Nr. 032 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages
(2. Session der 17. Gesetzgebungsperiode)
der Abg. Klubobmann Dr. Schöppl, Berger und Rieder betreffend Antragstellung
Reparaturbonus
Mit dem Reparaturbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung von bis zu € 200,-- für die Reparatur von Elektro- und Elektronikgeräten und/oder bis zu € 30,-- für die Einholung eines Kostenvoranschlags bei teilnehmenden Partnerbetrieben. Ziel der Förderung ist es, die Anzahl der Reparaturen von Elektro- und Elektronikgeräten in Österreich zu steigern. Der Reparaturbonus kann jedoch nur via Internetantrag eingereicht werden. Daher ist es insbesondere für ältere Menschen, die mit Online-Anträgen oft große Probleme haben bzw. über kein Internet verfügen, ein Problem, ihn zu beantragen. Da der Reparaturbonus einen wichtigen Schritt zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung darstellt, muss es für jeden Bürger in diesem Land gewährleistet sein, ihn auch mittels schriftlichem Antrag einreichen zu können, vergleichbar mit dem Heizkostenzuschuss des Landes Salzburg.
In diesen Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten den
Antrag,
der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Salzburg, am 4. Oktober 2023
Dr. Schöppl eh.
Berger eh.
Rieder eh.