsbedarf. Er weise darauf hin, dass in der Chirurgie West der Patientenandrang so groß sei, dass sich gar nicht die Frage stelle, ob man Patienten der Sonderklasse bevorzuge oder nicht. Die zum Teil monatelangen Wartezeiten bei planbaren Eingriffen ergäben sich durch Notfälle, nicht nur aus dem eigenen Bundesland, die zu jeder Tages- und Nachtzeit behandelt werden müssten. Die COVID-19-bedingten Operationsverschiebungen seien inzwischen abgearbeitet. Die Notfallversorgung werde nachts, an Wochenenden und Feiertagen derzeit zu rund 95 % vom Uniklinikum bewerkstelligt, hier sei eine Verteilung auf mehrere Häuser zu überlegen. Sonderklassepatientinnen und –patienten seien aufgrund fehlender Kapazitäten derzeit nicht besser servicierbar. Immer wieder würden Betten der Sonderklasse mit Allgemeinklassepatientinnen und –patienten belegt, weil in der Allgemeinklasse einfach die Kapazitäten und Betten fehlten. Eine Vorreihung von Sonderklassepatientinnen und -patienten gebe es wegen der eingeplanten Operationen de facto nicht, diese würden auch nicht verschoben. Größte Wartezeitenprobleme gebe es bei der Endoprothetik. Bei Cataractoperationen hingegen habe man im Gegensatz zu anderen eine sehr kurze Wartezeit mit in der Regel zwischen sechs und sieben Wochen. Durch akute Eingriffe wie bei Krebs, die sofort erledigt würden, werde das geplante OP-Programm immer wieder durcheinandergewirbelt. Operationsverschiebungen aufgrund fehlender Ressourcen seien noch schlimmer als die langen Wartezeiten. Wenn geplante Operationen mit ohnehin langen Wartezeiten aufgrund von Notfällen verschoben werden müssten, sei dies sowohl für die Patienten als auch die Ärzte und das Pflegepersonal unerträglich. Diese Situation sei nicht zu ändern, weil die einlangenden Notfälle immer Vorrang hätten. Während vor allem Sonderklassepatientinnen und –patienten der Orthopädie und Traumatolgie in Privatspitäler abwanderten, welche Termine aufgrund fehlender Notfälle besser einhalten könnten, fehlten den Patientinnen und Patienten der Allgemeinklasse dazu oftmals die finanziellen Möglichkeiten. Abschließend weist Univ.-Prof. Dr. Emmanuel darauf hin, dass andere europäische Länder zur besseren Transparenz Prothesenregister führten, in denen die Klinik und das radiologische Bild des Patienten angegeben werde. Die Einhaltung der Kriterien und Wartezeiten würde kontrolliert.

 

Der Abänderungsantrag der ÖVP wird mit den Stimmen von ÖVP und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ – sohin mehrstimmig – angenommen.

 

Gemäß § 49 Abs. 2 Landtags-Geschäftsordnungsgesetz wird Abg. Bartel als Berichterstatterin namhaft gemacht.

 

 

Der Sozial-, Gesellschafts- und Gesundheitsausschuss stellt mit den Stimmen von ÖVP und GRÜNEN gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ – sohin mehrstimmig - den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, gemeinsam mit der SALK die Möglichkeit der Einsichtnahme in jene OP-Warteliste, welche bereits jetzt gemäß § 21a Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 geführt wird und auf der Homepage der SALK öffentlich einsehbar ist, noch stärker an die Patientinnen und Patienten zu kommunizieren und weiterhin alle notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des Personalmangels im Gesundheits- und Pflegebereich mit Nachdruck voranzutreiben.

 

 

Salzburg, am 1. März 2023

 

Die Vorsitzende:

Mag.a Jöbstl eh.

 

 

Die Berichterstatterin:

Bartel eh.

 

 

 

Beschluss des Salzburger Landtages vom 15. März 2023:

Der Antrag wurde mit den Stimmen von ÖVP, GRÜNEN und NEOS gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben.