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Nr. 293 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 275 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert wird
 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 15. März 2023 mit der Vorlage befasst.

 

Klubobfrau Abg. Mag.a Dr.in Humer-Vogl berichtet, dass mit der vorliegenden Novelle eine Reihe von Änderungen umgesetzt werden sollten. Zum einen komme es zu redaktionellen Anpassungen und Änderungen aufgrund der Vollzugserfahrungen in der Praxis. Dies betreffe beispielsweise eine Klarstellung des Begriffes „Adoptiveltern“. Weiters werde aufgrund eines Beschlusses des Landtages vom Juni 2019 eine Änderung in Bezug auf die Eignung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe vorgenommen. Konkret handle es sich dabei um einen Beschäftigungsausschluss rechtskräftig verurteilter Personen wegen strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Eine weitere Änderung betreffe die Neuregelung des Kostenersatzes durch unterhaltspflichtige Eltern. Hier gehe es um jene Kosten, die im Rahmen der vollen Erziehung anfielen und aufgrund der Unterhaltspflicht zu ersetzen seien. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt gehe zukünftig ex lege über, sodass es für den Forderungsübergang keine gesonderte Übergangsanzeige mehr brauche. Dadurch erreiche man eine Vereinheitlichung und eine Abfederung sozialer Härten. Ebenfalls in die Novelle Eingang gefunden hätten die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Fachkräftemangel“, insbesondere im Hinblick auf die erleichterte Anstellung von in Ausbildung befindlichen Personen sowie die Anrechnung von Praxiserfahrung bei der Übernahme in den regulären Personalstand. Zudem sehe die Novelle auch die gesetzliche Sanierung der fehlenden Vertretungsbefugnis des Landes als Kinder- und Jugendhilfeträger bei Rückersatzverfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz vor. Schließlich sei auch noch das wichtige Thema Care Leaver in die Novelle aufgenommen worden. Hierbei gehe es um junge Erwachsene, die einen Teil ihres Lebens in Betreuung durch die Kinder- und Jugendhilfe verbracht hätten und dann nach einer Unterbrechung erneut Maßnahmen in Anspruch nehmen wollten. Dies werde nach einer entsprechenden fachlichen Beurteilung nun für den Zeitraum zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr grundsätzlich ermöglicht und gelte ab 1. Jänner 2024.

 

In der Spezialdebatte kommen die Ausschussmitglieder überein, die Ziffern der Regierungsvorlage blockweise abzustimmen. Zu den Ziffern 1. bis 10. und zu den Ziffern 11. bis 21. meldet sich niemand zu Wort und werden diese einstimmig angenommen.

 

Die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz geändert wird, wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Das in der Nr. 275 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

 

Salzburg, am 15. März 2023

 

Der Vorsitzende:

Ing. Sampl eh.

 

 

Die Berichterstatterin:

Mag.a Dr.in Humer-Vogl eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 15. März 2023:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.