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Nr. 292 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(6. Session der 16. Gesetzgebungsperiode)

Bericht

 

des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 249 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher Angelegenheiten auf die Landespolizeidirektion geändert wird

 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 15. März 2023 mit der Vorlage befasst.

 

Abg. Schernthaner MIM führt aus, dass die Vorlage die Klarstellung diene und die Übertragung der Ausübung des Verwaltungsstrafrechts im Bezug auf Übertretungen des § 88b StVO auf die Landespolizeidirektion vorsehe. Im Hinblick auf die geringe Anzahl der Verwaltungsstrafverfahren aufgrund von Übertretungen des § 88b StVO seien die finanziellen Auswirkungen vernachlässigbar.

 

In der Spezialdebatte meldet sich zu den Ziffern 1. bis 3. niemand zu Wort und werden diese einstimmig angenommen.

 

Die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz zur Übertragung der Vollziehung straßenpolizeilicher Angelegenheiten auf die Landespolizeidirektion geändert wird, wird einstimmig angenommen.

 

 

Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den

 

Antrag,

 

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

 

Das in der Nr. 249 der Beilagen enthaltene Gesetz wird zum Beschluss erhoben.

 

 

Salzburg, am 15. März 2023

 

Der Vorsitzende:

Ing. Sampl eh.

 

 

Der Berichterstatter:

Schernthaner MIM eh.

Beschluss des Salzburger Landtages vom 15. März 2023:

Der Antrag wurde einstimmig zum Beschluss erhoben.