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Nr. 032 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages

(2. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)

Antrag

der Abg. Klubobmann Dr. Schöppl, Berger und Rieder betreffend Antragstellung
Reparaturbonus

Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu € 200,-- für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu € 30,-- für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Der Reparaturbonus kann jedoch nur via Internetantrag eingereicht werden. Daher ist es insbesondere für ältere Menschen, die mit Online-Anträgen oft große Probleme haben bzw. über kein Internet verfügen, ein Problem, ihn zu beantragen. Da der Reparaturbonus einen wichtigen Schritt zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung darstellt, muss es für jeden Bürger in diesem Land gewährleistet sein, ihn auch mittels schriftlichem Antrag einreichen zu können, vergleichbar mit dem Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg.

In diesen Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den

Antrag,

der Salzburger Landtag wolle beschließen:

  1. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung für eine Änderung der geltenden Bestimmungen einzusetzen, um sicherzustellen, dass der Reparaturbonus auch schriftlich beantragt werden kann, zB durch das Ausfüllen eines Papierantrags.
  2. Die Landesregierung wird ersucht, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass klare Anweisungen und Richtlinien für die Antragstellung erstellt werden, um sicherzustellen, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Zugang zum Internet, in der Lage sind, den Reparaturbonus zu beantragen.
  3. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, die Öffentlichkeit über diese Änderungen auf ihren Medien zu informieren und sicherzustellen, dass Informationen über das schriftliche Antragsverfahren in geeigneter Weise verbreitet werden.
  4. Dieser Antrag wird dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Lebensgrundlagen zur weiteren Beratung, Berichterstattung und Antragstellung zugewiesen.

 

Salzburg, am 4. Oktober 2023

Dr. Schöppl eh.

Berger eh.

Rieder eh.